Gewerbehaftpflicht Versicherung

Günstig versichert in der Gewerbehaftpflicht Versicherung

Gewerbehaftpflicht Vergleich

Was viele nicht wissen – die Haftung als Gewerbetreibender ist uneingeschränkt und Sie haften in voller Höhe, auch mit Ihrem Privatvermögen. Schutz bietet Ihnen die Gewerbehaftpflicht Versicherung. Wir zeigen Ihnen, wie bereits eine günstige Gewerbehaftpflicht umfangreich schützt.

Was ist eine Gewerbehaftpflicht?

Für die meisten Gewerbebetriebe ist die Gewerbehaftpflicht Versicherung keine Pflicht. Dennoch sollte jeder, der seine gewerbliche Existenz auf Dauer auslegt, eine Gewerbehaftpflicht abschließen. Nur so können Sie Ihr Gewerbe ganz entspannt ausüben und wissen, dass im Falle eines Haftpflichtschadens Ihre Gewerbehaftpflichtversicherung Ihnen den Rücken frei hält.

Die gewerbliche Haftpflichtversicherung reguliert Schäden, die Sie oder Ihr Unternehmen schuldhaft einer dritten Person zufügen und damit beispielsweise deren Gesundheit oder Eigentum verletzen. Weil Sie als Unternehmer auch für das Fehlverhalten Ihrer Mitarbeiter zur Rechenschaft gezogen werden, greift der Schutz der Gewerbehaftpflichtversicherung auch dann, wenn nicht Sie, sondern Ihre Mitarbeiter einen Schaden verursachen.

Aufgrund hoher zu regulierender Schadensummen bietet es sich an, die Versicherungssumme nicht zu gering anzusetzen. Der Gewerbehaftpflicht Schutz prüft die Berechtigung der gestellten Ansprüche und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab. Kommt es dabei zu einem Rechtsstreit, dann übernimmt Sie auch die Gerichtskosten. Berechtigte Schadenersatzforderungen hingegen reguliert die Gewerbehaftpflicht Versicherung bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme und entsprechend den vereinbarten Tarifleistungen.

Da jedes Gewerbe seine Besonderheiten und speziellen Risiken aufweist, ist die Beratung vor dem Abschluss dieser Versicherung sehr wichtig.

So versichern Sie Ihr Gewerbe richtig!

Eine häufige Frage, die an uns gerichtet wird ist, wo der Unterschied zwischen einer Betriebshaftpflicht und einer Gewerbehaftpflicht überhaupt liegt. Die Antwort: Es gibt keinen. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe. Hingegen unterschieden wird zwischen der Gewerbehaftpflicht, einer Berufshaftpflicht und der Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung.

Welche Gewerbehaftpflichtversicherung nun konkret für Sie in Frage kommt ist nicht immer ganz einfach abzugrenzen. Am einfachsten könnte man es wie folgt erklären:

Eine Gewerbehaftpflichtversicherung schützt Sie und Ihren Betrieb im Falle von Personen-, Sach- und den daraus (!) resultierenden Vermögensschäden. In der Regel ist sie für Baubetriebe, Baunebenbetriebe, Handwerk, Handel, Gastronomie oder auch die Übernachtungsbranche (Bsp. Hotel) die richtige Entscheidung.

Die Berufshaftpflicht wird für spezielle Berufsgruppen angeboten. Dazu gehören zum Beispiel Heilnebenberufe (Bsp. Heilpraktiker, Ergotherapie, Psychotherapie), Wellnessberufe (Bsp. Wellnessmassage, Yoga-Lehrer, Pilates-Lehrer), Logopäden, Bewachungsgewerbe, Ärzte, Architekten und einige mehr.

Eine reine Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung hingegen leistet bei reinen, echten Vermögensschäden, dafür aber nicht bei Personen- und Sachschäden. Eine Vermögenshaftpflicht ist beispielsweise für beratende Berufe (Bsp. Unternehmensberatung, IT Consulting, Werbeagentur, …) die richtige Wahl, sollte allerdings um eine Betriebshaftpflicht ergänzt werden.

Kosten der Gewerbehaftpflichtversicherung

Die Gewerbehaftpflicht Kosten orientieren sich an unterschiedlichen Kalkulationswerten, um die Höhe des zu zahlenden Beitrags zu ermitteln.

Gerade Art und Umfang der gewerblichen Tätigkeit spielen eine entscheidende Rolle, weil sich dadurch die Risikoeinstufung ergibt. Das erklärt auch, weshalb es so wichtig ist, beim Abschluss einer Gewerbehaftpflicht mit der Tätigkeitsbeschreibung sehr gewissenhaft umzugehen. Sie laufen sonst Gefahr, die falsche oder nicht alle Tätigkeiten, die Sie ausüben, versichert zu haben.

