Solange man als Kunde fleißig seine Beiträge für die Gebäudeversicherung zahlt und keinen Schaden verursacht ist die Welt in Ordnung. Bis vor wenigen Jahren war es auch kein großes Problem, wenn der ein oder andere Versicherungsfall auftrat. Die Kündigung der Gebäudeversicherung nach einem Schadensfall tritt mittlerweile allerdings recht häufig auf.Im Moment können wir Ihnen in diesem Segment allerdings keine passende Lösung anbieten.
Was kann man tun, wenn die Gebäudeversicherung gekündigt worden ist? Wichtig ist es, besonnen zu handeln. Verlieren Sie keine Zeit, überstürzen Sie aber auch nichts. Wenn die Gebäudeversicherung gekündigt worden ist, bleibt oft nicht viel Zeit. Nutzen Sie diesen kurzen Zeitabschnitt konsequent. Sprechen Sie im ersten Schritt mit einem erfahren Versicherungsexperten für Wohngebäudeversicherungen.
Oft kommt es auf die Feinheiten in der Formulierung an, wenn man einen neue und günstige Wohngebäudeversicherung finden will. Warum wurde gekündigt und gab es vielleicht sogar Vorschäden? Versuchen Sie hier nicht auf eigene Faust eine Lösung zu finden. Häufig geht dabei viel Zeit verloren, ohne dass es zu einem Ergebnis kommt. Sprechen Sie uns an, damit wir Ihnen zügig dabei helfen können eine günstige Wohngebäudeversicherung zu finden.
Was hat sich in den vergangenen Jahren geändert, darf der Versicherer im Schadensfall überhaupt kündigen und was hat sich überhaupt in den vergangenen Jahren geändert, dass es immer häufiger vorkommt und die Wohngebäudeversicherung gekündigt wird? Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt, eine Wohngebäudeversicherung trotz Vorschäden zu finden.
Unser Tipp
Verlieren Sie keine Zeit, wenn Ihre Wohngebäudeversicherung gekündigt wurde. Oft bleiben Ihnen nur wenige Wochen, damit Sie eine neue, günstige Wohngebäudeversicherung finden können. Gerade bei einem Gebäude mit Vorschäden zählt jeder Tag. Ziehen Sie unbedingt einen Experten hinzu und lassen Sie eine individuelle und objektive Risikoanalyse durch einen Versicherungsfachmann erstellen.
Warum werden Verträge häufiger gekündigt – Was hat sich verändert?
Versicherungsgesellschaften haben früher die Beitragseinnahmen am Kapitalmarkt angelegt und damit „Geld verdient“. Im Falle von nicht ganz eindeutigen Schäden konnte man als Versicherer Kulanz zeigen. Leider sind diese Zeiten vorbei.
- Darf der Versicherer im Schadensfall kündigen?
- Gebäudeversicherung gekündigt – Was nun?
- Versicherungsschutz trotz Vorschäden?
Die Kapitalmärkte geben diese Verzinsung aktuell aber nicht her. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Versicherer mit den Beitragsgelder kein oder kaum mehr Geld verdienen. Steht dem nun ein Schaden in der Gebäudeversicherung gegenüber, kann alleine schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen keine Kulanz gezeigt werden. Das bedeutet, Versicherungsunternehmen, deren Kunden in der Gebäudeversicherung Schäden verursachen und diese eine gewisse Grenze überschreiten, sagt sich der Versicherer: Selbst wenn der Vertrag die nächsten Jahre ohne Schaden durchläuft, holen wir das Geld über die Beiträge nicht mehr herein. Das ist dann häufig der Punkt, an dem die Gebäudeversicherung gekündigt wird.
Gebäudeversicherung Kündigung nach Schaden – Darf der Versicherer das überhaupt?
Eine Frage, die sich viele stellen, wenn die Gebäudeversicherung gekündigt worden ist. Die Antwort findet sich in §92 VVG:
„Kündigung nach Versicherungsfall
(1) Nach dem Eintritt des Versicherungsfalles kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.
(2) Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. Der Versicherer hat eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Der Versicherungsnehmer kann nicht für einen späteren Zeitpunkt als den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen.
(3) Bei der Hagelversicherung kann der Versicherer nur für den Schluss der Versicherungsperiode kündigen, in welcher der Versicherungsfall eingetreten ist. Kündigt der Versicherungsnehmer für einen früheren Zeitpunkt als den Schluss dieser Versicherungsperiode, steht dem Versicherer gleichwohl die Prämie für die laufende Versicherungsperiode zu.“
Dort steht direkt im ersten Absatz, dass im Schadensfall von beiden Seiten, also auch vom Versicherungsnehmer, das Vertragsverhältnis der Gebäudeversicherung gekündigt werden kann. Wenn die Gebäude-Versicherung gekündigt worden ist und dies aufgrund eines Schadens, dann darf der Versicherer das tun.
Gebäudeversicherung gekündigt worden – Was nun?
Die Gebäudeversicherung hat gekündigt und nun steht man vor der Situation, dass möglich schnell ein neuer Versicherungsschutz her muss. Hier eines als Anmerkung, wurde der Vertrag über einen Versicherungsmakler abgeschlossen, informieren die Versicherer „normalerweise“ den Versicherungsmakler vor der Kündigung, damit rechtzeitig eine Alternative gesucht werden kann. Allerdings klappt das nicht immer. Manche Versicherer informieren nicht und kündigen einfach.
Hier erfahren Sie mehr zur Gebäudeversicherung trotz Vorschäden