Berufshaftpflicht Ärzte

Angestellt, Niedergelassen & Freiberuflich

Berufshaftpflicht Ärzte - Der Arzthaftpflicht Vergleich

Ihre Patienten setzen ein hohes Maß an Vertrauen in Sie. Entsprechend groß ist die Verantwortung, die Sie Ihren Patienten gegenüber zu tragen haben. Wir zeigen Ihnen im Arzthaftpflicht Vergleich, wie bereits eine günstige Berufshaftpflicht Ärzte umfangreich schützt.

Die Berufshaftpflicht, auch Arzthaftpflicht genannt, ist für Mediziner ein Muss. Egal ob als Arzt in Ausbildung, Angestellter Arzt oder als Freiberufler mit oder ohne eigene Praxis, die Berufshaftpflichtversicherung schütz Sie vor den finanziellen Folgen eines Haftpflichtfalls bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Um sich im Falle von Regressforderungen abzusichern ist sie deshalb auch für angestellte Ärzte unverzichtbar.

Was vielen Ärzten nicht bewusst ist – Sie haften im Falle eines Schadens auch mit Ihrem Privatvermögen. So sieht es das Deutsche Recht vor. Eine Berufshaftpflicht ist damit auch ein Vermögensschutz für die eigene Existenz und die der Familie.

Beim Arzthaftpflicht Vergleich erhalten Sie wichtige Informationen darüber, wo die Unterschiede liegen und wie die Berufshaftpflicht Ärzte optimal schützt.

Häufige Fragen

Berufshaftpflichtversicherung Ärzte Vergleich: Wie hoch sind die Kosten?

Die Höhe der Berufshaftpflichtversicherung Beiträge richtet sich u.a. nach der ausgeübten und damit auch zu versichernden Fachrichtung. Bei Ärzten mit höherem Risiko (Bsp. Chirurgie) sind die Berufshaftpflicht Versicherung Prämien selbstverständlich höher, als bei Ärzten mit geringerem Risiko (Bsp. Allgemeinmedizin).

Sind Sie Angestellt, Niedergelassener Arzt in einer freien Praxis oder freiberuflicher Honorararzt? Die Art des Arbeitsverhältnisses spielt ebenfalls eine Rolle, so wie auch das Tätigkeitsgebiet (Bsp. ambulant, operativ oder stationär). Bei angestellten Ärzten kommt auch die Stellung im Beruf hinzu (Oberarzt, Chefarzt, Assistenzarzt).

Während sich angestellte Allgemeinmediziner bereits für unter 600,– EUR Jahresbeitrag eine deutsche Versicherung leisten können, liegen die Prämien für Chirurgen deutlich höher. Angestellte Assistenzärzte der Zahnmedizin zahlen teils noch geringere Prämien beim Haftpflichtschutz.

Bitte beachten Sie, dass die Prämienangaben eine Momentaufnahme sind und natürlich bei Tarifänderung oder Beitragserhöhungen abweichen können. Als Arzt, Zahnarzt oder Arzt in Ausbildung erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot, damit Sie sich ein eigenes Bild über die Höhe der Berufshaftpflichtversicherung Kosten machen können.

Wer bietet eine Berufshaftpflicht für Ärzte an?

In den letzten Jahren ist der Markt immer dünner geworden. Hohe Schäden und die steigende Bereitschaft, seinen Arzt wegen eines vermeintlichen Behandlungsfehlers zur Rechenschaft zu ziehen steigt, lassen die Versicherer darüber nachdenken, welche Risiken auch in Zukunft noch gezeichnet werden. Neben der Deutsche Ärzteversicherung, als Teil der AXA Gruppe, gibt es weitere Anbieter, die eine Berufshaftpflichtversicherung für Mediziner anbieten. Auszugsweise sind zu nennen:

  • Alte Leipziger
  • Basler
  • Continentale
  • HDI
  • Helvetia
  • Janitos
  • R+V
  • Versicherungskammer Bayern (VKB)

Zu beachten ist hier, dass nicht jeder Versicherer auch wirklich ein Angebot für alle Fachrichtungen bereit hält. Entsprechend unterschiedlich sind auch die Jahresbeiträge für Haftpflichtversicherung Verträge von Medizinern.

