Selbständig als Gebäudereiniger

Um sich selbständig als Gebäudereiniger zu machen ist seit der Novellierung der Handwerksordnung keine Ausbildung mit Meisterprüfung mehr erforderlich. Trotzdem, oder gerade deswegen kann dieser Nachweis dann besonders wichtig sein, wenn mit dem Gebäudereiniger-Handwerk / der Gebäudedienstleistung eine dauerhafte und sichere Existenz aufgebaut werden soll. Mit dem Meisterbrief in der Hand lassen sich Kunden möglicherweise schneller und deutlich einfacher davon überzeugen, den nächsten Auftrag bei Ihnen zu platzieren Somit wird es für Sie einfacher, sich selbständig als Gebäudereiniger zu machen. Was macht eigentlich ein Gebäudereinigungsbetrieb und welche Spezialisierungen gibt es?

Selbständig als Gebäudereiniger – Welchen Weg schlage ich ein?

Die Aufgabe eines Gebäudereinigungsbetriebs ist es, die zur Reinigung in Auftrag gegebenen Gebäude fachgerecht zu reinigen. Dazu gehören je nach Auftrag die Innenräume oder auch die Außenfassade von Gebäuden. Mit den passenden Arbeitsgeräten und vor allem auch dem richtigen Reinigungsmitteln für die jeweils zu reinigende Fläche machen Sie sich an die Arbeit. Sie reinigen Innenräume, Fassaden oder säubern die Umgebung rund um das Gebäude. Spezialisierte Gebäudereinigungsbetriebe bieten zudem die Reinigung von Krankenhäusern oder Reinräumen an.

Die Ausbildung als Gebäudereiniger/in

Der Beruf ist in Deutschland ein anerkannter, handwerklicher Ausbildungsberuf mit jahrhundertelanger Tradition. Die dreijährige Ausbildung zum/zur Gebäudereiniger/in wird mit dem Gesellenbrief abgeschlossen. Eine schulische Vorbildung ist nicht gesetzlich vorgegeben; üblich ist aber mindestens ein Hauptschulabschluss. Im Anschluss an die Ausbildung kann der Geselle, sofern dieser Weg eingeschlagen wird, noch einmal die Schulbank drücken und seine Meisterprüfung ablegen oder eine andere Weiterbildung absolvieren.

Fachpraxis und Fachtheorie sind die wesentlichen Bestandteile der mehrjährigen Ausbildung zum Gebäudereiniger. Gebäudereiniger müssen fundierte Kenntnisse in den beiden Bereichen Fachtechnologie sowie Werkstoffkunde erwerben. Reinigen ist in der heutigen Zeit nicht mehr nur ein einfaches Putzen. Kenntnisse über chemische Zusammenhänge und Schutzvorschriften beim Entfernen von Graffiti oder bei Dekontaminierungsarbeiten gehören zu den Ausbildungsinhalten, die es für die Abschlussprüfung zu wissen gilt. Wer sich selbständig als Gebäudereiniger machen möchte, muss in der heutigen Zeit jedoch nicht zwingend diese mehrjährige Ausbildung absolviert haben. Es gibt auch andere Wege die Selbständigkeit als Gebäudereiniger in Angriff zu nehmen, seit es keine Meisterpflicht mehr gibt.

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Gebäudereiniger

Die Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sind für den Gebäudereiniger ebenso vielseitig wie interessant. Der Gesellenbrief ist die Grundlage, auf der aufgebaut werden kann. Als nächste Stufen folgen die Meisterprüfung sowie alternativ dazu ein Studium. Der Meisterbrief ersetzt den Nachweis der Hochschulreife für ein Ingenieurstudium mit dem Studienziel Wirtschaftsingenieur für Hygiene- und Reinigungsmanagement. Andere Studienrichtungen mit dem akademischen Grad Bachelor sind Facility Management, General Service Management, oder das Bachelor Studium Hygiene.

  • Meister
  • LEH Bachelor Studienrichtung Lebensmittel, Ernährung
  • LEH Bachelor Studienrichtung Hygiene
  • Facility Management Bachelor
  • Master Facility Design und Management
  • General Service Manager/in (FHM)

Um selbständig als Gebäudereiniger ein neues Unternehmen aufzubauen, ist allerdings weniger ein Studium als vielmehr praktische Erfahrung im Alltag des Gebäudereinigers gefragt. Der Jungunternehmer wird sich zwangsläufig auf die Meisterprüfung konzentrieren und sie entweder vor oder kurz nach der Existenzgründung ablegen. Es sollte einem bewusst sein, dass man diesen Qualitäts- und Leistungsnachweis braucht, um mit Qualität überzeugen und am Markt bestehen zu können. Letztendlich entscheidet nicht nur der Preis, sondern auch die Leistung, die Ausbildung sowie das berufliche Können darüber, ob ein Gebäudereiniger mit oder ohne Qualitätsnachweis den Auftrag erhält.

In welchen Bereichen kann ich mich als Gebäudereiniger selbständig machen?

