Firmen lagern ihre Buchhaltung gerne an günstige freiberufliche Buchführungshelfer aus, um dadurch Personalkosten zu sparen. Trotz aller Sorgfalt ist ein Fehler schnell passiert, wenn man in der Tätigkeit als freiberuflicher Buchhalter oder Buchführungshelfer viele Dinge auf einmal zu erledigen hat. Die günstige Vermögensschadenhaftpflicht schützt Sie als Buchführungshelfer dann vor möglichen finanziellen Folgen.
- Büroservice Betriebe
- Buchhalter
- Buchführungshelfer
Gerne zeigen wir Ihnen, wie eine Vermögensschadenhaftpflicht Buchführungshelfer umfangreich absichert.
Wann schützt die Vermögensschadenhaftpflicht Buchführungshelfer
Unsachgemäßes Kontieren von laufenden Geschäftsfällen, falsches Buchen von Belegen für Einkäufe und Verkäufe, Lohnabrechnungen und Lohnzahlungen , die Abgaben für Energie- und Raumkosten. Aber auch eine unordentliche Belegerfassung oder die Verwendung falscher Buchungssätze können für den Auftraggeber, wie auch für den Dienstleister selber, schwerwiegende finanzielle Folgen haben. Als freiberuflicher Buchführungshelfer haften Sie mit Ihrem kpl. Privatvermögen für die von Ihnen verursachten Schäden. Gerne zeigen wir Ihnen, zu welchen Konditionen die Vermögensschadenhaftpflicht Buchführungshelfer schützt.