Die private Krankenversicherung für Selbständige
Wie ist der Ablauf, wenn Sie bisher Angestellt waren und in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, sich nun aber selbständig machen und in die private Krankenversicherung wechseln wollen?
Der Schritt in die Selbstständigkeit – und in die private Krankenversicherung
Mit dem Entschluss, sich selbstständig zu machen, beginnt für sie ein neuer, spannender Lebensabschnitt – voller Chancen, aber auch mit wichtigen Entscheidungen. Eine der zentralsten betrifft die Krankenversicherung: Bleiben sie freiwillig gesetzlich versichert – oder wagen sie den Schritt in die Private Krankenversicherung (PKV)?
Gerade für Selbstständige bietet die PKV attraktive Leistungen, individuelle Tarife und oft auch finanzielle Vorteile – aber nur, wenn sie den passenden Tarif findest, der zu ihrem Leben, ihrem Gesundheitsprofil und ihren langfristigen Plänen passt. Denn: Einmal drin, ist der Rückweg in die gesetzliche Versicherung nicht ohne Weiteres möglich.
Damit sie nicht nur von Verkaufsargumenten beeindruckt werden, sondern selbstbewusst und informiert in die Tarifwahl und Beratungsgespräche gehen, finden sie hier eine strukturierte Checkliste. So stellen sie sicher, dass sie nicht nur einen günstigen, sondern vor allem einen verlässlichen und zukunftssicheren Tarif wählen.
1. Status prüfen: GKV oder PKV möglich?
Da sie selbstständig werden, entfällt die Versicherungspflicht in der GKV. Selbstständige haben Wahlfreiheit zwischen GKV (freiwillige Versicherung) und PKV. Ein Wechsel in die PKV ist grundsätzlich möglich, wenn:
- Die Selbstständigkeit hauptberuflich ausgeübt wird,
- Kein anderweitiger Versicherungspflichtiger Status besteht (z. B. nebenberuflich angestellt).
2. Private Krankenversicherung auswählen
Bevor der Wechsel erfolgt, sollte man:
- Angebote verschiedener PKV-Anbieter vergleichen (Leistungsumfang, Beitragshöhe, Selbstbeteiligung, Altersrückstellungen etc.),
- Eine Gesundheitsprüfung durchlaufen (Risiken wie Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen oder Ablehnung führen),
- Ggf. Beratung durch einen unabhängigen Makler oder Versicherungsberater in Anspruch nehmen.
3. PKV-Vertrag abschließen (aber noch nicht kündigen!)
Erst wenn die PKV-Zusage schriftlich vorliegt, darf die GKV gekündigt werden. Die PKV beginnt in der Regel zum Datum der Selbstständigkeit oder einem späteren Wunschdatum.
4. GKV kündigen
- Die Kündigung bei der GKV ist mit Nachweis der neuen Absicherung (PKV-Bescheinigung) möglich.
- Die Kündigungsfrist beträgt i. d. R. zwei Monate zum Monatsende, außer bei Statuswechsel (z. B. von angestellt zu selbstständig), dann ist oft eine fristlose Kündigung zum Statuswechsel möglich.
- Die GKV verlangt oft eine Gewerbeanmeldung oder Nachweis über die Selbstständigkeit.
5. Nachweise einreichen
Bei der GKV und ggf. beim Finanzamt/Nachweis der Selbstständigkeit:
- Gewerbeanmeldung oder steuerlicher Erfassungsbogen,
- PKV-Mitgliedsbescheinigung,
- Bestätigung über das Ende der GKV-Versicherung (wichtig für die PKV).
6. Beginn der PKV
Die private Versicherung beginnt:
- Zum Startdatum der Selbstständigkeit (sofern der Antrag rechtzeitig war),
- Oder zu einem späteren vereinbarten Termin (wenn nahtloser Übergang nicht möglich ist, kann ggf. kurzfristig freiwillige GKV-Mitgliedschaft bestehen).
⚠️ Wichtige Hinweise:
- Keine Versicherungslücke entstehen lassen – immer nahtloser Übergang!
- Vorsicht bei Nebentätigkeiten: Wenn eine hauptberufliche Angestelltentätigkeit bestehen bleibt, ist PKV möglicherweise nicht möglich.
- Rückkehr in GKV nach PKV ist später nur unter bestimmten Bedingungen möglich (z. B. Angestelltenverhältnis mit Einkommen unter Jahresarbeitsentgeltgrenze).