Die gewerbliche Feuerversicherung erbringt im Schadensfall (Brand) die vereinbarte Leistung und schützt Ihren Gewerbebetrieb vor den finanziellen Folgen eines Brandes. Sie wird landläufig deshalb auch als Brandschutzversicherung oder Brandversicherung bezeichnet und ist elementarer Bestandteil der Inventarversicherung. Sie kann um die Ausfallversicherung erweitert werden.
Weil es aber nicht ganz leicht ist, die für sich beste gewerbliche Feuerversicherung zu finden stehen wir als Versicherungsmakler gerne als objektive Unterstützung mit Rat und Tat beim vergleichen zur Seite. Sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam Ihre gewerbliche Feuerversicherung Kosten optimieren und Sie auch in Zukunft noch umfangreich Ihre Gebäude und Ihr Inventar gegen die Gefahr Feuer versichert haben. Beim Gewerbeversicherung Vergleich finden Sie Ihren passenden Versicherungsschutz zur gewerblichen Feuerversicherung.
Gewerbliche Feuerversicherung – Definition des Brandbegriffs
Ein Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Damit die Brandschutzversicherung die Leistung erbringt ist ein Feuer (offene Flamme, Glut / Lichterscheinung) Voraussetzung.
Also:
- ein Feuer (offene Flamme, Glut, Lichterscheinung)
- ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden (oder ihn verlassen hat)
- Ausbreitung durch eigene Kraft
Ein Feuer liegt für gewöhnlich nicht vor bei:
- Verkohlen
- Erhitzung durch Strom
- Fermentation
- Schwelzersetzung
- Strahlung (Bsp. Infrarotlicht in Tierställen)
- Erhitzen, Selbsterhitzung (Bsp. Heu, Kohlehalde)
Erweiterungen im Versicherungsschutz für die gewerbliche Feuerversicherung
Die individuelle Risikosituation Ihres Gewerbebetriebs kann durch diverse Klauseln über die gewerbliche Feuerversicherung abgesichert werden:
- Brandschäden an Räucher-, Trocken- und sonstigen Erhitzungsanlagen. Es besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn der Brand innerhalb der Anlage ausbricht
- Bestimmungswidriger Wasseraustritt aus Wasserlöschanlagen (Sprinkleranlagen)
- Bestimmungswidriges Ausbrechen glühendflüssiger Schmelzmassen
- Bestimmungswidriges Ausbrechen von Metallschmelze (Bsp. Aluminiumgießerei)
- Fermentationsschäden an Ernteerzeugnissen (nicht Silage)
- Schwelzersetzungsschäden in der landwirtschaftlichen Feuerversicherung
- Brandschäden an Dampferzeugungsanlagen-, Wärmetauschern, AbgasreinigungsFilter und vergleichbaren technischen Anlagen
In der gewerblichen Feuerversicherung ist ebenfalls die Mitversicherung von Überspannungsschäden möglich. Hier wird unterschieden zwischen Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder atmosphärische Elektrizität und zwischen Überspannungsschäden durch Blitz in landwirtschaftlichen Betrieben, die durch entsprechende Klauseln in den Versicherungsschutz integriert werden können.
Ausschlüsse in der gewerblichen Feuerversicherung
Für gewöhnlich nicht versichert in der gewerblichen Feuerversicherung sind die nachfolgenden Feuerschäden:
- Schäden durch Erdbeben
- Sengschäden (Sengschäden durch Schadenfeuer sind allerdings versichert)
- Schäden an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretende Explosionen