Gebäudeversicherung Wasserschaden

Schnell reagieren ist wichtig!

Wasser sucht sich seinen Weg und findet ihn leider auch für gewöhnlich. Kommt es in einem Gebäude zu einem Wasserschaden ist der Schaden oft groß. Wenn man bezüglich der Gebäudeversicherung Wasserschaden hört, scheint deshalb auf den ersten Blick alles klar, die Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten. Was aber viele vergessen, auch die Hausratversicherung kann eine wichtige Rolle spielen.

Der erste Schritt bei einem Wasserschaden muss sein, die Ursache zu beheben. Das liegt nicht nur in Ihrem eigenen Interesse, sondern im Rahmen der Schadenminderungspflicht auch im Interesse der Gebäudeversicherungen. Kontaktieren Sie dazu auch zügig Ihren Versicherungsvermittler bzw. Ihren Gebäudeversicherer über den Wasserschaden. Sprechen Sie dort auch direkt an, wie Sie weiter vorgehen sollen. Je nach Versicherungsgesellschaft kann es unterschiedliche Vorgehensweisen geben. Während der eine Versicherer vorschreibt, dass ein hauseigener Sachverständiger zur Aufnahme des Wasserschadens beauftragt wird gibt es andere, die es Ihnen selbst überlassen, wen Sie beauftragen.

Sie haben aktuell gar keine Gebäudeversicherung oder sind mit Ihrer Gebäudeversicherung nicht zufrieden? Oder ist es gar so, dass Ihre Gebäude Versicherung gekündigt wurde? Sprechen Sie uns gerne an, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können.

Gebäudeversicherung Wasserschaden – Die Erfahrungen aus der Praxis!

Aus unserer Erfahrung heraus können wir sagen, dass die Beauftragung eines Sachverständigen durch die Gebäudeversicherung nicht zwangsläufig ein Nachteil für Sie sein muss. Natürlich kann man es als Nachteil sehen, dass jemand Drittes einem sagt was zu tun ist. Man kann aber auch sagen, alles was der Sachverständige freizeichnet ist für Sie von Vorteil. Gerade wenn man nicht regelmäßig mit Wasserschäden zu tun hat, und das haben Sie vermutlich nicht, ist es hilfreich jemanden an der Hand zu haben, der sich auskennt.

Mietkürzung bei Wasserschaden?

Passiert der Wasserschaden in einem Gebäude, welches kpl. oder teilweise vermietet wurde kann es sein, dass Sie mit Mietausfällen zu rechnen haben. Wenn Ihr Mieter die Wohnung für die Zeit des Wasserschadens und der Reparatur nicht bewohnen kann, wird er Ihnen dafür natürlich auch keine Miete bezahlen oder aber je nach dem eine Mietkürzung vornehmen. Achten Sie deshalb beim Abschluss einer Gebäudeversicherung darauf, dass auch solche Kosten vom Gebäudeversicherung übernommen werden.