Privathaftpflicht Vergleich

Beim günstige Privathaftpflicht Vergleich clever sparen

Privathaftpflicht Vergleich

In Deutschland haften Sie in unbegrenzter Höhe für Schäden, die Dritten zufügt werden. Schon eine kleine Unachtsamkeit kann dazu führen, dass hohe Schadenersatzforderungen im Raum stehen. Beim Privathaftpflicht Vergleich erfahren Sie mehr zu dieser wichtigen Absicherung im privaten Bereich.

Private Haftpflichtversicherung

Die Privathaftpflicht ist vielleicht einer der wichtigsten Haftpflichtversicherungen für Privatpersonen. Wer eine Dritte Person oder Sachen von Dritten beschädigt ist nach §823 BGB zum Ersatz verpflichtet. So sehr wir uns auch bemühen, das Risiko im Alltag Schaden anzurichten begleitet uns ständig. Vor allem Personenschäden können im Ernstfall hohe Schadenersatzforderungen mit sich bringen.

Die Privathaftpflichtversicherung ist deshalb vermutlich eine der bekanntesten Versicherungen. Sie schützt Privatpersonen vor Risiken des alltäglichen Lebens, die Dritten gegenüber passieren können. Vor jedem Vertragsabschluss bietet sich allerdings ein Leistungsvergleich an. Es gibt dutzende Tarife und nicht weniger Umfangreich sind die Unterschiede in Preis und Leistung.

  • Singles
  • Singles, Familien & Lebensgemeinschaften mit Kinder
  • Familien & Lebensgemeinschaften ohne Kinder

Darüber hinaus unterscheidet die private Haftpflichtversicherung häufig auch nach Art der Tätigkeit. Beruflich tätig (z.B. angestellt, Nebenberuf), Nicht tätig (z.B. Ruhestand, arbeitssuchend), Lehrer im öffentlichen Dienst oder Anderer öffentlicher Dienst. Je nach Versicherer fällt diese Untergliederung unterschiedlich aus.

Wenn Sie die private Haftpflichtversicherung online vergleichen, werden Sie deshalb feststellen, dass es teils sehr große Unterschiede in den Tarifleistungen gibt. Schäden durch deliktunfähige Kinder, Internetnutzung oder ein Forderungsausfallschutz sind nur einige Punkte, die man beachten sollte, wenn man seine Privathaftpflicht wechseln will. Bei unserem Privathaftpflichtversicherung Vergleich erhalten Sie innerhalb kürzester Zeit eine Übersicht der besten Tarife. So finden Sie bequem eine günstige private Haftpflichtversicherung. Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.

Was kann alles passieren?

Per Gesetz haftet nahezu jeder in unbegrenzter Höhe für Schäden, die einer dritten Person zufügt werden. Die Haftung erstreckt sich über das gesamte Privatvermögen. Schon eine günstige Privathaftpflicht kann vor den Kosten im Schadensfall schützen.

Schadenbeispiel 1

Mit Ihrem Fahrrad fahren Sie mit hohem Tempo täglich eine Runde im Wald. Völlig in Gedanken übersehen Sie eine Joggerin, die Ihren Weg kreuzt. Durch den Zusammenprall verletzt sich die Joggerin schwer und bricht sich beim Sturz den Arm. Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Regressforderungen der Krankenkasse (Behandlungskosten) belaufen sich auf rund 18.000 EUR. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten.

Schadenbeispiel 2

Zusammen mit Ihrem besten Freund gehen Sie joggen. Noch nicht lange unterwegs scherzen Sie und lachen zusammen. Als Anerkennung für eine gemeinsam erlebte Anekdote schlagen Sie Ihrem Freund leicht von hinten auf die Schulter. Dieser hatte damit aber nicht gerechnet, kommt ins stolpern, verliert sein Gleichgewicht und stürzt. Bei dem Sturz kommt es zu einer Fraktur des Schulterblattes. Ihr Freund macht Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend. Für die Behandlungskosten nimmt seine Krankenkasse Sie als Verursacher in Regress und fordert ca. 21.000 EUR von Ihnen. Ihre private Haftpflichtversicherung hält Ihnen den Rücken frei.

Schadenbeispiel 3

Gemeinsam mit dem Sohn spielen Papa und Opa im Garten Fußball. Papa gibt alles, zieht durch, schießt …. knapp am Tor vorbei direkt in die Scheibe vom Gewächshaus des Nachbarn. Der Schaden beläuft sich auf ungefähr 800 EUR, den Ihre private Haftpflicht begleicht.

