Wer sich in der heutigen Zeit selbständig als Altenpfleger macht übernimmt ein hohes Maß an Verantwortung für jeden einzelnen Pflegebedürftigen. Die Altenpflege, das heißt die Versorgung pflegebedürftiger älterer und alter Menschen in ihrem Lebensalltag, kann in Anbetracht der demografischen Entwicklung als eine gesellschaftlich bedeutsame Zukunftsaufgabe betrachtet werden. Das wertet die Altenpflege auf und macht den Beruf als solchen so wichtig wie wertvoll; sei es angestellt oder aber selbständig als Altenpfleger.
Der selbständig als Altenpfleger tätige Mensch arbeitet tagtäglich mit Menschen. Sie begleiten pflegebedürftige alte Menschen und sorgen auf professionelle Weise dafür, deren Alltag möglichst lebenswert zu gestalten. Arbeitsgebiete sind die ambulante und die häusliche sowie die stationäre Krankenpflege. Zu den stationären Arbeitsplätzen gehören Alten- und Pflegeheime, Tagesstätten, Reha-Kliniken, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Tages-/Hauskrankenpflegedienste, ambulante Pflegedienste, Behindertenwohnheime, und natürlich die Vielzahl an Privathaushalten. Hier leben und wohnen überall alte Menschen, die einer fachlichen Pflege und Betreuung bedürfen. Zu den persönlichen Voraussetzungen eines guten Altenpflegers gehören neben der fachspezifischen Ausbildung ein hohes Maß an sozialer und psychologischer Kompetenz, Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen und eine insgesamt humane Einstellung zum Leben. Wie es heißt, muss der gute Altenpfleger ein verständnisvoller Menschenfreund sein.
Selbständig als Altenpfleger – Welche Ausbildung benötigen Sie?
Rechtsgrundlage für die Altenpflege als solche sowie für die Berufsausübung ist das Altenpflegegesetz. Als Mindestausbildung ist die Mittlere Reife oder ein vergleichbarer Schulabschluss notwendig. Die Ausbildung dauert drei Jahre und umfasst ungefähr 4.600 Ausbildungsstunden. Die sind in 2.100 Stunden Theorie und 2.500 Stunden praktische Ausbildung aufgeteilt, von denen 2.000 Stunden zwingend in einer Altenpflegeeinrichtung nach dem AltPflG zu leisten sind. Mit diesem Gesetz ist die Ausbildung zum Altenpfleger bundeseinheitlich geregelt. Sie endet mit dem Abschluss und Zertifikat als staatlich geprüfter Altenpfleger/Altenpflegerin. Diese Daten können sich natürlich jederzeit ändern und sind nur eine Momentaufnahme.
Selbständig als Altenpfleger nach der Ausbildung weiterbilden!
Um sich selbständig als Altenpfleger weiterbilden zu können, bieten sich ganz unterschiedliche Möglichkeiten an. Deren Ziel ist eine Verbesserug der beruflichen Qualifikation. Die ist für selbstständige Altenpfleger deswegen besonders wichtig, weil sich daran die Qualität der Aufträge und Einsätze orientiert, und damit auch ihr Verdienst. Weiterbildungen sind in der Regel mit der Prüfung sowie mit einer ergänzenden Berufsbezeichnung verbunden. Beispiele dafür sind die geprüfte Altenpflegefachkraft im Pflegemanagement, für spezielle Pflegeleistungen, für Gerontotherapie, für Ernährungsberatung oder für Hauswirtschaft.
Selbständig als Altenpfleger tätig zu sein bedeutet auch eine permanente Fort- und Weiterbildung. Wer sich selbständig als Altenpfleger macht muss sich bewusst sein, dass Aufträge generiert werden müssen. Nur so kann eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Grundlage für die Selbständigkeit entstehen. Altenpfleger stehen in Konkurrenz zu den angestellten Mitarbeiter/innen von Pflegediensten und Pflegeheimen. Aber auch von dort können auf Honorarbasis mit zeitlicher Begrenzung ein oder mehrere klar definierte Aufträge zur Altenpflege kommen.
Selbständig als Altenpfleger erfolgreich sein!
Um selbständig als Altenpfleger dauerhaft erfolgreich zu sein, sollte auch eine Qualifizierung mit Studiengängen wie Gerontologie, Pflegemanagement, Pflegewissenschaft, Gesundheitsförderung und Pflegepädagogik ins Auge gefasst werden. Zu den Spezialgebieten des Berufsbildes als Altenpfleger gehören die „Verantwortliche Pflegekraft nach § 80 SGB XI, des elften Sozialgesetzbuches zur sozialen Pflegeversicherung“, der Fachaltenpfleger für Allgemeinpsychiatrie, oder die Pflegedienstleitung. Selbständig als Altenpfleger zu sein hat durchaus zur Zielsetzung, sich damit eine dauerhafte und gesicherte Existenz aufzubauen. Mit der richtigen Qualifikation schaffen Sie dafür die Grundlage.
Das Berufsbild Altenpflege!
Mit einer Selbständigkeit als Altenpfleger können Existenzgründer buchstäblich klein, also ohne allzu hohe Investitionen, starten. Altenpflegekräfte sind als solche freiberuflich tätig und informieren darüber das örtlich zuständige Finanzamt. Mit den im jeweiligen Bundesland zuständigen Kranken-/Pflegekassen und Arbeitsgemeinschaften werden ein Versorgungsvertrag sowie eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen. Das berechtigt selbstständig Altenpfleger dazu, erbrachte Pflegeleistungen mit Kranken- und Pflegekassen abrechnen zu können. Die Kosten für eine solche Existenzgründung können mit wenigen tausend Euro gering gehalten werden. Benötigt werden PC-Ausstattung mit Hardware und Software, ein guter, schneller Internetzugang sowie eine Festnetz-Telefonanlage mit Notruffunktionen. Altenpflegekräfte müssen für die Pflegebedürftigen, für die „Kunden“, rund um die Uhr erreichbar sein können.
Für den nächsten Schritt in die Selbstständigkeit, beispielsweise zur Gründung eines Pflegedienstes, gibt es Existenzgründungsfinanzierungen von mehreren Stellen bis zum mittleren fünfstelligen Eurobereich.
Absicherung durch eine Haftpflichtversicherung ist wichtig!
Wer sich selbständig als Altenpfleger macht sollte dabei eines nicht vergessen – kommt es zu einem Schadensfall können hohe Kosten auf Sie zukommen. Es ist deshalb wichtig sich rechtzeitig durch eine Berufshaftpflicht zu schützen. Während Sie Ihrer Tätigkeit nachgehen hält die Berufshaftpflicht Altenpfleger und Altenpflegerinnen den Rücken frei, wenn es zu einem Personen- oder Sachschaden kommt.
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