Was ist zu beachten?

Wenn Sie sich im Internet auf die Suche begeben und eine Wohngebäudeversicherung vergleichen, gibt einiges zu beachten. Schnell neigt man dazu, nur den Preis in die Entscheidungsfindung mit einfließen zu lassen. Nicht weniger wichtig sind allerdings die Leistungsmerkmale der einzelnen Tarife im Wohngebäudeversicherung Vergleich. Woher soll man als Laie aber wissen, was wichtig ist und worauf man achten muss?

Wir empfehlen: Beauftragen Sie einen Versicherungsmakler als Experten damit, einen Wohn-Gebäudeversicherungen Vergleich zu erstellen. Zum einen ist es so, dass dieser auch Kriterien wie Service und Erreichbarkeit der Versicherer in die Betrachtung mit einfließen lassen kann und aber auch bei der Wertermittlung unterstützend tätig werden kann. Bei Rückfragen steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner dann auch direkt zur Verfügung. Sie sparen damit jede Menge Zeit, wenn Sie unser Know How nutzen. Gerne stehen wir Ihnen persönlich zur Verfügung, wenn Sie beim Wohngebäudeversicherung vergleichen clever sparen wollen. Wer dennoch selbst auf die Suche gehen möchte, findet nachfolgend die ein oder andere Hilfestellung.

Selbstbeteiligung vereinbaren, wenn Sie eine Wohngebäudeversicherung vergleichen!

Unserer Ansicht nach ist das mittlerweile ein sehr wichtiger Punkt. Auf der einen Seite hat es erzieherischen Charakter. Als Kunde vermeiden Sie damit, dass Sie geneigt sind auch Kleinstschäden beim Versicherer zu melden. Verzichtet man auf die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung und meldet auch Schäden, die als Beispiel unterhalb von 500 EUR liegen, läuft man Gefahr, dass der Gebäudeversicherer einem nach kürzester Zeit aufgrund einer zu hohen Schadenfrequenz kündigt. Wenn die Wohngebäudeversicherung wegen Vorschäden gekündigt wurde, ist es allerdings wesentlich schwieriger eine neue, günstige Wohngebäudeversicherung zu finden. Manche Versicherer lehnen Kunden sogar vollständig ab, wenn diese vom vorherigen Wohngebäudeversicherer aufgrund von Vorschäden gekündigt wurden.

Neben dem erzieherischen Charakter führt die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung aber auch zu einer Beitragsreduzierung. Wie hoch diese genau ausfällt lässt sich am einfachsten anhand eines direkten Wohngebäudeversicherung Vergleichs erkennen, indem Sie Ihren Wunschtarif einmal mit und einmal ohne Selbstbeteiligung berechnen.

Wir empfehlen: Vereinbaren Sie eine Selbstbeteiligung von maximal 500 EUR im Schadensfall.

Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit – Vollständiger Verzicht oder nur teilweise?

Vorab ein Lesetipp: Was ist grobe Fahrlässigkeit?

Wer seine Immobilie ausreichend absichern möchte, sollte beim Wohngebäudeversicherung vergleichen darauf achten, dass der Versicherer im Schadensfall auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Unserer Ansicht nach könnte dies sonst ein Schlupfloch für den Versicherer darstellen, über welches versucht wird die Leistung im Schadensfall zu reduzieren. Leistungsstarke Tarife verzichten vollständig oder aber bis zu einer sehr hohen Schadenssumme auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Tarifdefinitionen wie beispielsweise „Schäden durch grobe Fahrlässigkeit sind mitversichert bis 5.000 EUR“ sollten auf jeden Fall vermieden werden.

Wir empfehlen: Achten Sie darauf, dass hier möglichst vollständig auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet wird, mindestens aber in einer ausreichenden Höhe.

Hotelkosten im Schadensfall – Reichen 100 Tage?

In einigen Tarifen sind für den Schadensfall die Kostenübernahme der Hotelkosten bis 100 Tage mitversichert. Dies mag für kleine Schäden völlig ausreichend sein. Nehmen wir aber an, Ihr Haus brennt vollständig aus. Es muss abgerissen werden, ein Bauantrag muss gestellt werden, Baufirmen und Handwerker beauftragt und der Neubau muss durchgeführt werden. 100 Tage sind etwas mehr als 3 Monate. In dieser kurzen Zeit ist es mehr als unwahrscheinlich, dass Ihr Haus wieder errichtet wurde und sie darin leben können.

Nehmen wir an, es dauert, optimistisch gerechnet, alles in allem ca. 6 Monate, bis Ihr Haus wieder bewohnbar errichtet wurde. Das wären dann 180 Tage. Davon werden 100 Tage Hotelkosten vom Versicherer übernommen. Die restlichen 80 Tage müssten Sie dann aus der eigenen Tasche bezahlen. Ihre scheinbar günstige Wohngebäudeversicherung wird dann ganz schnell um einige Tausend Euro teurer.