Aber nicht immer heißt ein geringes Risiko auch gleichzeitig einen geringen Jahresbeitrag zu zahlen. Die Versicherungsgesellschaften definieren Mindestbeiträge, die nicht unterschritten werden dürfen. Diese sind über den Markt verteilt je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich. Gerade für kleinere Risiko oder Existenzgründer (Existengründungsrabatt) lohnt sich daher ein Gewerbe Haftpflichtvergleich von verschiedenen Anbietern.

Weitere Faktoren sind Umsatz, Lohn- und Gehaltssumme oder auch die Anzahl der Mitarbeiter. Wer Kosten sparen will überlegt den Einschluss einer Selbstbeteiligung im Schadenfall.

Gewerbehaftpflicht: Was ist das?

Als Gewerbebetrieb haften Sie für sämtliche Schäden, die sich durch Ihre gewerbliche Tätigkeit ergeben. In §823 BGB steht: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.“ 

Auf dieser Grundlage haften Sie als Inhaber und Gewerbebetrieb auch für das Fehlverhalten Ihrer Mitarbeiter oder sonstigen Beauftragten. Das Ganze in unbegrenzter Höhe und auch mit Ihrem Privatvermögen. Zum eigenen Schutz und zur Absicherung Ihrer Existenz benötigen deshalb eine Gewerbehaftpflicht Versicherung.

Werden Schadensersatzansprüche eines Dritten an den Versicherungsnehmer heran getragen, wendet sich dieser vertrauensvoll an seine Versicherung, die den Anspruch zunächst prüft. Falls die Experten der Versicherung zum Schluss kommen, dass die Forderung zu hoch oder gar nicht berechtigt ist, kommt es zur sogenannten Forderungsabwehr. In dem Fall übernimmt die Versicherung die Kosten für Gericht, Anwalt, Gutachter etc. Ist der gestellte Schadensersatzanspruch berechtigt, wird dieser im Rahmen der im Versicherungsvertrag vereinbarten Deckungssumme ausgeglichen.

Kurz gesagt: Die Gewerbehaftpflicht leistet bei gerechtfertigten Schadenersatzansprüchen und wehrt ungerechtfertigte von Ihnen ab.

Gewerbe Haftpflicht: Was ist versichert?

Versichert in der Gewerbehaftpflicht Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts, wenn von dem Versicherungsnehmer wegen eines Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden von einem Dritten Schadenersatz verlangt wird. Die Gewerbehaftpflicht Versicherung übernimmt auch die Kosten für Schäden an gemieteten Räumlichkeiten und Nebenarbeiten in anderen Handwerken gemäß §5 HwO (Handwerksordnung).

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Leistung bei gerechtfertigten Schadenersatzansprüchen
    Die Gewerbehaftpflicht Versicherung übernimmt Personen- und Sachschäden und die daraus resultierenden Vermögensschäden in Höhe der vereinbarten Versicherungsleistung. Reine Vermögensschäden, wie Sie bei besonderen Berufsgruppen anfallen können Bewachungsgewerbe, Unternehmensberater, Web-Designer, Werbeagentur, PR-Agentur) müssen über eine spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgesichert werden.
  • Abwendung ungerechtfertigter Ansprüche
    Die Gewerbehaftpflichtversicherung prüft, ob die Schadenersatzforderungen gerechtfertigt sind. Ungerechtfertigte Schadenersatzforderungen wehrt die Versicherung in Ihrem Namen ab. Eventuell anfallende Gerichtskosten übernimmt die Versicherung.

Die mitversicherten Tätigkeitsschäden können je nach Tarif und Versicherungsgesellschaft in der Höhe stark variieren. Die Leistungen sind in diesem Bereich häufig stark eingeschränkt, wenn man lediglich eine Grundabsicherung wählt. Für gewöhnlich werden dann nicht alle anfallenden Kosten übernommen. Achten Sie bei der Auswahl Ihrer gewerblichen Haftpflichtversicherung deshalb besonders auf eine möglichst hohe Deckungssumme im Bereich der Tätigkeitsschäden (Bearbeitungsschäden).

Darüber hinaus ist in der Gewerbehaftpflichtversicherung die Umwelthaftpflicht-Basisversicherung fester Bestandteil.

Wer braucht eine Gewerbehaftpflicht?