Um sich dauerhaft erfolgreich als Gebäudereiniger selbständig zu machen gilt es lukrative Aufträge zu generieren. Desinfektionen, Bau- und Bauendreinigungen gehören zu denjenigen Arbeiten, die oftmals saisonal vergeben werden. Glas- und Fassadenreinigungen an Hochhäusern sind gefragte, häufig sichere Aufträge über einen längeren Zeitraum hinweg. Das Gegenteil dazu sind Verkehrsflächenreinigungen aus Anlässen wie Verkehrsunfällen oder aus Unwettern.

Der Begriff Gebäudereiniger mitsamt seinem Leistungsspektrum wird heutzutage deutlich weiter ausgelegt als noch von ein, zwei Jahrzehnten. Wer sich selbständig als Gebäudereinige macht, der ist gut beraten, sich frühzeitig auf einige wenige Fachgebiete zu spezialisieren (Auszug):

  • Glasreinigung
  • Fassadenreinigung
  • Graffitientfernung
  • Bodenreinigung
  • Krankenhausreinigung
  • Schädlingsbekämpfung
  • Dekontaminationsarbeiten
  • Bau- Bauendreinigung
  • Desinfektionen aller Art
  • Verkehrsflächenreinigung

Als Ergänzung werden zudem häufig folgende Tätigkeiten angeboten:

  • Hol- und Bringdienste
  • Winterdienst
  • Gartenpflege
  • Hausmeisterservice

Der Beruf als solcher ist sehr variantenreich. Er reicht von einer Innen- und Außenreinigung der Gebäude über Gartenpflege, Wartungs- und Hausmeistertätigkeiten incl. Winterdienst, bis hin zum Facility Management großer privat oder gewerblich genutzter Gebäude. Dies sind zwar keine Arbeiten im Sinne der Ausbildung, werden jedoch häufig als Ergänzung angeboten. Insbesondere Existenzgründer, die selbständig als Gebäudereiniger durchstarten wollen, werden zunächst einmal alles nehmen, was sich rund um die Gebäudereinigung bietet. Es werden Aufträge und Einnahmen benötigt, um das Kleinunternehmen aufzubauen und größer werden zu lassen. Im Laufe der Zeit zeigen sich mehrere Leistungsschwerpunkte, mit denen die Gebäudereinigung expandieren und auf sicheren wirtschaftlichen Füßen stellen kann.

Selbständig als Gebäudereiniger  – Vor- und Nachteile!

Sich selbständig als Gebäudereiniger zu machen hat den Vorteil, dass man als Existenzgründer die Höhe der Kosten in Grenzen beeinflussen kann. Gerätschaften und Materialien werden nach und nach erst angeschafft. Erhält man eine Anfrage für einen Auftrag, zu dem die passenden Gerätschaften und Materialien noch nicht vorhanden sind muss man durchrechnen, ob es sich lohnt diese bereits jetzt zu beschaffen, sie auszuleihen oder vorerst auf diese Art von Aufträgen zu verzichten.

Notwendig ist auf jeden Fall aber ein Firmenfahrzeug mit ausreichendem Stauraum, also ein Kombi oder ein Transporter/Sprinter. Ebenfalls muss man als Gebäudereiniger jederzeit erreichbar sein und kommunizieren können. PC oder Notebook am heimischen Schreibtisch, die von der Berufsinnung vorgegebene Software sowie ein Smartphone sind deshalb unentbehrlich. Das verursacht natürlich sowohl einmalige als auch laufende Kosten. Ergänzt wird der Bedarf um Ge- und Verbrauchsmaterialien. Auch wenn das Firmenfahrzeug geleast oder über einen Autokredit finanziert wird, muss mit Existenzgründungskosten im niedrigen bis mittleren vierstelligen Eurobereich gerechnet werden. Eine Firmenwebsite für Präsentation und Werbung ist ebenso notwendig wie die Büroausstattung von der Visitenkarte bis hin zum Briefbogen.

Gerne vergessen wird auch die Betriebshaftpflicht für Gebäudereinigungsbetriebe. Weil die Betriebshaftpflicht Gebäudereiniger umfangreich schützt ist es wichtig sich rechtzeitig darum zu kümmern. Existenzgründer sollten diesen Kostenpunkt unbedingt mit einplanen.

Wer kann sich versichern?

Versichern in der Betriebshaftpflicht für Gebäudereinigungsbetriebe können sich folgende Betriebe:

  • Gebäudereinigung
  • Fassadenreinigung
  • Glasreinigung / Fensterreinigung
  • Reinigung von Privathaushalten
  • Industriereinigung
  • Baustellenreinigung / Baustellen Endreinigung

Um ausreichend Rückendeckung der Berufsinnung zu haben, sollten selbständige Gebäudereiniger über kurz oder lang die Meisterprüfung ablegen. Die Meisterbetriebe der Innungen grenzen sich bewusst gegenüber denjenigen Gebäudereinigungsunternehmen ab, die ohne diesen Fachnachweis „einfach so“ das Gewerbe Gebäudereinigung anmelden. Ein Qualitätsmerkmal, mit dem Sie am Markt werben und Ihre Kunden einfacher und schneller überzeugen können. Die örtliche Gemeinde macht bei der Gewerbeanmeldung hingegen keinen Unterschied. Die entsprechenden finanziellen Rücklagen für die Meisterausbildung zu bilden kann ein weiterer Kostenpunkt in der betriebswirtschaftlichen Kalkulation darstellen.