Gewerbliche Gebäudeversicherung

Gewerbliche Gebäudeversicherung

Die gewerbliche Gebäudeversicherung wird speziell für Gebäude angeboten, deren Gewerbeanteil bei 50% oder mehr liegt. Unternehmer können damit Ihre gewerblich genutzten Gebäude gegen die üblichen Gefahren wie Leitungswasser, Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm oder Hagel absichern.

Ähnlich wie im privaten Bereich die Wohngebäudeversicherung, schützt die gewerbliche Gebäudeversicherung vor den finanziellen Folgen eines Schadens am Büro- oder Betriebsgebäude.

Durch die in den vergangenen Jahren immer stärker auftretenden Naturgefahren, wie Überschwemmung, Starkregen oder auch Schneedruck, lässt sich der Versicherungsschutz optimal durch die Elementarversicherung ergänzen. Sie wurde in den letzten Jahren immer wichtiger. Leider ist die Naturgefahren Versicherung gerade in älteren Verträgen häufig nicht oder nicht ausreichend abgedeckt.

Aufgrund der flexiblen Optionen, die deutlich individueller sind als bei der Wohngebäudeversicherung, ist der direkte Vergleich zwischen den unterschiedlichen Angeboten nicht immer einfach bzw. ist er zeitintensiv. Gerne unterstützen wir Sie bei dieser wichtigen Aufgabe, wenn Sie die gewerbliche Gebäudeversicherung Kosten vergleichen und zeigen Ihnen, wie bereits eine günstige Gebäudeversicherung gewerbliche Gebäude umfangreich schützt.

Bedeutung der gewerblichen Gebäudeversicherung!

Die wirtschaftliche Bedeutung einer Immobilienversicherung ist für den Gebäudeeigentümer im Schadensfall enorm. Der Verzicht auf eine gewerbliche Gebäudeversicherung bei gewerblich genutzten Immobilien ist infolgedessen nicht als sinnvoll anzusehen, da im Schadensfall hohe Summen auf den Immobilienbesitzer zukommen können. Auch wenn im Rahmen der Neugründung eines Unternehmens die Kosten so gering wie möglich gehalten werden müssen, sollte neben der Gewerbehaftpflicht unter keinen Umständen auf die gewerbliche Gebäudeversicherung und die gewerbliche Inhaltsversicherung verzichtet werden. Auch die sogenannte Unterversicherung sollte tunlichst vermieden werden, da im Schadensfall mit strengen Konsequenzen zu rechnen ist.

Die gewerbliche Gebäudeversicherung versichert rein gewerblich genutzte Gebäude oder Wohn- und Geschäftsgebäude, deren Wohnflächenanteil wenige als 50 Prozent der Gesamtfläche ausmacht. Dies können gemischt genutzte Gebäude, Bürogebäude, Betriebsgebäude oder Lagerhallen sein. Versichert sind das Gebäude und Gebäudebestandteile.

  • Gebäude
  • Gebäudebestandteile (feste Verbindung mit dem Gebäude, dadurch Selbständigkeit verloren)
  • Gebäudezubehör (bewegliche Sachen, die der Gebäudeinstandhaltung dienen)

Auch Gebäudezubehör, welches der Instandhaltung des Gebäudes dient, kann über eine zusätzliche Vereinbarung in den Versicherungsschutz mit aufgenommen werden. Versichert sind also Gebäude mit ihren jeweiligen Bestandteilen und sonstige Grundstücksbestandteile wie Bäume, Zäune oder auch Einfahrten. Gebäudezubehör muss, um es in der Gebäudeversicherung mitversichern zu können, dem wirtschaftlichen Zweck des Gebäudes dienen. Als Beispiel kann hier Hausmeisterwerkzeug, Mülltonnen oder der außen am Gebäude angebrachte Briefkasten genannt werden.

Wer braucht eine gewerbliche Gebäudeversicherung?