Trotz aller Gewissenhaftigkeit bei der Ausübung Ihrer gewerblichen Tätigkeit kann es immer einmal vorkommen, dass ein Schaden verursacht wird. Irrtümlich gehen Gewerbetreibende gerne davon aus, dass Kleinunternehmern keine großen Schäden entstehen können, weil schließlich sei der Umsatz ja nicht so hoch. Allerdings ist diese Vermutung ein Trugschluss. Natürlich können auch einem Kleinunternehmer große Schäden passieren, die die Existenz des Gewerbebetriebs gefährden. Gerade auch Gewerbebetriebedie mitunter Angestellte beschäftigen, müssen damit rechnen, dass diesen ein Fehler unterläuftDie Gewerbehaftpflicht Versicherung hält dann im Fall der Fälle den Rücken frei. Beim Gewerbehaftpflicht Vergleich finden sowohl Kleingewerbetreibende wie auch kleine und mittelständische Gewerbe Betriebe den passenden Versicherungsschutz.

  • Bürobetriebe (Bsp. Arbeitnehmerüberlassung / Zeitarbeit, Büroservice, Makler, …)
  • Bauhaupt-/-nebengewerbe (Bsp. Abbruchbetrieb, Dachdecker, Gartenbau, Gerüstbau, …)
  • Dienstleister (Bsp. Bewachungsgewerbe, Gebäudereinigung, Umzugsunternehmen, …)
  • Fleisch- und Wurstverarbeitende Betriebe (Bsp. Fleischerei, Metzgerei, Räucherei, Schlachterei, …)
  • Handwerk (Bsp. Fliesenleger, Piercing / Tattoo, Maurer, Maler, Trockenbau, …)
  • Händler (Bsp. Einzelhandel, Großhandel, Onlinehandel, Elektrohandel, Fahrradhandel, …)
  • Produzierende Betriebe (Bsp. Metallverarbeitung, Holzverarbeitung, Lebensmittelherstellung, …)
  • Sonstige Betriebe auf Einzelanfrage

Unabhängig der Betriebsgröße oder der Anzahl der Mitarbeiter sollten sich Gewerbebetriebe durch den Abschluss einer Gewerbehaftpflicht vor den finanziellen Folgen eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens absichern. In einigen Branchen ist es sogar Pflicht eine gewerbliche Haftpflichtversicherung zur Gewerbeausübung vorweisen zu können. So gibt es für das Bewachungsgewerbe eine Versicherungspflicht.

Diese Versicherungspflicht kann je nach Branche und Tätigkeitsumfang variieren. Experten empfehlen, sich rechtzeitig vor Beginn der Gewerbeanmeldung beim Gewerbehaftpflicht Vergleich um den passenden Versicherungsschutz zu kümmern.

Unternehmer, Freiberufler oder Selbstständige, die unsicher sind, ob eine Gewerbehaftpflichtversicherung notwendig ist oder nicht, sollten sich folgende Fragen stellen und gewissenhaft beantworten:

  • sind Büro- oder Praxisräume bzw. anderweitige Geschäftsräume vorhanden?
  • gibt es Kundenverkehr in den Geschäftsräumen?
  • Können durch die betriebliche Tätigkeit Schäden entstehen?
  • Können Schäden durch die hergestellten Produkte/ angebotenen Dienstleistungen entstehen?
  • Bestehen andere, spezielle Risiken?

Wenn mindestens eine der genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wird, sollte eine Gewerbehaftpflicht abgeschlossen werden.

Für Existenzgründer gibt es häufig Beitragsnachlässe in den ersten Jahren. Es kann also gesagt werden, dass sich Gewerbebetriebe, Handelsbetriebe aber natürlich auch Unternehmen im Dienstleistungsgewerbe rechtzeitig bei einem Experten um einen Gewerbehaftpflicht Vergleich kümmern sollten. So finden Sie ganz entspannt die für Sie beste Gewerbehaftpflicht.

Gewerbehaftpflicht für Kleingewerbe

Wer sich selbständig als Kleinunternehmer macht, muss im ersten Schritt häufig auf die Kosten achten. Auch wenn die Umsatzgrenze steigt und sich von 17.500 EUR auf 22.000 EUR anhebt, können Kleinunternehmer dennoch keine großen Sprünge machen. Umso wichtiger ist es, dass die Kosten der Gewerbehaftpflicht für Kleingewerbe Betriebe sich im Zaum halten.

Einige Versicherer bieten für Kleingewerbe Betriebe hohe Nachlässe an. Diese lassen sich aber oft nicht mit weiteren Rabatten (Existenzgründer) kombinieren. Da der Existenzgründer Nachlass oft nur für 1-3 Jahre gilt, bietet es sich an, in der Gewerbehaftpflichtversicherung Kleinunternehmer mit dem Kleingewerbenachlass auszustatten. Dieser gilt auch dann, wenn Sie kein Existenzgründer mehr sind.

Aber nicht immer sind in der Gewerbehaftpflicht für Kleingewerbe Betriebe hohe Nachlässe nötig. Einige Haftpflichttarife sind an sich schon so günstig gerechnet, dass diese im Vergleich zu anderen auch ohne Kleingewerbenachlass günstig bleiben.