Warum braucht man eine Berufshaftpflichtversicherung?

Die Berufshaftpflichtversicherung schützt einen Mediziner vor den finanziellen Folgen von Schäden, die bei der Berufsausübung verursacht werden. Sie kann mit der Privathaftpflicht gekoppelt werden und wird mit speziellen Policen für niedergelassene und angestellte Ärzte abgeschlossen.

  • Für freiberufliche & angestellte Ärzte
  • Schutz bei Personen- und Sachschäden
  • Auch für Großpraxen u. med. Versorgungszentren

Bei niedergelassenen Ärzten umfasst der Schutz der Absicherung auch den unternehmerischen Bereich, beispielsweise die Haftung für Angestellte oder für Dienstfahrzeuge.

Was kann passieren?

Nachfolgend einige Schadenbeispiele:

  • Zahnarzt: Bei der Extraktion eines Zahnes rutschte Ihnen die Zange aus. Dabei wurden zwei Zähne angebrochen. Eine prothetische Versorgung wurde notwendig.
  • Chirurg: Infolge unterlassener Kontrollröntgenaufnahmen verkennt ein Chirurg das Abkippen einer Unterarmfraktur, die in erheblicher Fehlstellung verheilt. Der 39-jährige Patient wird berufsunfähig und muss umgeschult werden. Eine Thromboseprophylaxe nach einer Fraktur mit Ruhigstellung mittels Gips wird unterlassen. Die bleibende Gefäßschädigung zieht eine rund 5-stellige Schadenersatzforderung nach sich.
  • Orthopäde: Ein 36-jähriger Handwerker erleidet eine Gelenkversteifung nach einer Infektion im Anschluß an eine intraartikuläre Injektion und wird berufsunfähig. Da über dieses Risiko nicht nachweisbar aufgeklärt worden war, greift § 630h BGB, der ein Verschulden des Arztes in einem solchen Fall vermuten lässt (Beweislastumkehr). So haftet der Arzt für alle finanziellen Folgen einschl. des Verdienstschadens und der Ansprüche der Sozialleistungsträger.
  • Kinderarzt: Ein Kinderarzt verschleiert die ohnehin nicht eindeutigen Symptome einer Entzündung des Wurmfortsatzes des Blinddarms durch krampflösende Medikamente. Die kleine Patientin verliert Gebärmutter und Eierstock.
  • Urologe: Der Samenleiter wurde bei einem Patienten, der keinen weiteren Nachwuchs wünschte, nicht ordnungsgemäß unterbunden, so dass die Zeugungsfähigkeit erhalten blieb. Der Patient verlangte die Unterhaltskosten für ein gezeugtes Kind.
Pflichtversicherung für Ärzte

Die Statuten der Ärztekammern, in denen alle in Deutschland praktizierenden Ärzte Mitglieder sein müssen, schreiben vor, dass sich Mediziner mit einer Berufshaftpflichtversicherung zwingend versichern müssen. Daraus ergibt sich aber keine gesetzlich vorgeschriebene, auf die Berufs-Haftpflichtversicherung bezogene Versicherungspflicht. Verstöße gegen das von den Ärztekammern nicht lückenlos überprüfte Berufsordnungsgebot, sich durch eine Berufshaftpflicht für Ärzte zu schützen, werden in der Regel von den Ärztekammern lediglich mit Geldbußen und nur ausnahmsweise mit dem Entzug der Approbation geahndet. Dennoch hat vernünftigerweise die Mehrheit der Ärzte eine entsprechende Absicherung durch eine Arzthaftpflichtversicherung.

Wichtig ist es, die Versicherungssummen auf dem aktuellen Stand zu halten, weil gerade bei Personenschäden hohe Schadenssummen gefordert werden können. Wir empfehlen unseren Mandanten deshalb, direkt beim Berufshaftpflichtversicherung Vergleich schon auf eine hohe Versicherungssumme wert zu legen, wenn der Vertrag abgeschlossen wird.

