Buchhalter Haftpflicht
Externe, freiberufliche Buchhalter sind praktisch, da besonders kleine Firmen ihre Buchhaltung auslagern und sich dadurch deutlich Personalkosten einsparen können. Trotz aller Sorgfalt ist ein Fehler schnell passiert. Bei der Fülle an Arbeiten, die man in der Tätigkeit als freiberuflicher Buchhalter zu erledigen hat, kann es auch schnell zu Fehlern kommen, die kostenspielige Schadenersatzforderungen mit sich bringen.
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Die günstige Vermögensschadenhaftpflicht für Buchhalter schützt Ihren Betrieb vor möglichen finanziellen Folgen und hält Ihnen damit im Ernstfall den Rücken frei. Gerne zeigen wir Ihnen, wie Vermögensschadenhaftpflicht Buchhalterumfangreich absichert.
Wann schützt die Vermögensschadenhaftpflicht Buchhalter
Unsachgemäßes Kontieren von laufenden Geschäftsfällen, falsches Buchen von Belegen für Einkäufe und Verkäufe, Lohnabrechnungen und Lohnzahlungen , die Abgaben für Energie- und Raumkosten. Aber auch eine unordentliche Belegerfassung oder die Verwendung falscher Buchungssätze können für den Auftraggeber, wie auch für den Dienstleister selber, schwerwiegende finanzielle Folgen haben. Als freiberuflicher Buchhalter haften Sie mit Ihrem kpl. Privatvermögen für die von Ihnen verursachten Schäden. Gerne zeigen wir Ihnen, zu welchen Konditionen die Vermögensschadenhaftpflicht Buchhalter schützt.