Betriebshaftpflicht Monteur & Montage Betriebe

Betriebshaftpflicht Monteur

Als Monteur arbeiten Sie in einem Tätigkeitsumfeld mit sehr vielfältigen und unterschiedlichen Schwerpunkten. Vom Einbau genormter Bauteile, über Fenster- / Türen Montage bis hin zur Küchenmontage gibt es darüber hinaus einige weitere Tätigkeitsfelder für Montage Betriebe.

Trotz aller Sorgfalt kann bei Ihrer Arbeit ein Fehler mit möglicherweise gravierenden Folgen passieren, bei dem die Betriebshaftpflicht Monteur Betriebe schützt. Gerade für Existenzgründer oder Kleingewerbetreibende ist die Betriebshaftpflicht oft mit zusätzlichen Nachlässen versehen. Somit halten Sie Ihre Kosten gering, ohne auf diesen wichtigen Schutz verzichten zu müssen.

Weil die Betriebshaftpflicht Monteur Betriebe neben der Leistung im Schadensfall auch noch anderweitig schützt, sollte sie für Monteure ein Muss sein. Da die Betriebshaftpflicht Kosten gerade für kleinere Betriebe sehr günstig sind, können sich Monteure bereits bei Existenzgründung mit dem rechtzeitigen Abschluss einer Betriebsversicherung beschäftigen. Beim Betriebshaftpflicht Preisvergleich erhalten Sie Ihr persönliches Angebot.

Was leistet die Betriebshaftpflicht für Monteur und Montage Betriebe

Nicht jedem ist gleich klar, wie die Betriebshaftpflicht Montage Betriebe im Schadensfall unterstützt. Neben der vermutlich den meisten bekannten Aufgabe der Betriebshaftpflichtversicherung, die Leistung des finanziellen Ausgleichs im Schadensfall, hat die gewerbliche Haftpflichtversicherung noch eine weitere Funktion: die Schadenabwehr. Der finanzielle Ausgleich wird erbracht, wenn es zu einem Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden kommt, den Sie oder Ihre Mitarbeiter verursacht haben. Gerade für Monteure, die als Subunternehmer für andere Montage Betriebe arbeiten, ist die Betriebshaftpflicht unerlässlich. Zwar sind für Gewöhnlich die Beauftragung Subunternehmern im Versicherungsschutz der Betriebshaftpflicht Versicherung enthalten. Allerdings bedeutet dies nicht, dass Subunternehmer geschützt vor Regress sind.

Betriebshaftpflicht Monteur & Montage Betriebe – Wer kann sich versichern?

Versichern in der Betriebshaftpflicht für Montagebetriebe können sich folgenden Betriebe:

  • Monteure / Montage Betriebe
  • Einbau genormte Bauteile / Baufertigteile
  • Küchenmontage / Möbelmontage
  • Fensterbau / Fenstermontage / Türenmontage
  • Gas- / Wasser- / Heizungsmontage und Demontage
  • Klimatechnik / Lüftungsanlagen / Wärmepumpe
  • Montage Sanitäranlagen / Armaturen / WC / Waschbecken / Dusche
  • Montage Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
  • Photovoltaikmontage / Montage Photovoltaikanlagen
  • Treppenlift Montage

Wie die Betriebshaftpflicht Monteur Betriebe sonst noch schützt

Die Schadenabwehrfunktion greift immer dann, wenn Ihnen zu Unrecht ein Schaden zur Last gelegt werden soll. Das bedeutet, dass die Betriebshaftpflicht Monteur Betriebe auch dann schützt, wenn eigentlich gar kein wirklicher Schaden passiert ist, Ihnen aber jemand einen Schaden unterstellen möchte. Die Aufgabe, die eine Betriebshaftpflichtversicherung dann übernimmt reicht von der normalen Abwehr bis hin zu einer gerichtlichen Abwehr für Sie. Die Kosten übernimmt natürlich dann die Betriebshaftpflicht Versicherung.

Betriebshaftpflicht Monteur & Montage Betrieb Vergleich

Beim Betriebshaftpflicht Vergleich finden Monteure Ihren persönlichen Testsieger zur Absicherung der Montagetätigkeit. Finden Sie hier die für Sie beste Betriebshaftpflicht für Montage Betriebe und schützen Sie sich im Schadensfall vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Darüber hinaus finden Sie weitere, teils individuelle, Tarifmerkmale in den Betriebshaftpflicht Versicherungen. Für ausgewählte Branchen können Sie die Betriebshaftpflicht Versicherungen online vergleichen. Für andere Branchen fordern Sie beim Betriebshaftpflicht Vergleich für Montage Betriebe Ihr persönliches Angebot an und finden Sie Ihre beste Betriebshaftpflicht Versicherung.

