Bauleistungsversicherung Vergleich

Leistungen und Preis vergleichen

Bauleistungsversicherung Vergleich

Unwetter, Überschwemmung, Vandalismus, auch Ihr Gebäude kann davon betroffen sein. Kommt es zu Schäden am Rohbau, sind diese nicht selten gravierend und bringen Budget und Zeitplan ordentlich durcheinander. Schutz bietet die überraschend günstige Bauleistungsversicherung. Der Bauleistungsversicherung Vergleich zeigt, welcher Tarif am besten zu Ihrem Bauvorhaben passt.

Die Bauleistungsversicherung – Wer kann sich versichern?

Bauwerke werden von Architekten oder auch von Bauingenieuren entsprechend der Vorgaben vom Bauherren und in Abstimmung mit einem Bau Statiker geplant. Die darauf folgende Phase von Ihrem Bauvorhaben, der Bau von Ihrem Haus, wird von unterschiedlichen Bauhandwerkern ausgeführt. Dabei ergänzt die Bauleistungsversicherung die Feuerrohbau- und die Bauherrenhaftpflicht. Sie stellt eine optimale Ergänzung zur Feuerrohbauversicherung dar. Während die Feuerrohbauversicherung bei Brand Ihre volle Leistung entfaltet, benötigen Bauherren die Bauleistungsversicherung für Schäden am Bau, die z.B. durch Vandalismus, Diebstahl oder auch Sturm und sonstige Naturgefahren passieren.

Als wichtige Säule der Bauversicherungen ist die Bauleistungsversicherung als finanzieller Schutz für Ihren Bau nicht wegzudenken, will man sein Neubauprojekt, seinen Umbau oder die Altbau Sanierung in Sicherheit wiegen. 

Die Bauleistungsversicherung ist deshalb für alle Bauherren, Bauträger oder Bauunternehmer empfehlenswert.

Was ist versichert?

Die Bauleistungsversicherung bietet Schutz für Ihr Bauvorhaben vor den finanziellen Folgen unvorhergesehener Ereignisse. Versichert sind Lieferungen und Leistungen für den Neubau bzw. den Umbau des im Versicherungsschein benannten Gebäudes. Ersetzt werden im Schadensfall die Wiederbeschaffung oder die Reparatur der beschädigten Sache. Durch den Abschluss einer Bauleistungsversicherung stellen Sie auch dann sicher, dass Ihr Bauprojekt abgeschlossen werden kann, wenn durch einen Schadensfall das Geld knapp werden würde.

Für gewöhnlich ebenfalls durch die Bauleistungsversicherung abgedeckt sind zusätzliche Kosten für Eiltransporte und Expressfrachten, Mehrkosten für Überstunden, Sonntags,- Feiertags- und Nachtarbeiten sowie die Kosten für die Schadensuche. Bei Schäden durch Diebstahl gilt zu beachten, dass die Kosten von der Bauleistungsversicherung nur übernommen werden, wenn es sich um fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile handelt.

Versichert sind:

  • Bauleistungen
    Sie stellen das Ergebnis der Bauarbeiten dar. Neben der eigentlichen Bauleistung zählen dazu auch das Einrichten der Baustelle (Bsp. Bauzaun aufstellen, Baucontainer aufstellen, Gerüst stellen, …)
  • Bauhilfsstoffe
    Diese sind bzw. können auf Antrag mitversichert werden. Auch die aus Bauhilfsstoffen zusammengesetzten Hilfsbauten können in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.
  • Baugrund und Bodenmasse
    Diese sind versichert, sofern sie nicht Bestandteil der eigentlichen Bauleistung sind.
  • Einrichtungsgegenstände, die fest mit dem Gebäude verbunden sind
  • Baustoffe
  • Bauteile für den Rohbau / Ausbau
  • Mitversicherung von Altbauten gegen Einsturz

Die Bauleistung Versicherung schützt Ihr Bauvorhaben während der gesamten Bauzeit vor unvorhersehbaren Schäden am noch nicht fertig gestellten Bauwerk. Eine optimale Ergänzung bieten die Bauherrenhaftpflicht Versicherung und die Feuerrohbau Versicherung. Weitere Details zu den Leistungen aber auch zu den Kosten erfahren Sie, wenn Sie die einzelnen Tarife in unserem Bauleistungsversicherung Vergleich vergleichen.

Warum braucht man eine Bauleistungsversicherung – Was kann passieren?

Die Ursachen für Beschädigungen an Ihrem Neubau, Umbau oder Ihrer Altbausanierung können vielfältig sein. Viele Folgekosten davon lassen sich über eine Bauleistungsversicherung absichern. Häufige Gründe für Schäden sind (Auszug):

  • Sturm, Orkan oder Überschwemmung
  • Beschädigung durch Dritte
  • Diebstahl von versicherten und fest mit dem Gebäude verbundenen Sachen

Mit der Bauleistungsversicherung und der Feuerrohbauversicherung schützen Sie Ihren Neubau, Umbau oder Ihre Altbausanierung umfangreich vor den unterschiedlichsten Gefahren. Häufig werden die beiden Versicherungen im Paket mit der Bauherrenhaftpflicht Versicherung abgeschlossen, die ebenfalls ein Muss für jeden Bauherrn ist. Mit einem rundum schlüssigen Paket an Bauversicherungen sorgen Sie rechtzeitig vor, bevor es zu spät ist. Auch für Bauunternehmer wäre es fatal, wenn keine Bauleistungsversicherung abgeschlossen wird und ein Schaden zu hohen finanziellen Verlusten führt.

