Berufshaftpflicht Betreuer

Betreuer günstig Berufshaftpflicht versichern

Betreuer fungieren als gesetzliche Vertreter Ihrer Betreuten und handeln in Situation, in denen Betreute selbst nicht mehr handeln können. Um sich für den Fall von Schadenersatzforderungen abzusichern schützt eine Berufshaftpflicht Betreuer vor den finanziellen Folgen eines Haftpflichtschadens.

Wie schützt die Berufshaftpflicht Betreuer

Als Betreuer übernehmen Sie für die von Ihnen betreuten Personen Verantwortung. Sie treffen Entscheidungen in ihrem Namen als ob es deren eigene Entscheidung wäre. Dabei kann es sich um gesundheitliche Themen handeln wie zum Beispiel die Entscheidung ob eine Operation ausgeführt wird oder ob diese OP nicht gemacht werden soll. Einmal pro Jahr müssen Betreuer bei Gericht eine Vermögensaufstellung des Betreuten vorlegen, ansonsten können Sie aber über das Geld des Betreuten verfügen. Kommt es hier zu Unstimmigkeiten kann es unter Umständen wichtig werden, wenn die passende Berufshaftpflicht Betreuer in möglichen Streitigkeiten unterstützt. Gerechtfertigte Schadenersatzanspräche werden von der Berufshaftpflicht Versicherung dann beglichen. Ungerechtfertigte hält der Berufshaftpflicht Versicherer vom Betreuer fern.

Bei Betreuern handelt es sich meist um Vermögensschäden, die durch eine spezielle Berufshaftpflicht Versicherung oder auch Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung abgesichert sind. Gerechtfertigte Schadenersatzforderungen werden durch die Berufshaftpflicht beglichen. Ungerechtfertigte Ansprüche hingegen wehrt der Versicherer für Sie ab und hält sie von Ihnen fern. Unsere Empfehlung an Sie lautet: Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Absicherung durch eine Berufshaftpflicht für Betreuer. Erfahren Sie durch einen Experten, wie die Berufshaftpflicht Freiberufler umfangreich schützen kann und welche Vorteile Sie haben, wenn Sie Ihre Versicherungen von einem Versicherungsmakler betreuen lassen.

Berufshaftpflicht Betreuer – Wer kann sich versichern?

Für gewöhnlich werden nahe Angehörige zum Betreuer. Erklärt sich hier allerdings niemand bereit, diese Verantwortung zu übernehmen, wird ein fremder Betreuer eingesetzt. Neben ehrenamtlich tätigen Betreuern gibt es auch professionelle Betreuer, die häufig im Falle von komplexeren Konstellationen eingesetzt werden, wenn beispielsweise ein großes Vermögen vorhanden ist oder gar ein Unternehmen. Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Betreuer im Falle von Schadenersatzforderungen, die sich aufgrund von Vermögensschäden ergeben können. Aus diesem Grund wird häufig auch von einer Vermögensschadenhaftpflicht für Betreuer gesprochen.

Gerichtlich bestellter Betreuer

Wenn Menschen aus psychischen oder physischen Gründen nicht mehr in der Lage sind, z.B. ihre finanziellen Angelegenheiten selbst zu regeln oder aber Gefahr besteht, dass die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Betroffenen derart schwerwiegend sind, dass die Bewältigung des Alltags für sie ein Problem darstellt, kann für diese Personen eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden.

Dabei richtet sich der Umfang nach der Art und dem Umfang der Einschränkungen des zu Betreuenden. Ein durch Beschluss gerichtlich bestellter Betreuer erhält dann die Vollmachten, die dieser nach Einschätzung und Prüfung des Betreuungsrichters für notwendig erachtet.

Wer darf als Betreuer tätig sein?

Ein gerichtlich bestellter Betreuer kann, muss aber nicht zwingend aus der eigenen Familie des Betreuten kommen. Auch Betreuungsvereine, die Kirchen oder aber Rechtsanwälte werden seitens der Betreuungsgerichte oftmals gerne als gerichtlich bestellte Betreuer eingesetzt.

Dass die so genannten hauptberuflichen Betreuer damit auch die besseren Betreuer sind, lässt sich jedoch nicht grundsätzlich bejahen. Es wird häufig unterstellt, diese würden ihre Fälle einfach nur abarbeiten und hätten kaum oder nur sehr wenig Kontakt mit dem Betreuten. Das ist bei den nahen Angehörigen naturgemäß anders. Ob sich dies wirklich so pauschal sagen lässt, ist schwer zu beurteilen. Vermutlich aber eher nicht.

Dennoch ist es für einen gerichtlich bestellten Betreuer nicht damit getan, dem Gericht einen jährlichen Bericht zukommen zu lassen. Es muss Kontakt mit der Kranken- und Pflegekasse gehalten werden.

Welche Gefahren lauern für das Amt des Betreuers?

Das Amt des Betreuers birgt aber auch Gefahren. So ist es denkbar, dass ein Betreuer in einen Interessenkonflikt mit den Verwandten des Betreuten kommt, sollte er eine andere Entscheidung bezüglich weiterer Gesundheitsbehandlungen treffen und keine Einigung mit den Verwandten herbeiführen können. Kommt es dabei zu Streitigkeiten, die in Schadenersatzforderungen münden, schützt die Berufshaftpflicht Betreuer.

Viel gravierender aber sind aber die Risiken, die mit dem Vermögen des Betreuten zusammenhängen. Vergisst der Betreuer Anträge zu stellen, die zu Lasten des Betreuten gehen, weil dieser z.B. eine höhere Pflegestufe erhalten oder ein Antrag auf Wohngeld positiv beschieden werden könnte, dann haftet er persönlich dafür. Auch hier schützt die Berufshaftpflicht Betreuer. Werden Gelder aus dem Vermögen falsch abrechnet oder auch unnötige Ausgaben getätigt, befinden sich Betreuer auch hier in der Haftung, sollte grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden können.

Dass ein Betreuer, der aus groben Vorsatz heraus gegen seinen Betreuten handelt, nicht nur persönlich haftet, sondern auch aus dem Amt des gerichtlich bestellten Betreuers entlassen wird, sollte zumindest erwähnt werden. Da hilft auch die Berufshaftpflicht Betreuern nicht.

Auf jeden Fall kann die Berufshaftpflicht Betreuer umfangreich schützen und wir empfehlen den rechtzeitigen Abschluss dieser Versicherung.