Eine Betriebshaftpflicht für Security nach Vorgabe §6 BewV wird von Versicherungsgesellschaften nicht grundsätzlich angeboten, sondern Sie als Kunde sollten explizit darauf achten, dass die Vorgaben des §6 BewV (Bewachungsverordnung erfüllt werden.

Damit eine Betriebshaftpflicht für Security den Vorgaben des §6 BewV entspricht müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • für Personenschäden 1 Million Euro
  • für Sachschäden 250.000 Euro
  • für das Abhandenkommen bewachter Sachen 15.000 Euro
  • für reine Vermögensschäden 12.500 Euro

Eine Betriebshaftpflicht für Security nach Vorgabe §6 BewV gibt es bereits für einen Jahresbeitrag von weniger als 300,– EUR Netto.

Security und Promotion günstig versichert in der Betriebshaftpflicht Security. Versicherbar sind unter anderem folgende Tätigkeiten:

  • Fussballspielbewachung
  • Eingangskontrolle
  • Promotion Tätigkeit
  • uvm.

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