Um Beiträge zu sparen kann es passieren, dass sich Kleinunternehmer für eine möglichst billige Betriebshaftpflicht Versicherung entscheiden. Was dabei gerne außer Acht gelassen wird ist, dass ein billiger Beitrag gerne mit Leistungseinschränkungen einher geht. Ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang sind die Tätigkeitsschäden (auch Bearbeitungsschäden genannt).
Was sind Tätigkeitsschäden?
Ein Tätigkeitsschaden bzw. Bearbeitungsschaden ist ein Schaden, der im Rahmen der beruflichen Tätigkeit verursacht wird. Wenn beispielsweise ein Elektriker in einem Haushalt eine Lampe repariert und dabei den Fußboden mit seiner Leiter verkratzt handelt es sich um einen Tätigkeitsschaden.
Ein anderes Beispiel wäre ein Brand, der durch Funkenflug bei Ihrer Tätigkeit verursacht wird. Das Wohnhaus, in dem Sie gearbeitet haben brennt dabei fast vollständig ab.
Die richtige Versicherungssumme für Tätigkeitsschäden?
In obigem Beispiel wird schnell klar, dass eine Absicherung der Tätigkeitsschäden mit einer zu geringen Versicherungssumme dazu führen kann, dass erhebliche Kosten auf Ihren Betrieb zukommen, wenn Tätigkeitsschäden nicht in ausreichendem Maß abgesichert wurden. Experten empfehlen die Absicherung der Tätigkeitsschäden in der Betriebshaftpflicht Versicherung in Höhe der Deckungssumme für Personen- und Sachschäden.