Betriebshaftpflicht Türeinbau

Als Fenster- und Türeinbau Betrieb gehört es zu Ihren Aufgaben Fenster und Türen entsprechend der Wünsche und Vorgaben Ihrer Kunden einzubauen. Je nach Spezialisierung kann es auch vorkommen, dass die Instandhaltung und Sanierung älterer Fenster und Türen in Ihren Fachbereich fällt. Wir zeigen Ihnen, wie die Betriebshaftpflicht Türeinbau Betriebe sinnvoll schützt.

Wer kann sich versichern?

Versichern in der Betriebshaftpflicht für Fenster- und Türeinbau können sich Betriebe mit u.a. folgenden Tätigkeiten:

  • Fensterbau / Fenstermontage
  • Einbau genormte Bauteile / Baufertigteile
  • Türenbau / Torbau / Türmontage
  • Instandhaltung von Türen / Fenster
  • Holz- und Bautenschutz für Fenster und Türen
  • Montage von Beschlägen
  • Glaser und Glasreparaturen

Weil die Betriebshaftpflicht Türeinbau Betriebe neben der Leistung im Schadensfall auch noch anderweitig schützt, sollte sie für Fenster- und Türeinbau Betriebe ein fester Bestandteil der Risikoabsicherung sein. Da die Betriebshaftpflicht Kosten gerade für kleinere Betriebe sehr günstig sind, können sich Fenster- und Türeinbau Betriebe bereits bei Existenzgründung mit dem rechtzeitigen Abschluss einer Betriebsversicherung beschäftigen. Beim Betriebshaftpflicht Preisvergleich erhalten Sie Ihr persönliches Angebot.