Für einen Lohnsteuerhilfeverein besteht die Pflicht zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

So können diese mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Lohnsteuerhilfevereine als Beispiel folgende Risiken absichern:

  • Unrichtige oder unvollständige Angaben im Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich
  • Falsche Auskünfte in Lohnsteuerfragen
  • Falschberechnung von Einkünften
  • uvm.

Je nach Versicherungsgesellschaft ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten der Absicherung und somit auch im Beitrag.

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