Die berufliche Haftpflichtversicherung betrifft nicht nur niedergelassene Haus- und Fachärzte, sondern auch angestellte Ärzte, Ärzte in der Ausbildung und auch Ärzte im Ruhestand, soweit sie ihre Approbation nicht abgegeben haben. Außerdem trifft sie Ärzte, die außerhalb ihrer eigentlichen Berufsausübung medizinisch tätig werden, zum Beispiel während ihres Urlaubs als Nothelfer, eine besondere Sorgfaltspflicht, die im Schadensfall im Zusammenhang mit der Ärztehaftpflicht für den Arzt andere schadensersatzrechtliche Konsequenzen haben kann, als für einen Erste Hilfe leistenden Laien. Zudem empfiehlt sich auch eine Erweiterung des zivilrechtlichen Haftpflichtschutzes durch eine Strafrechtsschutzversicherung, um bei im Zusammenhang mit Strafrechtsvorwürfen als Folge von ärztlichen Handeln die Kosten der Verteidigung abzudecken.

Achten Sie beim Vergleich darauf, dass der Tarif explizit auf Ihre Tätigkeit abgestimmt ist und Ihnen umfangreichen Schutz bietet.

Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung

Für diese und ähnliche Fälle ist es zwingend notwendig, dass Mediziner die Ärztehaftpflichtversicherung als unbedingt abzudeckendes Risiko ihrer Berufsausübung anerkennen. Durch einen Haftpflichtversicherungsvertrag wird allgemein eine Versicherungsgesellschaft verpflichtet für Vermögensnachteile einzustehen, die ein Versicherungsnehmer erleidet, wenn dieser für bestimmte Schadenersatzansprüche haften muss. Außer zum Ausgleich solcher berechtigter Ansprüche von Dritten ist die Versicherungsgesellschaft auch dazu verpflichtet, etwaige unberechtigte Ansprüche gegen den Versicherten, gegebenenfalls vor Gericht, abzuwehren. Die Haftpflichtversicherung greift immer dann, wenn durch die Ausübung Ihrer Ärztlichen Tätigkeit ein Schaden entstanden ist und Sie von Dritten zum Schadenersatz aufgefordert werden. Die Berufshaftpflicht für Ärzte leistet also bei Personen-, Sach- und den daraus resultierenden Vermögensschäden. Beim Berufshaftpflichtversicherung Vergleich sollten sie unbedingt auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme achten.

Sie übernimmt die Schadensregulierung bei berechtigten Forderungen und wehrt unberechtigte Forderungen auf eigene Rechnung ab, wodurch sie wie eine passive Rechtsschutzversicherung wirkt. Sie übernimmt ebenso kostenlose Beratungen im Vorfeld eines möglichen Schadensfalles und das professionelle Schadensmanagement, wenn ein Haftpflichtschaden eingetreten ist. Dabei werden dienstliche Tätigkeiten voll abgedeckt, ebenso freiberufliche Tätigkeiten sowie Gutachter- und Konsiliarengagements, auch KV-Notfalldienste und sonstige Notarzttätigkeiten. Ein erweiterter Strafrechtsschutz gehört dazu, zudem können die üblichen Bereiche der Privathaftpflicht inkludiert werden. Mit der Ärzte Haftpflichtversicherung genießen Mediziner den unabdingbar notwendigen und dabei umfassenden beruflichen Schutz gegenüber den unterschiedlichsten Haftungsfragen.

Die Absicherung für Ärzte bietet einen umfassenden und vor allem leistungsstarken Versicherungsschutz, speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Auch Ihre private Haftpflichtversicherung ist in den Schutz integrierbar. Die Ärztehaftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen, die Dritte gegen Sie oder ihren Betrieb richten. Ähnlich wie die private Haftpflichtversicherung im privaten Bereich, übernimmt die Ärztehaftpflichtversicherung berechtigte Schadenersatzansprüche hält ungerechtfertigte von Ihnen fern.

Passiver Rechtsschutz

Nicht berechtigte Haftpflichtansprüche werden abgewiesen. Dabei leistet die Ärztehaftpflichtversicherung sogenannten „passiven“ Rechtsschutz , weil im Falle eines Rechtsstreits die nicht berechtigen Ansprüche abgewiesen und die Prozesskosten übernommen werden. Weil per Gesetz die Haftung unbegrenzt ist, sollten Sie beim Vergleich auf jeden Fall auf eine ausreichende Absicherung wert legen und gerade auch die Leistungen der verschiedenen Tarife und nicht nur die Höhe der Versicherungssumme gegenüberstellen.

