Objektiv · Persönlich · Seit 2007
Ihr Versicherungsmakler für Immobilien- und Gewerbeversicherungen
Beratung mit Weitblick – bundesweit für Selbstständige, Unternehmer und Eigentümer.
Kostenlose Erstberatung anfragenOder rufen Sie direkt an: 0 71 33 – 2 33 88 22
Für wen wir da sind
Versicherungsmakler für Gewerbe- und Immobilienversicherungen
Als Versicherungsmakler in Nordheim bei Heilbronn berate ich Selbstständige, Unternehmer und Immobilieneigentümer seit 2007 – bundesweit, persönlich und ohne Bindung an einen einzelnen Versicherer. Ob Betriebshaftpflicht für Handwerk, Bewachungsgewerbe oder Heilberufe, ob Wohngebäude- oder Gewerbeimmobilienversicherung: Ich vergleiche für Sie die passenden Tarife am Markt und begleite Sie vom ersten Gespräch bis zur Schadenregulierung.
Kunden aus dem Raum Heilbronn, Ludwigsburg und Stuttgart schätzen die direkte Erreichbarkeit und die klare Beratung ohne Umwege. Anfragen aus ganz Deutschland sind willkommen – ein Telefonat oder eine kurze E-Mail genügt als Einstieg. Kostenloses Angebot anfordern und optimal abgesichert in die Zukunft blicken.
Das sagen unsere Kunden
„Immer freundlich, hilfsbereit und schnell. Eine der seltenen und positiven Erfahrungen, die man als Kunde heute noch erhält.“
– Matze K., Google-Rezension
„Ich wurde im Bereich meiner betrieblichen Versicherungen hervorragend beraten. Er hat sich viel Zeit genommen.“
– Markus S., Google-Rezension
„Wir fühlen uns ernst genommen. Unser Problem wurde schnell verstanden und gelöst – die Beratung ist professionell.“
– Oumou H., Google-Rezension
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einem Versicherungsmakler und einem Versicherungsvertreter?
Ein Versicherungsvertreter arbeitet für einen bestimmten Versicherer und vertritt dessen Interessen. Ein Versicherungsmakler wie KOPF Versicherungen ist dagegen Ihr Interessenvertreter – ohne Bindung an einzelne Gesellschaften. Wir vergleichen für Sie den Markt und empfehlen, was zu Ihrem konkreten Risiko passt.
Was kostet die Beratung bei KOPF Versicherungen?
Die Beratung ist für Sie kostenfrei. Als Versicherungsmakler erhalten wir eine Courtage vom Versicherer – diese ist in den Prämien der Versicherer bereits einkalkuliert, unabhängig davon, ob Sie über einen Versicherungsmakler, einen Vertreter oder direkt abschließen. Sie zahlen also keine zusätzlichen Kosten für unsere Beratung, die über die jährliche Prämie hinaus gehen – und profitieren gleichzeitig von persönlicher Betreuung, Marktvergleich und Begleitung im Schadenfall.
Können Sie mich auch beraten, wenn ich nicht aus der Region Heilbronn komme?
Ja – wir beraten Kunden bundesweit. Beratung, Angebotserstellung und Vertragsabschluss erfolgen per Telefon, E-Mail oder Online-Vergleichsrechner. Ein persönlicher Termin vor Ort ist nicht erforderlich.
Welche Versicherungen braucht ein Sicherheitsdienst oder Bewachungsunternehmen?
Sicherheitsdienste benötigen zwingend eine spezialisierte Betriebshaftpflichtversicherung, die die besonderen Risiken des Bewachungsgewerbes abdeckt – inkl. Bewachungsrisiko, Schlüsselverlust und Vermögensschäden. Hinzu kommen je nach Betrieb Kfz-, Unfall- und ggf. Vertrauensschadenversicherungen. Wir sind seit Jahren auf diese Branche spezialisiert – mehr dazu auf bewachungshaftpflicht.de.
Welche Berufshaftpflicht benötigen Heilpraktiker und Physiotherapeuten?
Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und weitere Heilnebenberufe benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung nach dem Verstoßprinzip, die Personen- und Vermögensschäden aus der Berufsausübung absichert. Die Beitragshöhe hängt von der Berufsgruppe und dem Leistungsspektrum ab. Gezielt für Heilnebenberufe beraten wir auf heilnebenberufe.de.
Welche Versicherungen sind für Bestattungsunternehmen besonders wichtig?
Bestattungsunternehmen benötigen eine branchenspezifische Betriebshaftpflicht, die u. a. Schäden an anvertrauten Verstorbenen und Sachschäden bei Überführungen absichert. Dazu kommen Kfz-Versicherungen für Überführungsfahrzeuge sowie ggf. eine Inhaltsversicherung. Mehr dazu auf bestatterhaftpflicht.de.
Ist eine Versicherung für Photovoltaikanlagen Pflicht?
Eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht nicht. Jedoch ist eine Photovoltaikversicherung dringend empfehlenswert – sie schützt vor Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Diebstahl und technische Defekte, die durch die Wohngebäudeversicherung in der Regel nicht oder nur unzureichend abgedeckt sind. Weitere Informationen auf solarversicherung.info.
Welche Versicherungen braucht ein Vermieter oder Immobilieneigentümer?
Vermieter und Eigentümer benötigen mindestens eine Wohngebäudeversicherung und eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Bei Mehrfamilienhäusern oder WEG-Objekten kommen häufig eine Gewässerschadenhaftpflicht und eine Mietausfallversicherung hinzu. Alle Informationen zur Immobilienversicherung.
Kann ich eine Wohngebäudeversicherung trotz Vorschäden abschließen?
Ja – in vielen Fällen ist das möglich, auch wenn die Wohngebäudeversicherung vom Vorversicherer wegen zu vieler Schäden gekündigt wurde. Entscheidend ist eine vollständige Schadenaufstellung der letzten 5–10 Jahre. Wir haben uns auf schadenbelastete Risiken spezialisiert und konnten auch Objekte mit fünf und mehr Vorschäden erfolgreich versichern. Mehr dazu auf unserer Seite zur Wohngebäudeversicherung trotz Vorschäden.
