Versicherungssumme 1914 Gewerbegebäude

Die Versicherungssumme 1914 für Gewerbegebäude kann auf unterschiedliche Arten ermittelt werden. Wichtig ist aber, egal anhand welcher Variante die 1914er Versicherungssumme ermittelt wird, dass sie korrekt ist. Nur so kann Unterversicherungsverzicht vereinbart werden. Eine Versicherungssumme, die zu gering angesetzt wird,  führt zu einer unbedingt zu vermeidenden Unterversicherung.

Die Ermittlung der Versicherungssumme 1914 kann zum einen natürlich über die Schätzung durch einen Gebäudesachverständigen erfolgen. Die Kosten dafür trägt in aller Regel der Versicherungsnehmer – also Sie. Dafür erhalten Sie allerdings einen in aller Regel von den Versicherungsgesellschaften akzeptierten Wert, zu dem Sie Ihr Gebäude dann korrekt versichern können.

Des weiteren gibt es Analysebögen, anhand derer der Wert des Gebäudes ermittelt wird und sich dadurch die Versicherungssumme für die gewerbliche Gebäudeversicherung ermitteln lässt. Berücksichtigung dabei finden der Gebäudetyp, die Flächen, Ausstattungsmerkmale und auch Sondereinbauten.

Eine Dritte Möglichkeit die Versicherungssumme zu ermitteln ist die Umrechnung über Baukosten des jeweiligen Baujahres. Anhand eines dem Baujahr zugeordneten Baukostenindex lässt sich dann die Versicherungssumme ermitteln. Als Basisjahr wird das Jahr 1914 mit der Indexbasis 100 herangezogen.

Wer kann sich versichern?

Versicherbar in der gewerblichen Gebäudeversicherung sind Betriebsgebäude, Lagerhallen, Bürogebäude, Produktionshalle und sonstige, gewerblich genutzte Gebäude und Immobilien.

  • Gebäude mit 50% und mehr Gewerbeanteil
  • Bürobetriebe (Bsp. Arbeitnehmerüberlassung / Zeitarbeit, Büroservice, Makler, …)
  • Fleisch- und Wurstverarbeitende Betriebe (Bsp. Fleischerei, Metzgerei, Räucherei, Schlachterei)
  • Handwerk (Bsp. Friseur, Kosmetik, Maurer, Maler, Trockenbau, …)
  • Händler (Bsp. Einzelhandel, Großhandel, Onlinehandel, Elektrohandel, Fahrradhandel, …)
  • Produzierende Betriebe (Bsp. Metallverarbeitung, Holzverarbeitung, Lebensmittelherstellung)
  • Hotel & Gastronomie (Bsp. Restaurant, Diskothek, Hotel, Gasthof)
  • Sonstige Betriebe auf Einzelanfrage

Gewerblich genutzte Gebäude werden für gewöhnlich mit dem ortsüblichen Neubauwert versichert. Bei bestehenden Immobilien zeigt die Erfahrung, dass es nicht zu empfehlen ist die Versicherungssumme aus dem bestehenden Versicherungsvertrag einfach so zu übernehmen. Zu groß ist die Gefahr einer ursprünglich falsch ermittelten Summe. Aber auch Modernisierungsmaßnahmen oder Instandhaltungen, die in dieser Zeit stattfanden, können zu einer nicht mehr aktuellen Versicherungssumme führen. Wir empfehlen deshalb die Versicherungssumme auf jeden Fall noch einmal zu überprüfen, wenn Sie über den Wechsel Ihrer Gebäudeversicherung nachdenken.

Unser Tipp

Nicht zu empfehlen ist es, die Versicherungssumme des Vorversicherer einfach so zu übernehmen. Die Gefahr der Unterversicherung aufgrund einer zuvor nicht ausreichend bemessenen Versicherungssumme ist sehr hoch und kann zu Deckungslücken im Schadensfall führen.