Die Leistungen dieser Absicherung sind demnach sehr umfangreich. Je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif können diese sich zudem stark unterscheiden. Letztlich gelten immer die Versicherungsbedingungen zur Berufshaftpflicht für Ärzte der jeweiligen Versicherungsgesellschaft und es ist notwendig ihr ganz spezielles und persönliches Risiko.

Weitere Versicherungen für Ärzte

Als Arzt oder angehender Arzt müssen Sie sich voll auf Ihren Job oder Ihre Ausbildung konzentrieren. Für wichtige Themen daneben bleibt oft wenig Zeit. Das bisschen Zeit, was Ihnen bleibt, darf auch gerne für Hobbys und Familie Verwendung finden. Wir bieten Ihnen bedarfsgerechte Lösungen für Ihre Versicherungsfragen in jeder Ihrer Berufs- und Lebensphasen. Ob Berufshaftpflichtversicherung, Praxis-Inventarversicherung oder Vorsorge – gemeinsam mit Ihnen finden wir die für Sie passenden Versicherungen für Ärzte.

Berufshaftpflicht

Weil die Berufshaftpflicht Ärzte umfangreich schützt, sollten Ärzte diese wichtige Versicherung bereits frühzeitig abschließen. Egal, ob angestellter Arzt oder nieder­gelassen, halten Sie sich mit einer Berufshaftpflicht im Schadensfall den Rücken frei!

  • Angestellter Arzt
  • Niedergelassener Arzt
  • Assistenzarzt
Arztpraxis

Niedergelassene Ärzte investieren ein Vermögen in die Ausstattung der eigenen Praxis. Größere Schäden können deshalb schnell die Existenz eines Arztes in Gefahr bringen. Wir zeigen Ihnen, wie die richtige Versicherung Ihre Arztpraxis schützt.

Vorsorge

Als Arzt kümmern Sie sich um die Gesundheit anderer Menschen. Was aber, wenn Ihre Gesundheit Ihnen plötzlich einen Strich durch die Rechnung macht? Kümmern Sie sich rechtzeitig um den Abschluss der passenden Vorsorgeversicherungen.

  • Berufsunfähigkeit
  • Unfall
  • Krankheit

Als Arzt oder Ärztin haben Sie eine verantwortungsvolle Aufgabe. Ihre Patienten verlassen sich auf Sie, wenn es um Gesundheitsfragen der unterschiedlichsten Arten geht. Trotz aller Vorsicht und allem Fachwissen, auf lange Sicht lassen sich häufig weder kleinere Fehler, noch große Schadensfälle gänzlich vermeiden. Umso wichtiger ist es, die richtigen Versicherungen für Ärzte zu finden. Fehldiagnosen, Falschbehandlungen, versehentliche Verletzungen der Berufsordnung. Egal wie hoch die soziale Anerkennung von Ärzten auf der ganzen Welt ist, die berufsspezifischen Risiken, die der Arztberuf ebenfalls mit sich bringt, sollten niemals unterschätzt werden. Denn im Fall des Falles hört der „Spaß“ schnell auf.

Versicherungen für Ärzte: Darauf kommt es an!

Ärzten verlangt der Job ungemein viel Konzentration ab. Deshalb ist es wichtig, den Kopf freizuhaben und sich nicht ständig Gedanken über „Was wäre wenn“ machen zu müssen. Daher muss man abgesichert, unabhängig und flexibel sein. Dafür können die richtigen Versicherungen für Ärzte sorgen. Denn sie stärken einem den Rücken, sodass man sich sorgenfrei und mit voller Kraft auf die wichtigen Aufgaben konzentrieren kann, die der Arztberuf mit sich bringt. Und diese Aufgaben können, je nachdem um welche Art des Mediziners es sich handelt, variieren. Humanmediziner und Zahnmediziner brauchen oft einen anderen Versicherungsschutz, als es bei Apothekern, Ärzten im Praktikum oder Studenten in der Vorklinik der Fall ist. Hier scheiden sich wahrlich die Versicherungsgeister. Genau deshalb ist die Fülle an dargebotenen Versicherungen für Ärzte jedoch auch so groß. Es gibt bedarfsgerechte Lösungen für die unterschiedlichsten Versicherungsfälle – von der Haftpflicht- über die Rechtschutz- bis hin zur Inventarversicherung.

