Diensthaftpflicht / Amts-Haftpflicht

Diensthaftpflicht Beamte und/oder Angestellte im öffentlichen Dienst

Diensthaftpflicht und Amtshaftpflicht für Beamte, Lehrer, Polizei und Feuerwehr.

Bund und Länder schließen für die einzelnen Einrichtungen für gewöhnlich keine Haftpflichtversicherung ab. Damit sind auch die Bediensteten nicht Haftpflicht versichert und müssen selbst Vorsorge treffen. Schutz bietet die Amts-Haftpflicht bzw. eine Diensthaftpflicht Versicherung.

Warum braucht man eine Diensthaftpflicht?

Im Handwerk sagt man, wo gehobelt wird, da fallen Späne. Nicht anders ist es bei Mitarbeitern im öffentlichen Dienst und bei Beamten. Bedienstete im öffentlichen Dienst haften für Schäden, die sie Dritten im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit zufügen. Sie sind bei grob fahrlässigem Verhalten persönlich haftbar. Kommt eine Person zu Schaden oder gibt es Vermögensschäden, stehen schnell hohe Schadenersatzforderungen im Raum. Schäden Sie Ihren Dienstherrn, dann kann auch dieser Sie haftbar machen. Die Anspruchsgrundlage für die Haftung des Beamten ergibt sich aus § 75 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz (für Bundesbeamte), §48 BeamtStG (Beamtengesetz der Länder) und §839 Abs. 1 BGB.

  • Angestellte im öffentlichen Dienst
  • Arbeiter im öffentlichen Dienst
  • Beamte, Soldaten, Richter

Ein Kind verletzt sich am Wandertag bei einer Wanderung, weil ein Lehrer nicht richtig aufgepasst hat. Eine Krankenschwester dosiert ein Medikament falsch und eine Patient kommt dadurch zu schaden. Ein Polizeibeamter achtet, bei Blaulicht und Sirene, an einer roten Ampel nicht auf den Straßenverkehr und beschädigt seinen Dienstwagen. Ein Strafvollzugsbeamter verliert auf einem Stadtfest den Schlüsselbund mit samt Dienstschlüsseln, nun muss die Schließanlage ausgetauscht werden.

Durch den Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen. Sie prüft den Vorwurf, begleicht berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt für Sie unbegründete Schadenersatzforderungen ab.

Versichert sind Sach- und Personenschäden, die vom Versicherungsnehmer in der Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit einem Dritten zufügt. Einige Versicherer bieten die Möglichkeit, im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung auch eine Diensthaftpflicht mit einzuschließen. Leider lässt sich dies in unserem Privathaftpflicht Vergleich derzeit nicht abbilden. Sprechen Sie uns deshalb persönlich für ein Angebot an.

Wer kann sich versichern?

Absichern mit einer Diensthaftpflicht sollten sich Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst, Beamte, Soldaten und Richter, Bedienstete im sozialen und kirchlichen Bereich, bei der Polizei, Grenzschutz, Zoll und auch bei der Bundeswehr.

  • Deutsche Telekom, Deutsche Bahn, Deutsche Post
  • Bundes- oder Landesbehörde
  • Polizei, Zoll, Bundeswehr
  • Gebiets- oder andere Körperschaft (z.B. Bezirk oder Gemeinde)
  • Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts
  • Anerkannte Religionsgemeinschaft
  • Schule/Kita/Krankenhaus in öffentlicher Trägerschaft
  • Andere Behörden, Dienststellen oder Einrichtungen

Zu den in der Diensthaftpflicht versicherbaren Beschäftigungsfeldern zählen:

  • Lehre & Forschung
    Erzieher, Kindergärtner, Lehrer, Personen in wissenschaftlichen Instituten, Forschungsinstituten und Universitäten
  • Sicherheit & Justiz
    Angehörige der Berufsfeuerwehr, Angehörige der Bundespolizei, Angehörige der Bundeswehr, Angehörige von Ordnungsbehörden, Angehörige der Polizei, Angehörige des Zolls, Bewährungshelfer, Gerichtsvollzieher, Richter, Rechtspfleger, Staatsanwälte, Vollziehungsbeamte
  • Öffentliche Verwaltung
    Leiter und Geschäftsführer von Sozialversicherungstr. sowie deren Sektionen, Bezirksverwaltungen und Landesgeschäftsstellen, Leitender Kommunalbeamter, Mitglieder d. Geschäftsf. öffentlich-rechtlicher Körperschaften / Anstalten / Stiftungen, Staatlicher / Kommunaler Baubeamter, Personen mit Tätigkeit im Bauamt, Personen mit Tätigkeit im Gewerbeaufsichtsamt, Personen mit Tätigkeit im Vermessungsamt, Personen mit reiner Verwaltungstätigkeit
  • Kirche & Soziales
    Angehörige einer kirchlichen Institution, Pastor, Krankenschwester, -pfleger, Medizinisch technischer Assistent, Personen mit Tätigkeit in sozialem Beruf, Umwelt & Güteprüfung, Personen mit Tätigkeit in sozialpädagogischem Beruf, Personen mit Tätigkeit in sozialpflegerischem Beruf, Pfarrer, Priester
  • Umwelt & Güteprüfung
    Abnahme- und Güteprüfer, Förster, Forstbeamte, Klärwerker, Müllentsorger, Personen mit Tätigkeit im Umweltbereich