Warum werden Maklerauftrag und Maklervollmacht benötigt?
Im Rahmen unserer Zusammenarbeit als Versicherungsmakler legen wir großen Wert auf Transparenz und eine klare Rollenverteilung. Zwei zentrale Dokumente bilden dabei die Grundlage:
- Der Maklerauftrag, der die Art unserer Zusammenarbeit regelt,
- die Maklervollmacht, die uns erlaubt, Sie gegenüber Versicherern zu vertreten.
Beide Dokumente sind notwendig, um Sie zuverlässig, effizient und rechtlich sauber betreuen zu können. Hier eine kurze Erklärung zu beiden:
Maklerauftrag – Was regelt dieses Dokument?
Der Maklerauftrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen und uns als Versicherungsmakler. Er legt fest:
- welche Aufgaben wir für Sie übernehmen (z. B. Beratung, Vergleich von Angeboten, Betreuung Ihrer Versicherungen),
- wie wir mit Ihnen kommunizieren,
- dass wir unabhängig von Versicherungsgesellschaften arbeiten und ausschließlich Ihre Interessen vertreten,
- welche Versicherungsbereiche Sie durch uns betreut haben möchten.
Der Maklerauftrag ist also die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und stellt sicher, dass wir Sie kompetent und umfassend betreuen dürfen – natürlich immer in enger Abstimmung mit Ihnen.
Maklervollmacht – Warum wird sie benötigt?
Die Maklervollmacht ergänzt den Maklerauftrag. Sie erlaubt uns, in Ihrem Namen mit Versicherern zu kommunizieren und zu handeln, z. B.:
- Angebote einzuholen,
- bestehende Verträge zu prüfen,
- Schäden zu melden oder Auskünfte zu erhalten,
- Ihre Interessen bei Vertragsänderungen oder -kündigungen zu vertreten.
Wichtig: Die Vollmacht bedeutet nicht, dass wir ohne Ihre Zustimmung Versicherungen abschließen – solche Entscheidungen treffen wir ausschließlich gemeinsam mit Ihnen.
Die umfassende Form der Vollmacht ist notwendig, damit wir Sie effizient und rechtssicher betreuen können. Ohne diese Vollmacht wären wir in vielen Bereichen eingeschränkt oder müssten bei jedem kleinen Schritt erneut Ihre Zustimmung einholen – das wäre für beide Seiten unpraktisch, verzögert die Abläufe und deutlich aufwendiger. Aus diesem Grund nehmen wir Mandate auch nur an, wenn die Maklervollmacht vereinbart wird.
Die umfassende Form der Vollmacht hat sich in der Praxis bewährt, weil sie für alle Versicherungssparten gilt, die im Maklerauftrag benannt werden. So vermeiden wir, dass bei jedem neuen Vertrag eine separate Vollmacht notwendig ist.