Wann zahlt die Hausratversicherung?

Hausratversicherung: Welche Schäden sind versichert?

Sie können noch so vorsichtig sein –  Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl lassen sich, auch wenn das schön wäre, nicht vollkommen vermeiden. Versichert zum Wiederbeschaffungswert gilt Ihr gesamter Hausrat der im Versicherungsschein angegebenen Wohnung.

Die Hausratversicherung schützt Sie vor einem Totalverlust, z.B. bei einem Wohnungsbrand, bei Einbruchdiebstahl oder Leitungswasserschäden erhalten Sie eine entsprechende Erstattung. Zusätzlich haben Sie noch die Möglichkeit die in der Anschaffung teuren Elektro-, Hifi- und Video oder PC-Anlagen etc. gegen Schäden durch überspannung (Blitzschlag) zu versichern. Auch Fahrräder können in die Hausratversicherung eingeschlossen werden und damit gegen Diebstahl versichert werden. Darüber hinaus gibt es weitere Leistungsmerkmale, die sich aber je nach Versicherer und Tarif stark voneinander unterscheiden können. 

Inhalt dieser Seite:

Die Basisabsicherung in der Hausratversicherung

Eine private Hausratversicherung zahlt an den Versicherten bei Schäden an seinen Einrichtungsgegenständen, an den Gebrauchsgegenständen und an allen Verbrauchsgegenständen seines Haushalts. Man spricht daher auch von einer Wohnungsversicherung. Der Schaden muss dabei durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel, durch einen Einbruchdiebstahl, Raub oder durch Vandalismus entstanden sein.

  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel

Elementarschäden müssen über einen separaten Elementarschadenbaustein explizit mit beantragt werden, weil diese in der Grundabsicherung nicht enthalten sind.

Neben den Schäden an den Haushaltsgegenständen werden außerdem die Kosten für das Aufräumen nach dem Schaden, Kosten für den Schutz des zerstörten Haushalts und eventuell entstehende Hotelkosten bezahlt. Bei den zerstörten Gegenständen erhält der Versicherte den Wiederbeschaffungswert.

Für eine genau Übersicht der Leistungen empfiehlt es sich, die Tarife der Hausratversicherung online zu vergleichen, da jede Versicherungsgesellschaft ihre eigenen Bedingungen hat.

Während die Wohngebäudeversicherung nur fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile versichert, leistet die Hausratversicherung bei Schäden an beweglichen Sachen, wie Einrichtungsgegenstände (Bsp. Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, …). Im Schadensfall können neben den Kosten für die Unterbringung im Hotel vor allem Kosten für die Wiederbeschaffung von Einrichtung, Kleidung, elektronischen Geräten und alltäglichen Gebrauchsgegenständen auf Sie zukommen. Auch Verbrauchsgegenstände sowie Wertsachen und Bargeld sind versichert. Auch Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet, zählt zu den versicherten Risiken. Mit dem Hausratversicherungen Preisvergleich finden Sie Ihre beste Hausratversicherung im Vergleich.

Schäden durch Vorsatz, Krieg oder Kernenergie sind in der Wohnungsversicherung grundsätzlich ausgeschlossen.

Optionale Leistungserweiterungen für die Hausratversicherung

Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl sind in aktuellen Hausratversicherungen bereits Standard. Selbst Überspannungsschäden durch Blitz, Vandalismus nach Einbruch und auch Raub sind bereits mitversichert. Wer über einen normalen Basisschutz hinaus aber weitere Leistungspunkte versichern möchte, kann optional weitere Risiken ebenfalls mit einschließen.

  • Elementarschäden
  • Glasversicherung
  • Unbenannte Gefahren
  • Fahrraddiebstahl
  • Sportausrüstung
  • Elektrogeräte

Elementarschäden in der Hausratversicherung

Die in den vergangenen Jahren vermutlich am häufigsten auftretende Gefahr im Bereich der Elementarschäden sind Schäden durch Hochwasser und Überschwemmung. Beseitigung des Wassers, Trocknung und Reinigung der betroffenen Räumlichkeiten können hohe Kosten verursachen. Auch Schneedruck, Lawinen, Erdbeben und Erdrutsch gehören zu den Elementargefahren.

  • Überschwemmung
  • Hochwasser
  • Erdfall
  • Erdrutsch
  • Erdbeben
  • Schneedruck
  • Lawinen

Starkregen und Blitzschlag werden häufig auch als Elementardeckung eingestuft. Jeder sollte beim Hausratversicherung Vergleich selbst für sich prüfen, ob sich die zu versichernde Wohnung in einem Risikogebiet befindet.

Unbenannte Gefahren

Wer sich für diese Art der Absicherung entscheidet muss häufig tief in die Tasche greifen. Der Baustein „unbenannte Gefahren“ kommt immer dann zum Tragen, wenn ein Schaden entsteht, der aber im Bedingungswerk nicht genauer definiert wurde. Aber Achtung! Die Versicherer arbeiten hier mit Ausschlüssen. Beispielsweise könnte im Bedingungswerk stehen, dass alles versichert ist, außer …! Lesen Sie diese Ausschlüsse deshalb ganz genau.

Zusammen mit den Grundgefahren und Elementarschäden bezeichnet man diese Absicherung auch als „All-Risk-Deckung“. Es ist jedes Schadensereignis versichert, das nicht ausdrücklich in den Bedingungen des Hausratversicherers ausgeschlossen wurde.