So kann man als Mediziner sicher und gezielt eventuelle Berufsunfähigkeiten, Haftpflichtfälle oder rechtliche Streitfälle absichern. Ebenso kann man, beispielsweise als niedergelassener Arzt, die Praxis, die Mitarbeiter und das Privatleben durch die richtigen Versicherungen für Ärzte absichern. Dabei handelt es sich bei allen Versicherungen für Ärzte, egal ob es sich um eine Haftpflichtversicherung, eine Rechtschutzversicherung oder um eine Inventarversicherung für Ärzte handelt, stets um eine spezielle Police, die gesondert und bis in das kleinste Detail auf die vorliegende medizinische Berufsgruppe abgestimmt wurde. Das bezieht ebenso die eventuellen Risikofälle ein, die es abzudecken gilt und die sehr individuellen Anforderungen, die Versicherungen für Ärzte vorlegen.

Als Arzt gut versichert? Versicherungen für Ärzte

Wie jeder Unternehmer, sollten sich auch Ärzte fragen ob sie selbst oder ihr „Unternehmen“ im Zweifelsfall gut und ausreichend abgesichert sind. Das gilt ebenso für niedergelassene Ärzte, wie es für angestellte Ärzte gilt. Natürlich variieren hier die Möglichkeiten und die Versicherungen für Ärzte. Ein erster Vergleich der möglichen Versicherungsarten und –Policen, kann jedoch bereits Abhilfe schaffen. Beim Vergleich ist es leicht zu überblicken, was welche Versicherungsart kann und anbietet. Dennoch gilt beim Versicherungsschutz: Weniger ist keinesfalls mehr. Das gilt hier noch mehr als bei allen anderen Berufsgruppen. Ärzte sollten und müssen stets etwas besser versichert sein als nötig. Die richtige Versicherung sollte das aber von vorneherein berücksichtigen. Die wohl wichtigste Versicherungsart ist übrigens die Haftpflichtversicherung für Ärzte. Nur sie deckt die sehr spezifischen Risiken des Arztberufes bestmöglich ab und kann den Mediziner bei Personen- und auch Sachschäden vor den folgenden Schadensersatzansprüchen schützen.

Arzt mit eigener Praxis
Bei freien Berufen muss kein Gewerbe angemeldet werden. Nach abgeschlossenem Studium, gefolgt von der Approbation, kann eine Praxis gegründet werden. Die Bewilligung erfolgt auf Zulassungsantrag durch den Zulassungsausschuss. Je nach Fachrichtung, muss die Facharztausbildung absolviert sein. Folgende Fragestellungen fallen mit einer Praxisgründung an: Welche Kosten kommen auf mich zu? Kann eine vorhandene Praxis übernommen werden? Wo ist der passende Standort? Mit welchen Einnahmen kann ich rechnen? Behandle ich gesetzlich Versicherte, Privatpatienten, Selbstzahler? Wie gestalte ich die Arbeitszeiten? Stelle ich weitere Ärzte an? Wie kann ich Patienten gewinnen? Welcher Verwaltungsaufwand fällt an?

Angestellter Arzt in Praxis
Der Praxisinhaber stellt weitere Ärzte ein. Der Angestellte Arzt hat kein finanzielles Risiko zu tragen und befasst sich nicht mit administrativen und organisatorischen Aufgaben. Der angestellte Arzt wird als Vertragsarzt bezeichnet. Vor der Anstellung hat eine Genehmigung durch den Zulassungsausschluss zu erfolgen. Vorteil für die Praxis: das angebotene Leistungsspektrum an Behandlungen kann nach Genehmigung erweitert werden.

Assistenzarzt
Er hat bereits sein Studium abgeschlossen und die Approbation erhalten. Das Grundstudium beträgt 12 Semester und endet mit dem Staatsexamen. Die Approbation berechtigt zur Berufsausübung. Der Assistenzarzt befindet sich in der Ausbildung zum Facharzt. Gängig wird er daher auch Arzt in Weiterbildung genannt. Die Facharztausbildung beträgt je nach Gebiet 60 -72 Monate. Das Aufgabengebiet des Assistenzarztes umfasst Routineaufgaben. In Kliniken ist er i.d.R. als Stationsarzt tätig. Er nimmt Patienten auf, führt Untersuchungen durch, stellt Diagnosen, verschreibt Medikamente, führt Visite und entlässt Patienten. Operationen führt er unter Aufsicht durch.

