Möbeltransporteure haften für die von Ihnen verursachten Schäden am Transportgut. Durch den Abschluss einer Transportversicherung können Sie sich vor den finanziellen Folgen schützen. Weil die Transportversicherung Möbeltransport Betriebe sehr umfangreich schützt, sollten sich bereits Existenzgründer um eine günstige Transportversicherung für Möbeltransport Betriebe bemühen.
Möbeltransporteure haften allerdings nicht grundsätzlich und für gewisse Bereiche (Bsp. Umzugsspedition) sind zudem gesetzliche Haftungsbegrenzungen definiert. So haften Möbeltransporteure beispielsweise nicht, wenn der Schaden unabwendbar, die Verpackung durch den Versender ungenügend oder die Kennzeichnung durch den Absender nicht eindeutig war.
Abweichende Vereinbarungen zur Haftung können separat vereinbart werden. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass Abweichungen gegenüber Verbrauchern nur zu deren Gunsten möglich sind. Mit Unternehmern kann durch eine individuelle Vereinbarung ohne Einschränkung eine geänderte Haftungssituation vereinbart werden. Achtung – AGB gelten nicht als individuelle Vereinbarung.
Wie schützt die Transportversicherung Möbeltransport Betriebe?
Werden Möbeltransporte mit einem Fahrzeug durchgeführt, welches das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen (incl. Anhänger) überschreitet, ist der Unternehmer verpflichtet eine entsprechende Transportversicherung abzuschließen. Dies ergibt sich aus §7a GüKG. Werden Fahrzeuge eingesetzt, die unterhalb dieser Grenze liegen, ist die Transportversicherung Möbeltransport Betrieben optional dennoch zu empfehlen.
Umzugsunternehmen – Eine Besonderheit in Bezug auf die Grundhaftung!
Nach §451e HGB haften Möbeltransport Betriebe für das von Ihnen übernommene Umzugsgut mit einem Haftungshöchstbetrag in Höhe von 620,– EUR pro Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird. Die Haftung des Frachtführers erstreckt sich auf den Verlust oder die Beschädigung des Umzugsguts und orientiert sich am Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrags benötigt wird. Sollte diese Grundhaftung nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit zusätzlich eine Umzugs-Transportversicherung abzuschließen. Durch den Abschluss einer Umzugstransportversicherung kann also immer dann, wenn die Grunddeckung nicht ausreicht, zusätzlich Versicherungsschutz eingekauft werden. So schützt die Transportversicherung Möbeltransport Betriebe, die als Umzugsspedition tätig sind, auch über die Grunddeckung hinaus.
Besondere Haftungsausschlussgründe für Umzungsspeditionen
(Auszug aus §451d HGB)
Der Frachtführer ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:
- Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden;
- ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender;
- Behandeln, Verladen oder Entladen des Umzugsgutes durch den Absender;
- Beförderung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern;
- Verladen oder Entladen von Umzugsgut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender der auf die Durchführung der Leistung bestanden hat;
- Beförderung lebender Tiere oder von Pflanzen;
- natürliche oder mangelnde Beschaffenheit des Umzugsgutes, der zufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet.
Ist ein Schaden auf einer der oben genannten Grundlagen eingetreten, so kann sich der Möbeltransport Betrieb auf die oben genannten Gründe berufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.
Wertersatz durch Möbeltransport Betrieb im Schadensfall?
Hat ein Möbeltransporteur einen Schaden am übernommenen Umzugsgut zu verantworten, so haftet er für den entstandenen Schaden. Bei Beschädigung des Umzugsgutes durch den Möbelspediteur ist vom Möbelspediteur der Zeitwert des Umzugsgutes zu ersetzen.
Wovor schützt die Transportversicherung Umzug Betriebe?
Versichert ist die vertragliche Haftung aus Verträgen über die Beförderung von Umzugsgut (§§ 451 – 451h HGB) und über das Lagergeschäft (§§ 467 – 475h HGB) und den ALB (Allgemeine Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports).
Pflichtversicherung für Umzugsunternehmen?
Umzugsunternehmen, Frachtführer und Spediteure sind verpflichtet eine entsprechende Transportversicherung abzuschließen, sofern deren Fahrzeuge, das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen (incl. Anhänger) überschreitet. Dies gilt für alle Unternehmen im Transportwesen. Die entsprechende Pflicht zur Absicherung durch eine Transportversicherung ergibt sich aus dem Güterkraftverkehrsgesetzt (§7a GüKG).