Die gewerbliche Gebäudeversicherung ist für jeden Gewerbebetrieb oder Industriebetrieb mit eigenen Gebäude wichtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich in den Gebäuden lediglich Büros oder ob sich der Betrieb oder die Produktionsstätte darin befindet. Auch als Vermieter einer Gewerbeimmobilie benötigen Sie eine gewerbliche Wohngebäudeversicherung immer dann, wenn der Gewerbeanteil in der Immobilie über 50% liegt.

Versicherbar sind nachfolgende Gebäude, sofern der Anteil der Gewerbefläche 50% der Gesamtfläche überschreitet:

  • Bürogebäude
  • Industrie- / Gewerbehallen
  • Geschäftsgebäude
  • Hotels / Restaurants
  • weitere auf Anfrage

Wichtig dabei ist, dass die Gebäude in Deutschland sein müssen, weil wir die gewerbliche Gebäudeversicherung für Auslandsimmobilien aktuell nicht abbilden können.

Wie hoch sind die gewerbliche Gebäudeversicherung Kosten?

Die Versicherungsprämie für die gewerbliche Gebäudeversicherung ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Diese müssen individuell bewertet werden: die Bauart und das Alter (Baujahr) der Immobilie, die gewünschte Versicherungssumme (= maximale Auszahlung im Schadensfall), die umliegenden Gebäude und deren Nutzung (z.B. andere Gewerbeimmobilien) sowie die spezifischen Gefahren.

Beispielsweise wäre mit einem Aufschlag bei der Prämie zu rechnen, wenn brandgefährdete Stoffe innerhalb der zu versichernden Immobilien oder in umliegenden Immobilen gelagert würden. Auch schwache Dachmaterialien, wie beispielsweise Strohdächer (eher bei Wohngebäudeversicherungen der Fall), führen zu Aufschlägen der Versicherungsprämie.

Des Weiterem werden der Wert der Immobilie sowie der Neubauwert als wichtige Hinweise in Bezug auf die Berechnung der Prämie heran gezogen. Die konkrete Berechnung findet immer auf Basis einer individuellen Risikobewertung der betroffenen Immobilie und deren Nutzung statt.

Die zahlreichen, unterschiedlichen Angebote zur gewerblichen Gebäudeversicherung der Versicherungsunternehmen machen es mitunter für den Entscheider nicht leicht im Rahmen der Gewerbeimmobilien Versicherung eine bestmögliche Entscheidung zu treffen. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die relevanten Risiken im Vorfeld geklärt werden können, um eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu erhalten. Wichtig ist zudem, dass verschiedene Vergleichsangebote eingeholt werden, da auch die Versicherungsprämien je nach Gewerbe, das sich im Gebäude befindet, mitunter sehr differieren.

Höhe der Versicherungssumme für die gewerbliche Gebäudeversicherung?

Natürlich bei allen, aber gerade auch bei größeren Gebäuden ist es wichtig und oft auch schwieriger, die korrekte Versicherungssumme zu ermitteln, damit niemals die Gefahr einer Unterversicherung besteht. Je nach Versicherungswert können die Neuwertversicherung, die Zeitwertversicherung oder auch die Versicherung nach dem sogenannten gemeinen Wert angewandt werden.

In der Regel wird als sinnvoll erachtet, die gewerblichen Gebäude mit dem zur Zeit ortsüblichen Neubauwert zu versichern. Nicht zu empfehlen ist es, die Versicherungssumme des Vorversicherer einfach so zu übernehmen. Die Gefahr der Unterversicherung aufgrund einer zuvor nicht ausrechend bemessenen Versicherungssumme ist sehr hoch und kann zu Deckungslücken im Schadensfall führen. Gerade wenn die Verträge bereits älter sind und in der Zwischenzeit Modernisierungen oder Instandhaltungen vorgenommen wurde, stimmen die Werte häufig nicht mehr.

Die Versicherungssummen können mit der gleitenden Neuwertversicherung (Versicherungssumme 1914) oder anhand der Wertzuschlagsklausel angepasst werden.

Ab wann sprechen wir über eine gewerbliche Gebäudeversicherung?