Sie schützt während der gesamten Bauzeit vor unvorhersehbaren Schäden am noch nicht fertig gestellten Bauwerk. Eine optimale Ergänzung bietet die Feuerrohbau Versicherung. Für sie bieten wir ebenfalls einen Tarifrechner an, in dem Sie die unterschiedlichen Preise und Leistungen vergleichen können.

Versicherungsschutz im Rahmen der Bauleistungsversicherung besteht ausschließlich auf der Baustelle Ihres Gebäudes. Schäden außerhalb Ihres Grundstückes, auf dem Sie den Neubau oder die Altbausanierung durchführen, sind nicht mitversichert.

Woraus ergibt sich die Versicherungssumme?

Die Versicherungssumme ergibt sich aus der Bausumme bzw. Summe aller Herstellungskosten des Gebäudes inklusive der Baustoffe und Bauteile. Hier gilt es auch die Außenanlage nicht zu vergessen (Bsp. Pflasterung des Hofes und der Parkplätze). Auch Ihre Eigenleistungen sind in der Versicherungssumme zu berücksichtigen. Grundstücks-, Erschließungs- und Baunebenkosten zählen nicht dazu.

Wann endet der Vertrag?

Die Bauleistungsversicherung endet mit Abschluss der Bauarbeiten, spätestens aber i.d.R. nach 2 Jahren. Sollte es für Sie absehbar sein, dass Ihr Bauprojekt länger dauert, sprechen Sie uns umgehend und zeitnah an, damit die Bauleistungsversicherung, aber auch die Bauherren Haftpflicht verlängert werden.

Welche Arten der Bauleistungsversicherung gibt es?

Man unterscheidet beim Bauleistungsversicherung Vergleich zwischen der Bauleistungsversicherung für Neubauten durch den Auftraggeber (ABN) und einer Bauleistungsversicherung für den Bauunternehmer und dessen Unternehmerleistungen (ABU). Der frühere Begriff der Bauwesenversicherung wird heute nicht mehr verwendet, weil für Baustelleneinrichtung und Baugeräte eine separate Maschinenversicherung abgeschlossen werden kann.

Die Bauleistungsversicherung kann durch den Bauherr oder durch den Bauunternehmer abgeschlossen werden. Über den Bauherr abgeschlossen erhält dieser finanziellen Ausgleich für Schäden an der Bauleistung. Schließt der Bauunternehmer die Bauleistungsversicherung ab, schützt dieser sich vor den finanziellen Folgen durch Beschädigung oder Zerstörung vom Einrichten der Baustelle bis zur Abnahme durch den Bauherr.

Der Auftraggeber des Gebäudeneubaus kann durch eine Bauleistungsversicherung (Einzelvertrag) speziell ein bestimmtes Gebäudeneubaurisiko absichern. Darüber hinaus besteht für Bauträger von Gebäudeneubauten die Möglichkeit einen Jahresvertrag (Klausel TK 5862 – ABN) abzuschließen, über den dann während der Vertragslaufzeit alle, das Jahr über angemeldeten Bauvorhaben, versichert werden.

Auf Seiten des Bauunternehmers kann die Unternehmerleistung ebenfalls über eine Bauleistungsversicherung abgesichert werden. Auch hier kann ein Jahresvertrag (Klausel TK 6862 – ABU) abgeschlossen werden. Das im Bedingungswerk der ABU Bauleistungsversicherung eigentlich ausgeschlossene Risiko des Auftraggebers (Der Auftraggeber könnte einen eigenen Vertrag nach ABN abschließen) kann über die Klausel TK 6364 mit eingeschlossen werden.

  • ABN = Bauleistungsversicherung von Gebäudeneubauten durch Auftraggeber
  • ABU = Bauleistungsversicherung von Unternehmerleistungen

Sie kann u.a. um folgende Klauseln erweitert werden:

  • Mitversicherung von Altbauten gegen Einsturz (Klausel TK 6155 – ABU)
  • Mitversicherung von Altbauten gegen Einsturz (Klausel TK 5155 – ABN)
  • Mitversicherung von Altbauten gegen Sachschäden infolge eines Schadens an der Neubauleistung sowie infolge Leitungswasser, Sturm und Hagel (Klausel TK 5180 – ABN)
  • Mitversicherung von Altbauten gegen Sachschäden (Klausel TK 5181 – ABN)

Die Bauleistungsversicherung kann als Einzelvertrag (speziell für einen Gebäudeneubau) oder als Jahresvertrag (für alle während der Vertragslaufzeit angemeldeten Gebäudeneubauten – Klausel TK 5862 – ABN bzw. Klausel TK 6862 – ABU) abgeschlossen werden.