Beitragsregulierung in der Betriebshaftpflicht

Die jährliche Betriebshaftpflicht Beitragsregulierung

Einmal jährlich wird vom Betriebshaftpflicht Versicherer der bestehende Vertrag überprüft, ob die Angaben noch alle korrekt sind. Erfasst werden Risikoänderungen (z.B. weitere Tätigkeiten, die im Laufe des Jahres hinzu gekommen sind), der Jahresumsatz, die Lohn- und Gehaltssumme, die Anzahl tätiger Personen oder auch die Beauftragung von Subunternehmern. Auch spezielle Produkthaftpflicht Risiken, Auslandsrisiken oder Umweltrisiken können relevant sein.

  • Vermeidung von Über- oder Unterversicherung
  • Anpassung des Versicherungsschutzes an die aktuelle Situation
  • Korrektur der Prämie entsprechend dem tatsächlichen Risiko

Um eine Über-, aber auch eine Unterversicherung zu vermeiden, ist es wichtig die jährliche Bestandsanzeige korrekt auszufüllen und an den Versicherer oder Ihren betreuenden Versicherungsmakler zurück zu senden.

Ist erkennbar, dass im vergangenen Versicherungsjahr die Kalkulationsbasis abweichend angenommen wurde (Bsp. deutlich mehr Umsatz als bisher angegeben) fordert der Versicherer diese Differenz nach und setzt die nun neue Kalkulationsbasis für das laufende Versicherungsjahr neu an. Das „alte“ (vergangene) Versicherungsjahr wird also korrigiert und das neue wird ebenfalls angepasst. In Summe kann dies zu Beitragsnachforderungen kommen. Anders herum kann es aber auch zu einer Rückerstattung kommen, wenn sich herausstellt, dass das Risiko viel zu hoch kalkuliert wurde.

Ein Beispiel

Sie haben einen Jahresumsatz i.H.v. von 370.000 EUR (im Jahr 2018) angegeben und zahlen für dieses Risiko bislang rund 2.400 EUR Jahresbeitrag in Ihrer Betriebshaftpflicht. Nun stellt sich heraus, dass der tatsächliche Umsatz in diesem nun vergangenen Jahr aber bei 1,9 Mio. EUR lag. Die Geschäfte liefen also deutlich besser als Gedacht. Das bedeutet aber auch, der Versicherer hat, ohne es zu wissen, ein deutlich höheres Risiko getragen. Aus diesem Grund wird nun für die Differenz (1,53 Mio. EUR) an Umsatz nachberechnet. Die nun tatsächlichen 1,9 Mio. EUR Umsatz werden zudem als neue Kalkulationsgrundlage für das Folgejahr angesetzt.

Wie sich das konkret bei Ihnen auswirkt, finden Sie für gewöhnlich in der aktuellsten Beitragsrechnung zu Ihrer Betriebshaftpflicht.