Betriebshaftpflicht Einbau genormte Bauteile

Unter den Überbegriff „Einbau genormte Bauteile“ fallen unterschiedliche Tätigkeiten. So bauen Sie vorgefertigte Fenster und Türen ein, montieren Fertigtreppen oder stellen Carports aus vorgefertigten Bausätzen auf. Trotz aller Sorgfalt kann dabei ein Fehler passieren, der zu einem Schaden führt. Die passende Betriebshaftpflicht schützt Sie im Schadensfall.

Versichern in der Betriebshaftpflicht für den Einbau genormter Bauteile / Baufertigteile können sich Betriebe, die folgende Tätigkeiten ausüben (Auszug IHK):

  • Einbau genormter Bauteile und genormter Baufertigteile
  • Einbau industriell gefertigter Fenster und Türen
  • Montage Fertigtreppe
  • Einbau industriell gefertigtes Sektionaltor
  • Aufstellen von Carports aus vorgefertigten Bausätzen
  • Montage vorgefertigte Glasfassade und Wintergarten

Weil die Betriebshaftpflicht für den Einbau genormter Bauteile neben der Leistung im Schadensfall auch noch anderweitig schützt, sollte sie für den Einbau von genormten Bauteilen und Baufertigteilen ein Muss sein. Da die Betriebshaftpflicht Kosten gerade für kleinere Betriebe sehr günstig sind, können sich die Betriebe bereits bei Existenzgründung mit dem rechtzeitigen Abschluss einer Betriebsversicherung beschäftigen. Beim Betriebshaftpflicht Preisvergleich erhalten Sie Ihr persönliches Angebot.

Betriebshaftpflicht Einbau genormte Bauteile – Subunternehmer Schutz

Die Betriebshaftpflicht Versicherung schließt für gewöhnlich die Beauftragung von Subunternehmern mit ein. Das bedeutet, wenn einer Ihrer Subunternehmer einen Schaden verursacht und Ihr Auftraggeber die Kosten von Ihnen verlangt, ist dies Bestandteil Ihres Versicherungsschutzes in der Betriebshaftpflicht Einbau genormte Bauteile. Was vielen allerdings nicht bewusst ist – die persönliche Haftung des Subunternehmers selbst ist hier nicht mit abgesichert. Um als Subunternehmer sich vor möglichen Regresskosten zu schützen muss der Subunternehmer selbst eine eigene Betriebshaftpflicht für den Einbau genormter Bauteile abschließen. Ist dies nicht der Fall wird mit dem gesamten Privatvermögen gehaftet.

Für den Einbau genormter Bauteile ist es wichtig einen umfangreichen und günstigen Betriebshaftpflicht Schutz zu finden. Die Haftung für eventuelle Schäden erstreckt sich auf das komplette Privatvermögen. Mit einer Betriebshaftpflicht für den Einbau genormter Bauteile schützen Sie sich im Schadensfall. Auch Subunternehmer benötigen eine entsprechende Absicherung. Sie sind nicht, wie oft fälschlicherweise angenommen, im Versicherungsschutz des Auftraggebers mitversichert.

Betriebshaftpflicht Küchenmontage

Im Bereich der Küchenmontage sorgen Sie dafür, dass die vom Kunden gekauften Möbel fachgerecht montiert werden. Neben der Küchen- und Möbelmontage können weitere Tätigkeiten hinzu kommen. Dies können beispielsweise die Installation von Elektrogeräten oder der elektrischen Einrichtung sein. Kommt es dabei zu einem Schaden schützt die Betriebshaftpflicht Küchenmontage Betriebe.

Den vollen Tätigkeitsumfang bieten vor allem Fachkräfte für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice an. Aber auch Quereinsteiger, die diese Ausbildung nicht abgeschlossen haben, können in der Betriebshaftpflicht Küchenmontage und vergleichbare Tätigkeiten (Bsp. Möbelmontage im Allgemeinen) versichern. Beim Betriebshaftpflicht Preisvergleich erhalten Sie Ihr persönliches Angebot.

Weil die Betriebshaftpflicht KüchenmontageBetriebe neben der Leistung im Schadensfall auch noch anderweitig schützt, sollte sie für die Küchen- und Möbelmontage ein Muss sein. Da die Betriebshaftpflicht Kosten gerade für kleinere Betriebe sehr günstig sind, können sich Möbel- und Küchenmonteure bereits bei Existenzgründung mit dem rechtzeitigen Abschluss einer Betriebsversicherung beschäftigen.