Oberarzt
Er untersteht dem Chefarzt, ist selber aber verantwortlich für die Fach- und Assistenzärzte und hat somit eine leitende Funktion. Nach der Facharztweiterbildung und mit entsprechender Berufserfahrung kann eine Stelle als Oberarzt angestrebt werden. Danach besteht die Möglichkeit, als leitender Oberarzt tätig zu sein. Ein leitender Oberarzt vertritt den Chefarzt. Ein Oberarzt befasst sich mit komplexen Behandlungen und Operationen, er führt die Assistenzärzte an, überwacht seine Station, übernimmt die Personalführung ebenso wie administrative Aufgaben.

Mit den richtigen Lösungen lässt sich ganz individuell je nach Bedarf sehr gut vorsorgen. Versicherungen für Ärzte gibt es allerdings viele und woher will man als Laie wissen, wo die Unterschiede liegen? Wie findet man als Mediziner das für sich und seine Praxis optimale Versicherungspaket? Welche Informationen sind sonst noch wichtig, wenn es um Themen wie „Versicherungen für Ärzte“ geht?

Als Versicherungsexperte stehen wir Ihnen telefonisch und per EMail mit Rat und Tat zur Seite, wenn es darum geht, die richtigen Versicherungen für Ärzte und damit auch die richtige Versicherung für Sie zu finden.

Berufliche Haftpflicht Ärzte

Jeder Arzt verpflichtet sich, entsprechend der Statuten der Ärztekammer, gegen Haftungsansprüche, die aus der beruflichen Tätigkeit entstehen können, ausreichend zu versichern. Aber eine Berufshaftpflicht für Ärzte ist nicht nur aufgrund § 21 MBO-Ä, der Musterberufsordnung der deutschen Ärzte, ein absolutes Muss. Praktiziert ein Arzt ohne Berufshaftpflicht, setzt sich dieser bei Schadenersatzforderungen einem hohen Risiko aus.

Statistisch gesehen unterläuft jedem Arzt im Verlaufe seiner beruflichen Tätigkeit mindestens einmal ein schwerwiegender Fehler mit weitreichenden finanziellen und juristischen Konsequenzen. Die Zahl dieser Fehler steigt insgesamt seit etwa einem Jahrzehnt nicht an, wohl aber die Schadenshöhe. Dabei sind alle Fachrichtungen betroffen, schwere Geburtsschäden sind ebenso zu verzeichnen wie Haftungsfälle bei Serienschäden, Brustkrebs, Lasik-Operationen, Nierentransplantationen, Orthopädieschäden und bei Bereitschaftsdiensten. Für Ärzte ist die Haftpflichtversicherung deshalb unabdingbar. Schadensersatzforderungen können jeden Mediziner gravierend treffen. Eine Berufshaftpflicht für Ärzte sollte maßgeschneidert die Bereiche abdecken, in denen der Arzt tätig ist. Dies gilt für alle Versicherungen für Ärzte. Nur so kann die Berufshaftpflicht Ärzte umfangreich schützen.

Berufshaftpflicht Ärzte – Warum ist Sie so wichtig?

Mit dieser Versicherung wird das Risiko abgedeckt, Schadensersatzforderungen ausgesetzt zu sein, die aufgrund eines Schadens entstehen, für den man selbst verantwortlich ist. Für viele Berufsgruppen – wie zum Beispiel Rechtsanwälte oder Ärzte – sieht das Gesetz die Verpflichtung vor, entsprechende Versicherungen abzuschließen. Eine Berufshaftpflicht für Ärzte deckt vor allem das Risiko von Fehldiagnosen oder so genannten „Kunstfehlern“ ab, die zu teils hohen Schadensersatzforderung führen können.

