Hausratversicherung bei Umzug

Was ist mit der Hausratversicherung bei Umzug zu beachten

Hausratversicherung bei Umzug

Endlich ist es soweit, die alte Wohnung ist gekündigt und der Umzug in die neue, größere Wohnung steht in den Startlöchern. Noch schnell die restlichen Dinge einpacken und schon kann es mit dem Umzug losgehen. Viele vergessen im ganzen Umzugsstress, dass die bestehende Hausratversicherung auf die neue Anschrift umgeschrieben werden muss. Was passiert aber ganz konkret mit der Hausratversicherung bei Umzug in eine andere Wohnung oder in ein anderes Haus? Kann diese einfach gekündigt werden oder zieht sie mit um?

Hausratversicherung bei Umzug kündigen?

Entfällt die Hausratversicherung automatisch mit dem Wechsel der Wohnung oder muss ich kündigen, ist eine häufig gestellte Frage. Weder noch. Sie müssen weder kündigen, noch entfällt die Hausratversicherung bei Umzug in eine andere Wohnung automatisch. Sie „zieht“ quasi mit Ihnen gemeinsam um. Die Vertragslaufzeit ändert sich dadurch nicht. Auch wenn sich durch den Umzug die Hausratversicherung Kosten erhöhen ist dies kein Gründ für eine Sonderkündigung, sofern die Erhöhung durch eine größere Wohnfläche zustande kommt. Wenn Sie die Hausratversicherung bei Umzug kündigen wollen, dann können Sie dies natürlich tun. Aber nur ganz regulär zum Ablauf des Vertrags oder wenn Sie in eine höhere Tarifzone (§11 Nr. 5 VHB) ziehen.

Wohnfläche korrekt melden!

Um in der neuen Wohnung eine Unterversicherung zu vermeiden ist es wichtig, dass Sie mit dem Umzug auch die korrekte Wohnfläche an den Versicherer melden. Geschieht dies nicht und es kommt zu einem Schaden, kann der Versicherer die Leistung unter gewissen Umständen aufgrund der Unterversicherung kürzen. Vermeiden Sie das unbedingt. Achten Sie zudem darauf, dass der Versicherer auf die Prüfung der Unterversicherung im Schadensfall verzichtet.

Während des Umzugs zwei Wohnungen?

Während des Umzugs befindet sich häufig ein Teil des Hausrats in der alten und der andere Teil schon in der neuen Wohnung. Die Hausratversicherung wurde aber schon auf die neue Wohnung umgeschrieben. Was passiert aber, wenn es in der alten Wohnung zum Beispiel brennt und der Hausrat dort zerstört wird? Die Versicherung wurde ja bereits umgeschrieben auf die neue Wohnung – was nun? Das Oberlandesgericht Koblenz hat dazu beschlossen, dass im Rahmen der Außenversicherung für eine gewisse Zeit Ihr Hausrat auch noch in der alten Wohnung versichert ist. Dennoch sollten Sie darauf achten, dass der Umzug sich nicht zu sehr in die Länge zieht.

Ein Haushalt, zwei Versicherungen?

Werden zwei Haushalte zu einem zusammengelegt, kann es dazu kommen, dass es eine doppelte Hausratversicherung gibt. Ihre Hausratversicherung zieht mit um, Sie haben nur wegen des Umzugs selbst noch kein Sonderkündigungsrecht. Spontaner Impuls wäre dann natürlich, die teurere oder schlechtere von beiden einfach zu kündigen, damit die günstige Hausratversicherung oder die beste Hausratversicherung übrig bleibt. Das ist aber nicht so einfach und es hilft ein Blick ins VVG. Die Grundlage dafür bilden die §§ 77 ff.

Doppelte Hausratversicherung bei Umzug

In §77 VVG steht, dass eine Doppelversicherung jedem Versicherer gemeldet werden muss – nicht kann, Sie muss gemeldet werden und zwar unverzüglich. Um nun aber diese vorhandene Mehrfachversicherung aufzuheben werfen wir einen Blick in §79 VVG. Dort steht, dass der Versicherungsnehmer, also Sie oder möglicherweise Ihr Partner, den später abgeschlossenen Vertrag aufheben lassen kann.

Es muss also geprüft werden, welcher Vertrag von beiden der ältere Vertrag und welches der jüngere Vertrag ist. Der jüngere (neuere, später abgeschlossene) Vertrag kann dann gekündigt werden, damit die doppelte Hausratversicherung bei Umzug gekündigt werden kann.

Das Wichtigste in Kürze

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie eine doppele Hausratversicherung bei Umzug kündigen wollen:

  • Die Hausratversicherung zieht mit um und erlischt nicht einfach. Für eine Übergangszeit haben Sie sogar in der alten und in der neuen Wohnung Versicherungsschutz
  • Es kann immer nur der jüngere / neuere Vertrag gekündigt werden. Das kann aber auch bedeuten, dass Sie schlimmstenfalls die bessere Hausratversicherung kündigen müssen.
  • Sie ziehen ins Ausland: Hier wird Sie vermutlich jeder Versicherer aus dem Vertrag lassen, weil der Versicherungsschutz (in aller Regel) nur für Objekte in Deutschland angeboten wird.

Stellt sich heraus, dass der nun übrig gebliebene Vertrag allerdings der ungünstigere von beiden ist, kann dieser erst zum regulären Ablauf regulär gekündigt werden. Dennoch bietet es sich an, den Hausrat Versicherungspreis Vergleich rechtzeitig durchzuführen. Viele Versicherungsgesellschaften lassen es zu, dass eine neue Hausratversicherung bereits 12 Monate vor Beginn abgeschlossen wird. Sie könnten also jetzt, wo Sie sich eh um das Thema kümmern, auch gleich die bestehende Hausratversicherung überprüfen (lassen).

Den Umzug unbedingt melden

So oder so, Sie müssen den Umzug Ihrer Versicherung melden, damit der Vertrag entsprechend angepasst werden kann. Sie wären ansonsten falsch versichert, weil die neuen Räumlichkeiten in aller Regel größer oder kleiner sind und auch an einer anderen Anschrift. Beides wirkt sich auf die Beitragsberechnung Ihrer Hausratversicherung aus.

Für unsere Mandanten übernehmen wir das selbstverständlich. Sie geben uns kurz Bescheid und wir informieren alle Versicherungsgesellschaften, deren Verträge Sie durch uns betreuen lassen, über die Adressänderung. Sie müssen sich um nichts kümmern, außer uns Bescheid zu geben.