Schadenbeispiel 4

Bei einem gemeinsamen Abendessen bei Freunden rutscht Ihnen eine bereits geöffnete Flasche Rotwein aus den Händen. Sie versuchen noch danach zu fassen, greifen aber ins Leere. Die Flasche schlägt auf dem Granitboden auf und zerbricht. Ein direkt angrenzender teurer Teppich wird durch den Rotwein in Mitleidenschaft gezogen und muss speziell gereinigt werden. Die Höhe des Schadens wird auf 300 EUR geschätzt. Nachdem die Haftpflichtversicherung die Kosten für den Schaden beglichen hat können Sie gemeinsam mir Ihren Freunden auf den wieder sauberen Teppich anstoßen.

Was ist versichert?

Versichert im Privathaftpflicht Tarif sind Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Sie als Versicherungsnehmer oder mitversicherte Person Dritten fahrlässig zugefügt haben.

Im ersten Schritt prüft die Privathaftpflichtversicherung, ob die Schadenersatzforderungen für den Schaden berechtigt sind. Falls nicht, werden ungerechtfertigte Schadenersatzansprüche für Sie abgewehrt. Dabei übernimmt der Privathaftpflicht Versicherer sämtliche Kosten für den Schaden, auch die Gerichtskosten, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt. Werden die Schaden Ersatzansprüche allerdings zu Recht gestellt, leistet der Privathaftpflicht Versicherer entsprechend dem vereinbarten Tarif Bedingungswerk und gleicht die Kosten aus.

Grob als Orientierung kann man beim Versicherungsumfang die Leistungsvorgaben vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft annehmen. Gute Vergleichsrechner bieten die Möglichkeit die dort aufgelisteten Tarife nach diesen Mindeststandards zu filtern. So erhalten Sie ausschließlich Tarife angezeigt, deren Leistungen diese Mindeststandards erfüllen.

Wen schützt die private Haftpflichtversicherung?

Grundsätzlich schützt sie nicht nur den Versicherungsnehmer, sondern auch seine gesamte Familie, sofern keine Singlehaftpflicht abgeschlossen wurde, die dann natürlich ausschließlich für Singles gilt. Zur Familie in der Familienhaftpflicht zählt nicht nur der Ehepartner, sondern auch der Lebenspartner und Kinder, welche allerdings nur solange mitversichert sind, bis sie das 18. Lebensjahr vollendet haben oder sich in der ersten Berufsausbildung befinden. Mittlerweile bieten einige Versicherungsgesellschaften auch eine gemeinsame günstige Versicherung für unverheiratete Paare an, die dann als Familienhaftpflicht auch bezeichnet werden kann. Kurz gesagt ist die Singlehaftpflicht, wie es der Name schon sagt eben für Singles und die Familienhaftpflicht für Familien oder Lebensgemeinschaften.

  • Versicherungsnehmer
  • Im Haushalt beschäftigte Personen während der Ausübung der Tätigkeit

Im Tarif für eine Familie besteht darüber hinaus auch Versicherungsschutz für:

  • Ehegatte
  • Lebenspartner oder Partner in häuslicher Gemeinschaft lebend
  • Kinder
    Sofern die Kinder unverheiratet und minderjährig sind. Volljährige Kinder nur in Grenzen, solange sie sich in der ersten Berufs- oder Schulausbildung befinden, maximal aber bis zu einem bestimmten Höchstalter

In einigen Tarifen sind im Versicherungsschutz auch Eltern / Großeltern in häuslicher Gemeinschaft, volljährige unverheiratete Kinder in häuslicher Gemeinschaft und vorübergehend in den Haushalt eingegliederte Personen, wie z. B. Au-pairs mitversichert. Nicht versichert sind grundsätzlich Vorsatztaten oder Geldstrafen und Bußgelder (Stichwort: Strafzettel).

Im Versicherungsschutz einschließen lassen sich je nach Tarif und Privathaftpflicht Versicherer auch Schäden durch deliktunfähige Personen, Gefälligkeitsschäden, Mietsachschäden an beweglichen Sachen, Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander, Neuwertentschädigung, Fotovoltaikanlagen inkl. der Einspeisung, Verlust von fremden privaten und beruflichen Schlüsseln, Gebrauch bestimmter Luft- und Wasserfahrzeuge oder auch eine Selbständige gewerbliche Nebentätigkeiten.

Die Höhe der Deckungssumme

Experten haben festgestellt, dass die Beiträge und auch die Leistungen der unterschiedlichen Tarife zur privaten Haftpflichtversicherung teils enorm abweichen. Davon unabhängig ist allerdings die Deckungssumme zu betrachten. Nach aktuellem Stand sollten die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden aber auch die Vermögensschäden mindestens 10 Millionen betragen. Einige Versicherer bieten gar 50 Millionen Euro Deckungssumme an. Sie werden überrascht sein, wie gering der Beitragsunterschied ist.