Der Immobilienmarkt unterscheidet grundsätzlich zwischen gewerblich genutzten und zu privaten Wohnzwecken genutzte Immobilien. Mitunter sind auch Mischformen möglich. Jede Immobilie, die ausschließlich oder zumindest überwiegend für gewerbliche Zwecke genutzt wird, kann als Gewerbeimmobilie bezeichnet werden. In dieser Kategorie handelt es sich um Gewerbe- Industrie- und Sonderimmobilen. Dazu zählen Praxen, Ladenlokale, Lagerhallen, Werkstätten genauso wie Büroräumlichkeiten und Ateliers verschiedener Art. Zwischen dem Mieter und dem Vermieter wird ein sogenannter Gewerberaummietvertrag geschlossen, der sich in verschiedenen Punkten vom Mietvertrag für private Wohnzwecke unterscheidet. Im gewerblichen Mietvertrag ist der Spielraum der vertraglich abzuschließenden Möglichkeiten größer als bei Wohnimmobilien. Z.B. in Bezug auf die Kündigungsfristen und die Miethöhe gibt es weniger bis keine Vorschriften, die zu beachten sind. Für diese Immobilien wird dann auch eine gewerbliche Gebäudeversicherung benötigt.

Für die Versicherung zählt eine Immobilie als Gewerbeimmobilie, wenn 50% und mehr der Immobilie gewerblich genutzt werden. Wird nur ein kleiner Anteil der Immobilie gewerblich genutzt, der Rest privat bewohnt, kann in der Regel eine normale Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Die gewerbliche Gebäudeversicherung spielt eine besondere Rolle, da die Risikominimierung in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle spielt. Dabei ist zwischen den Versicherungspflichten des Vermieters und den Pflichten und Optionen des Mieters zu unterscheiden. Je spezieller die Nutzung der Immobilie ist, desto spezifischer ist auch die Gewerbeimmobilienversicherung, die es abzuschließen gilt. Sehr spezifisch angelegte Immobilienkonzepte bergen in gewisser Hinsicht ein höheres Risiko. Angebot zur gewerblichen Gebäudeversicherung jetzt anfordern!

Gewerbliche Gebäudeversicherung vs. Wohngebäudeversicherung

Die gewerbliche Gebäudeversicherung ist im Vergleich zur Wohngebäudeversicherung ein flexibleres Produkt. Die einzelnen Gefahren lassen sich separat versichern. Ein reiner Produktionsbetrieb wird in der Regel keine Absicherung des Leitungswasser-Risikos benötigen, ein Bürobetrieb dagegen schon. Neben den Standard-Gefahren kann die gewerbliche Gebäudeversicherung auch um zusätzliche Einschlüsse erweitert werden. Elementar-Risiken wie Schneedruck, Hochwasser und Erdrutsche sind je nach Lage des Gebäudes auf jeden Fall sinnvoll. Darüber hinaus kann auch der Mietverlust bei Beschädigung oder Zerstörung des Gebäudes mitversichert werden. Der Betrieb erhält damit eine Entschädigung für die Zeit, in der das Gebäude unbenutzbar ist. Die Entschädigung lässt sich zum Beispiel für die Anmietung eines neuen Gebäudes verwenden. So schützt die Gebäudeversicherung Gewerbe Betriebe vor den finanziellen Folgen eines Gebäudeschadens.

Ist die gewerbliche Gebäudeversicherung Vermieterpflicht, Mieterpflicht oder Eigentümerpflicht?

Während der Vermieter für den Abschluss der Gewerbeimmobilien Versicherung im Hinblick auf Feuerschäden, Sturm- und Hagelschäden, Blitzeinschlag, Erdrutsch und Leitungswasserschäden (Gebäudeversicherung) verantwortlich ist, können die Kosten dafür im Rahmen der Mietnebenkosten mit dem Mieter verrechnet werden. Die Risiken, die im Rahmen der gewerblichen Gebäudeversicherung abgesichert werden, können sowohl in einzelnen Verträgen als auch in einer gebündelten Versicherungspolice versichert werden, anders als bei der Wohngebäudeversicherung. Die Entscheidung diesbezüglich ist je nach individuellen Ansprüchen des Versicherungsnehmers und den Anforderungen bezüglich der betroffenen Immobilie zu treffen.