Niemand, auch der beste Mediziner, ist nicht davor sicher, durch Unvorsichtigkeit oder leichte Fahrlässigkeit für Schäden verantwortlich gemacht zu werden. Zivilrechtlich haftet man als Person unbegrenzt mit dem eigenen Vermögen. Zur Absicherung dieses potenziell existenzvernichtenden Risikos ist eine Berufshaftpflicht für Ärzte das beste Mittel. Die Deckungssummen von Berufshaftpflicht für Ärzte liegen in der Regel zwischen fünf und zehn Millionen Euro. Die Höhe der Prämien ergeben sich dabei aus dem versichertem Status und den gewählten Deckungssummen.

Zum anderen steht neben einer Existenzvernichtung auch das Risiko im Raum, durch unbegründete Schadensersatzforderungen einen guten Ruf zu verlieren, der ein bedeutsames Kapital für jeden praktisch tätigen Mediziner ist. Bei jedem geltend gemachten Anspruch prüft die Berufshaftpflicht des Arztes deshalb selbstverständlich die juristischen Grundlagen. Im Zweifel werden über diese Ansprüche Prozesse geführt. Die Anwalts- und Prozesskosten, die ein Rechtsstreit zur Folge hat, werden von der Haftpflichtversicherung getragen.

Versicherungen sind für Ärzte also eine wichtige Komponente und halten Ihnen im beruflichen Stress den Rücken frei.

Versicherbar sind die folgenden Tätigkeitsfelder:

  • Assistenzärzte
  • Allgemeinmediziner
  • Amtsarzt
  • Anästhesist
  • Arbeitsmediziner
  • Augenarzt
  • Chirurg
  • Dermatologe
  • Gynäkologe
  • HNO-Arzt
  • Internist
  • Kardiologe
  • Nephrologe
  • Kieferorthopäde
  • Kinderarzt
  • MKG-Chirurg
  • Neurochirurg
  • Neurologe
  • Notarzt
  • Nuklearmediziner
  • Oralchirurg
  • Orthopäde
  • Pathologe
  • Psychiater
  • Psychotherapeut
  • Radiologe
  • Röntgenologe
  • Rechtsmediziner
  • Rehabilitative Medizin
  • Unfallchirurg
  • Urologe
  • Zahnarzt
  • Zahnmediziner

Niedergelassene Ärzte:

  • Allgemeinmediziner
  • Anästhesist
  • Arbeitsmediziner
  • Augenarzt
  • Chirurg
  • Dermatologe
  • Gynäkologe
  • HNO-Arzt
  • Internist
  • Kardiologe
  • Nephrologe
  • Kieferorthopäde
  • Kinderarzt
  • MKG-Chirurg
  • Neurochirurg
  • Neurologe
  • Notarzt
  • Nuklearmediziner
  • Oralchirurg
  • Orthopäde
  • Unfallchirurg
  • Pathologe
  • Psychiater
  • Psychotherapeut
  • Radiologe
  • Röntgenologe
  • Rechtsmediziner
  • Rehabilitative Medizin
  • Urologe
  • Zahnarzt
Unser Fazit

Der Stress nimmt immer mehr zu, unabhängig ob als angestellter Arzt oder mit eigener Praxis niedergelassen. Auch hervorragenden Ärzten können trotz großer Sorgfalt und Erfahrung Fehler unterlaufen, die enorme Schadenersatzforderungen zur Folge haben. Eine falsche Entscheidung kann bereits verheerende Folgen mit sich bringen. Gerade Ärzte sind in einem Bereich tätig, in dem Behandlungsfehler und die damit verbundenen Versorgungsansprüchen von Patienten oder Hinterbliebenen schnell zu hohen Summen führen können.

Selbst wenn der Patient über etwaige Behandlungsrisiken aufgeklärt wird, ist der Arzt für die ihm unterlaufene Fehler verantwortlich und somit haftbar. Behandlungsfehler können bleibende Gesundheitsschäden verursachen, die aufwendige und damit kostspielige Nachbehandlungen erforderlich machen. Mediziner sind bei ihrer Berufsausübung aus schadensersatzrechtlicher Sicht damit besonderen Haftungsrisiken ausgesetzt.

Einen sicheren Rückhalt bietet Ihnen in solchen Fällen die Arzthaftpflicht. Beim Arzthaftpflicht Vergleich finden Sie die dafür passende Arzthaftpflichtversicherung.