Wir empfehlen: Achten Sie darauf, wenn Sie eine Wohngebäudeversicherung vergleichen, dass die Hotelkosten für mindestens 200 Tage übernommen werden.

Rauch-, Seng- und Nutzwärmeschäden

Rauchschäden werden gerne unterschätzt. Oft sind in billigen Wohngebäudeversicherung Tarifen hier Einschränkungen (Bsp. bis max. 5.000 EUR, nur als Folge eines Brandes, …) die im Schadensfall teuer werden können. Man vergisst dabei gerne, dass der Großteil des Schadens nicht zwangsläufig durch das Feuer an sich, sondern auch durch den Rauch entstehen kann. Im Rahmen der Immobilienversicherung gilt gleiches auch für die Hausratversicherung. Auch dort besteht dieses Risiko für Ihren Hausrat.

Nehmen wir an es brennt, ein kleines Feuer, was aber viel Rauch verursacht. Der Rauch verteilt sich in einem Großteil Ihres Hauses und setzt sich in Wände und Böden fest. Während das Feuer schnell gelöscht werden konnte, betragen die Rauchschäden mehrere Tausend Euro für die professionelle Reinigung des gesamten Gebäudes und Erneuerung der betroffenen Wände und Fußböden.

Sengschäden, sind Schäden, die keinen Brand verursachen. Dennoch kann dadurch ein hoher Schaden entstehen.

Bei Nutzwärmeschäden kann es sich beispielsweise um den Brand eines Wäschetrockners handeln oder der Brand eines Kamins, der sich auf das Gebäude ausbreitet.

Wir empfehlen: Achten Sie darauf, dass Rauchschäden in Ihrer Wohngebäudeversicherung unbegrenzt mitversichert sind. Sengschäden und Nutzwärmeschäden sollten auf keinen Fall ausgeschlossen sein und in ausreichendem Umfang im Versicherungsschutz eingeschlossen werden.

Mehrkosten durch behördliche Auflagen

Beim Wiederaufbau der Immobilie kann es vorkommen, dass sich zwischenzeitlich die Rahmenbedingungen geändert haben und es dadurch zu Mehrkosten kommt. Behördliche Auflagen, wie beispielsweise Denkmalschutzauflagen, können Mehrkosten verursachen. Ebenfalls könnten Umweltauflagen zu Buche schlagen, die beim Wiederaufbau der Immobilie zu erhöhten Kosten führen.

Wenn nie etwas passiert, ist dieser Punkt völlig irrelevant, aber eine Wohngebäudeversicherung schließen Sie letztlich für genau den Fall ab, dass Ihr Hab und Gut zerstört wird. In dem Fall spielt es dann möglicherweise eine sehr große Rolle, ob Ihre Wohngebäudeversicherung die Mehrkosten durch behördliche Auflagen übernimmt.

Wir empfehlen: Achten Sie beim Abschluss Ihrer Wohngebäudeversicherung darauf, dass der Tarif beim Wiederaufbau auch die Mehrkosten trägt.

Ableitungsrohre auf dem Grundstück / außerhalb des Grundstücks

Im Bereich der Ableitungsrohre wird zwischen Ableitungsrohren auf dem Grundstück und Ableitungsrohren außerhalb des Grundstücks unterschieden. Optimalerweise leistet die Wohngebäudeversicherung in beiden Fällen. Billige Wohngebäudeversicherung Tarife sind hier allerdings häufig mit Leistungsdefiziten behaftet. Kommt es zu Bruchschäden im Bereich der Ableitungsrohre können Kosten für das Aufbaggern und wieder schließen der betroffenen Stelle entstehen. Je nach Umfang des Schadens können schnell einige Tausend Euro für die Reparatur auf Sie zukommen.

Wir empfehlen: Achten Sie darauf, wenn Sie Ihre Wohngebäudeversicherung vergleichen, dass mindestens die Ableitungsrohre auf Ihrem Grundstück ausreichend mitversichert sind.

Elementarschutz

Lesetipp: Elementarversicherung

Bei jedem Unwetter oder Überschwemmung ist die Not wieder groß, aber schon kurze Zeit später scheint es nicht mehr so wichtig, den Versicherungsschutz gegen Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung mit einzuschließen. Wer darauf verzichtet setzt seine Existenz auf’s Spiel, denn nicht immer steht die Regierung oder das Land für die Kosten ein und leistet Hilfe. Wir finden zudem, dass dies im Sinne der Steuerzahler nicht sehr fair ist, wenn ein versicherbares Risiko bewusst unversichert bleibt und später dann über Steuergelder quersubventioniert werden soll. Machen Sie sich davon unabhängig und schließen Sie deshalb eine Elementarversicherung für Ihr Wohngebäude ab.

Wir empfehlen: Schließen Sie den Elementarschutz in Ihre Wohngebäudeversicherung mit ein. Ja, der Beitrag wird dadurch etwas teurer, aber glauben Sie uns, im Schadensfall haben Sie diese Mehrprämie gerne gezahlt.