Für einen Lohnsteuerhilfeverein besteht die Pflicht zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
So können diese mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Lohnsteuerhilfevereine als Beispiel folgende Risiken absichern:
- Unrichtige oder unvollständige Angaben im Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich
- Falsche Auskünfte in Lohnsteuerfragen
- Falschberechnung von Einkünften
- uvm.
Je nach Versicherungsgesellschaft ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten der Absicherung und somit auch im Beitrag.
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