Die herkömmliche Wohngebäudeversicherung kann auch für zum Teil gewerblich genutzte Immobilien Anwendung finden, wobei der gewerblich genutzte Anteil von Versicherung zu Versicherung von 10 bis 50 Prozent variiert. Die zugrundeliegende Versicherungssumme der Gebäudeversicherung bemisst sich in aller Regel nach dem Neubauwert der jeweiligen Immobile. Es kann aber auch Gründe für eine andere Kalkulationsgrundlage geben, wenn als Beispiel das Gebäude nicht mehr aufgebaut werden soll. Grundstücks- Erschließungs- und Spekulationskosten sind grundsätzlich nicht in der Versicherungssumme enthalten. Schaufenster sind ebenfalls nicht im Rahmen der Gewerbeimmobilien Versicherung mitversichert, können aber als Baustein in die gewerbliche Gebäudeversicherung mit eingeschlossen werden. Auch die Gebäudehaftpflicht (Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung) und u.U. die Neubauversicherung sind i.d.R. Sache des Vermieters. Eine Verpflichtung zum Abschluss einer gewerblichen Gebäudeversicherung gibt es allerdings nicht, sofern nicht beispielsweise Geldgeber dies zur Vorgabe machen, über die ein Darlehen oder ein Kredit für die Gewerbeimmobilie finanziert wurde.

Pflichten eines Mieters in Hinblick auf Gewerbeversicherungen!

Dem Mieter wird empfohlen, im Rahmen eines Gewerbeversicherung Vergleich zu prüfen, welche Gewerbeversicherungen zusätzlich benötigt werden: Gewerbehaftpflicht, Einbruchsschäden, Leitungswasserschäden für Inventar, Feuer- und Elektronikversicherung für Einbauten und Inventar sind zum Teil optionale Versicherungsthemen für den Mieter einer Gewerbeimmobilie. In diesem Rahmen kann z.B. auch das Schaufenster eines Ladenlokals mitversichert werden.

Nimmt der Mieter werterhöhende Umbauten etc. am Gebäude vor, ist der Vermieter unverzüglich, schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, auch wenn es durch etwaig notwendig werdende Anpassungen der Versicherungsprämie zu erhöhten Nebenkosten für den Mieter der Gewerbeimmobilie kommen kann. Nur so kann eine falsche Versicherungssumme in der gewerblichen Gebäudeversicherung vermieden werden.

Fest verbundene Bestandteile in der gewerblichen Gebäudeversicherung

Als fest verbundene Gebäudebestandteile werden Bestandteile bezeichnet, die untrennbar mit dem Gewerbegebäude verbunden sind (§93 BGB). Insbesondere auch solche, die mit dem Grundstück nicht nur vorübergehend verbunden sind (§94-95 BGB). Nicht wesentliche Bestandteile lassen sich verlustlos trennen und werden dabei nicht zerstört. Natürlich sind in der Gewerbegebäudeversicherung das Fundament, alle tragenden Wände, das Dach sowie festverlegte Bodenbeläge aller Art inbegriffen. Ist eine fest eingebaute Klimaanlage vorhanden, ist diese ebenfalls in der gewerblichen Gebäudeversicherung abgesichert. Da die erneuerbaren Energien auch für den Geschäftsbetrieb immer populärer werden und viele Firmen mittlerweile über eine fest installierte Photovoltaikanlage verfügen, ist bei vielen Tarifen diese in der gewerbliche Gebäudeversicherung aufgeführt. Die Photovoltaikanlage muss allerdings auf dem Dach befestigt sein. Auf dem Boden installierte Anlagen sind über eine separate Elektronikversicherung für Photovoltaikanlagen abzusichern.