Wer sich zum ersten Mal mit dem Thema auseinander setzt, fragt sich in aller Regel, wie funktioniert Rürup und welche Vorteile habe ich als Selbständiger oder Gutverdiener durch den Abschluss einer Rürup Rente. Im Gegensatz zur Riester Rente, können Rürup Sparer bei der Basis Rente keine staatlichen Zulagen erhalten. Als Rürup Sparer profitieren Sie stattdessen von den Steuervorteilen, die in der Ansparphase gewährt werden.
Beim Ansparen im Rahmen dieses Rentenmodells werden jedoch deutlich höhere Beiträge gefördert, als dies bei der Riester Rente der Fall ist. Rürup Sparer haben die Möglichkeit, pro Jahr bis zu 20.000,00 Euro (Verheiratete: bis zu 40.000,00 Euro) anzulegen.
Die Rürup Rente während der Einzahlphase
Die steuerliche Förderung während der Einzahlphase kann im Rahmen von Sonderausgaben geltend gemacht werden. 2005 konnten Rürup Sparer 60 Prozent des gezahlten Beitrages gegenüber dem Finanzamt als Sonderausgaben absetzen und dadurch ihr zu versteuerndes Einkommen mindern. Der Umfang der Steuerentlastung steigt jedes Jahr um weitere zwei Prozent an. 2014 waren somit 78 Prozent des Einzahlungsbetrages steuerlich abzugsfähig. 2015 wurden es 80 Prozent und ab 2025 können 100 Prozent der Rürup Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Diese Form einer Rente ist besonders für Menschen interessant, die eine hohe Steuerlast haben. So kann das zu versteuernde Einkommen deutlich verringert werden. Hingegen profitieren Geringverdiener nur wenig oder möglicherweise überhaupt nicht von dieser Rentenform. Wie hoch jedoch die Rendite eines Rürup-Vertrages tatsächlich ist, hängt weiterhin vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab. Auszahlungen aus der Basis Rente werden nämlich bei Eintritt des Ruhestandes genauso besteuert, wie seit 2005 Zahlungen aus der gesetzlichen Rente. Empfänger von Leistungen aus der Rürup Rente erfahren auch dann von Jahr zu Jahr eine steigende Steuerbelastung. Der Steuervorteil greift somit nur in der Ansparphase, wobei ab dem Beginn der Auszahlung der Rente wieder Steuern zu zahlen sind.
Die Ansparphase ist jedoch in der Regel während der Zeit einer Erwerbstätigkeit angesiedelt, sodass sich die Beiträge für die Basis Rente einkommensmindernd auswirken. Die Entlastung wächst in vorgesehenen Schritten. Bei Einführung der Rürup Rente 2005 konnten 60 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Für die späteren Rentnerjahrgänge erhöht sich der Anteil, welcher zu versteuern ist, um jährlich zwei Prozent. Ab dem Jahr 2020 steigert er sich jeweils um ein Prozent, bis 2040 die vollständige Absetzbarkeit der Beiträge erreicht wird. Allerdings greift hier der festgelegte Höchstbetrag von 20.000,00 Euro beziehungsweise 40.000,00 Euro bei Verheirateten.
Rürup während der Rentenphase
Die Leistungen aus einer Basis Rente müssen bei Eintritt des Bezuges versteuert werden. Dabei gilt der jeweils individuelle Einkommensteuersatz. In der Regel ist aber davon auszugehen, dass dieser im Rentenalter erheblich unter dem Steuersatz liegt, welcher noch während des Arbeitslebens galt. Ab einem Rentenbeginn im Jahr 2040 müssen die Einnahmen voll versteuert werden. 2015 waren noch 70 Prozent der Einnahmen zu versteuern, wobei sich der zu versteuernde Anteil bis 2020 auf 80 Prozent und bis 2040 auf 100 Prozent erhöht.
Anmerkung: Diese Seite enthält rechtliche / steuerliche Aspekte, die sich immer wieder ändern können und mittlerweile möglicherweise nicht mehr auf dem aktuellsten Stand sind. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrem Steuerberater.