Mit welchen jährlichen Kosten ist zu rechnen?

Bereits für rund 30,– EUR im Jahr finden Sie beim Vergleichen ein billiger Privathaftpflicht Versicherung, die Sie bei Schäden vor den Kosten schützt. Versichert ist dann aber oft nur die Basis Absicherung und Sie sparen möglicherweise am falschen Ende. Ein leistungsstärkerer Tarif kostet oft nur wenig mehr. Sie halten sich preislich demnach für eine günstige Privathaftpflicht in einem wirklich überschaubaren Rahmen und man sollte nicht zögern, diesen wichtigen Schutz abzuschließen.

Wenn Sie bereits eine bestehende Versicherung haben und die Tarif Kosten dafür Jahr für Jahr ansteigen, empfehlen wir unseren umfangreichen Privathaftpflicht Vergleich mit mehr als 300 Privathaftpflicht Tarifen. So vergleichen Sie schnell und einfach eine Vielzahl an unterschiedlichen Tarifen.

Glasbruch in der privaten Haftpflichtversicherung

Grundsätzlich empfehlen wir Mietern den Abschluss einer eigenständigen Glasbruchversicherung.

Hintergrund ist, dass Sie als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses zwar in aller Regel gegen Schäden versichert sind, die Sie an den gemieteten Räumen verursachen – diese sind in vielen PHV Tarifen mitversichert, nicht aber bei Glasschäden (Fenster- oder Türverglasung, Glaskochfeld / Cerankochfeld der gemieteten Einbauküche o.ä.). Normale Glasschäden sind in der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen, weil Sie als Mieter für solche Schäden eine spezielle Glasversicherung abschließen können. Diese kommt für die genannten Schäden auf und lässt sich wunderbar als optionaler Glasbaustein in einer Hausrat Versicherung mit einschließen.

Kleinschäden der Privathaftpflicht melden?

Man sollte sich gut überlegen, ob man Schäden in Höhe von 50,– EUR oder 100,– EUR wirklich der Privathaftpflicht Versicherung meldet. Kommt es häufiger vor, kann es nämlich passieren, dass die Versicherungsgesellschaft den Vertrag aus betriebswirtschaftlichen Gründen kündigt. Weil die Versicherungsgesellschaften bei der Antragstellung nach Vorschäden fragen wird es schwierig einen neuen Versicherungsschutz zu finden, wenn es zu häufig Vorschäden gab.

Tiere in der Privathaftpflichtversicherung

Kleintiere wie Katzen, Hamster, Meerschweinchen oder Hasen sind in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Besitzer von Pferden, Eseln, Hunden und anderen Haustieren benötigen allerdings eine separate Tierhalterhaftpflicht Versicherung, um sich vor Schadenersatzansprüchen mit schützen.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Immobilienbesitzer sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass niemand durch die Immobilie zu Schaden kommt (Verkehrssicherungspflicht). In vielen modernen und leistungsstarken Tarifen ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Einfamilienhaus oder auch Mehrfamilienhaus Besitzer mitversichert. Gerade Mehrfamilienhaus Besitzer sollten den Vertrag aber genau lesen, ob auch dann Versicherungsschutz besteht, wenn das Objekt vermietet wird.

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung:

Insbesondere die Lagerung von Heizöl, aber auch sonstige gewässerschädliche Stoffe, sind eine riskante Angelegenheit. Laufen nur wenige Liter Öl aus, können die Schadenersatzforderungen für die Grundwasser Verschmutzung ungeahnte Höhen annehmen. Abhängig vom Tarif kann dieser Punkt in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung enthalten sein. Prüfen Sie daher Ihren bestehenden Vertrag. Auf Nummer sicher gehen Sie mit dem Abschluss einer separaten Gewässerschadenhaftpflicht Versicherung.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Herumliegendes Baumaterial, ungesicherte Schächte uvm. führen zu einem erhöhten Risiko. Bei Anbauten, Umbauten oder Neubauten haften Bauherren für die Sicherheit am Bau und den sich daraus ergebenden Schäden. In einigen Privathaftpflichtversicherung Tarifen ist dieses Risiko über eine dort eingeschlossene Bauhaftpflicht mitversichert. Sollte dies bei Ihnen nicht der Fall sein, empfehlen wir den Abschluss einer separaten Risiko Absicherung über eine Bauherrenhaftpflichtversicherung.