Vermögensschadenhaftpflicht Steuerberater / Rechtsanwalt

Steuerberater & Rechtsanwalt Haftpflicht versichern

Eine finanziell katastrophale Auswirkung kann der Fehler eines Steuerberaters nach sich ziehen. Ein Steuerberater kann trotz aller Sorgfalt z.B. durch falsche Auskünfte und Falschberatung einen Versicherungsfall verursachen. Weiterhin können falsche Steuerberechnungen und die Versäumnis einer Rechtsmittelfrist zu einem Schadensfall führen.

Wir zeigen Ihnen, wie die Vermögensschadenhaftpflicht Steuerberater und Rechtsanwälte schützt.

Die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme für Steuerberater muss beim Abschluss einer Vermögensschaden Haftpflichtversicherung unbedingt eingehalten werden. Weitere Regelungen zur Deckungssumme werden zwischen dem Versicherer und Versicherungsnehmer individuell getroffen. Die Versicherung in Form einer Vermögensschadenhaftpflicht deckt in aller Regel nur Schäden bei einer Tätigkeit im Inland.

Auch Rechtsanwälte unterliegen der gesetzlichen Versicherungspflicht. Weiterhin besteht die individuelle Gestaltung der Versicherungssumme über die gesetzliche Mindestanforderung hinaus. Das Risiko bei Rechtsanwälten liegt bei Fehlern in der Prozessführung, Versäumen von Notfristen und beispielsweise falschen Rechtsauskünften. Die Tätigkeit ist im Inland und in bestimmten europäischen Staaten versichert.