Betriebshaftpflicht Küchenmontage – Versicherbare Tätigkeiten

Als Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice (Fachkraft für Möbel- und Küchenservice) gehört es zu Ihren Aufgaben die Ihnen von Ihrem Kunden übertragenen Aufgaben zur vollsten Zufriedenheit zu erledigen. Unter anderem können dies nachfolgende Tätigkeiten sein:

  • Auf- und Abbau von Küchen und Möbel
  • Küchenmontage / Möbelmontage
  • Installation von elektrischen Einrichtungen und Geräte
  • Abholen oder liefern von Küchen, Möbel und Geräten
  • Bearbeitung und Verarbeitung von Holz und sonstigen Materialen

Mit der Betriebshaftpflicht für Küchenmontage Betriebe schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen eines Personen-, Sach- oder den daraus resultierenden Vermögensschäden.

Welchen Versicherungsumfang die Betriebshaftpflicht Küchenmontage Betrieben tatsächlich bietet hängt u.a. auch davon ab, welche Bereiche Sie letztlich ausüben. Für den normalen Auf- und Abbau von Küchen und Möbel wird keine umfangreiche Ausbildung vorausgesetzt, um sich in der Betriebshaftpflicht für Küchenmonteure zu versichern. Für weitreichendere Tätigkeiten, gerade auch im Bereich der Elektroinstallationen oder auch Sanitärinstallationen werden entsprechende Ausbildungen vorausgesetzt.

Betriebshaftpflicht Fensterbau

Als Fensterbau Betrieb gehört es zu Ihren Aufgaben Fenster und Türen entsprechend der von Ihrem Kunden gewünschten Vorgaben herzustellen. Im Anschluss daran liefern Sie diese und führen die Türen- / Fenstermontage durch. Auch die Instandhaltung älterer Fenster, deren Sanierung oder gar der komplette Austausch kann zu Ihren Aufgaben gehören.

Versichern in der Betriebshaftpflicht für Fensterbau und Fenstermontage können sich Betriebe mit u.a. folgenden Tätigkeiten:

  • Fensterbau / Fenstermontage
  • Einbau genormte Bauteile / Baufertigteile
  • Türenbau / Torbau / Türmontage
  • Instandhaltung von Türen / Fenster
  • Holz- und Bautenschutz für Fenster und Türen
  • Montage von Beschlägen
  • Glaser und Glasreparaturen

Weil die Betriebshaftpflicht Fensterbau Betriebe neben der Leistung im Schadensfall auch noch anderweitig schützt, sollte sie für die Türen- und Fenstermontage ein Muss sein. Da die Betriebshaftpflicht Kosten gerade für kleinere Betriebe sehr günstig sind, können sich Fensterbau und Fenstermontage Betriebe bereits bei Existenzgründung mit dem rechtzeitigen Abschluss einer Betriebsversicherung beschäftigen.

Betriebshaftpflicht Fensterbau – Mitversicherung von Subunternehmer

Es kommt häufig vor, dass Auftraggeber von deren Subunternehmern den Nachweis einer Betriebshaftpflicht Fensterbau Betriebe fordern. Zwar ist in der Betriebshaftpflicht des Auftraggebers die Beauftragung von Subunternehmern für gewöhnlich mitversichert, die persönliche Haftung des Subunternehmers allerdings nicht. So kann es im Schadensfall passieren, dass der Subunternehmer in Regress genommen wird. Existiert dann keine Betriebshaftpflicht für Fensterbauer und Fenster- / Türeinbau, müssen die Kosten durch den Subunternehmer aus eigener Tasche beglichen werden. Die Haftung ist dabei nicht beschränkt und man haftet mit dem kompletten Privatvermögen für entstandene Schäden. Dies gilt im Übrigen auch für den Auftraggeber.

Welchen Versicherungsumfang die Betriebshaftpflicht Fensterbau Betrieben tatsächlich bietet hängt u.a. auch davon ab, welche Bereiche Sie letztlich ausüben. Für den normalen Einbau von Fenster und Türen (gerne auch als Einbau genormter Baufertigteile bezeichnet) wird keine umfangreiche Ausbildung vorausgesetzt, um sich in der Betriebshaftpflicht für Fensterbau Betriebe zu versichern. Für weitreichendere Tätigkeiten, gerade auch im Bereich der Fensterherstellung, der Glaserei oder auch im Glasfassadenbau werden entsprechende Ausbildungen im Fensterbau oder im Glasfassadenbau vorausgesetzt.