Umfangreicher Schutz in der WEG Beiratsversicherung
Verwaltungsbeiräte haften gesamtschuldnerisch. Die Haftung erfolgt für den gesamten Vermögensschaden, nicht anteilig. Bedenkt man, dass Beiräte oft nur gegen geringes Entgelt arbeiten, fallen die Risiken umso stärker ins Gewicht. Wir zeigen Ihnen, wie bereits eine günstige Beiratsversicherung schützt.
Die Aufgaben eines Verwaltungsbeirats
Das Wohneigentumsgesetz regelt die Aufgaben, die Verwaltungsbeiräte zu erfüllen haben. Darunter fallen u.a. die Prüfung der Jahresabschlussrechnung, des Wirtschaftsplans und die Unterstützung des Hausverwalters. Kritisch für Beiräte kann es dann werden, wenn die nötige Sorgfalt zu wünschen übrig lässt. Entgeht Beiräten beispielsweise eine unkorrekte Buchung, muss der entstandene Schaden durch sie ausgeglichen werden. Kurz: Sie haften dafür.
Damit das Risiko für Beiräte überschaubar bleibt, bietet es sich an, sich mit einer entsprechenden Beiratsversicherung abzusichern. Die höhe der Versicherungssumme einer Beiratshaftpflichtversicherung empfiehlt sich am Volumen des Wirtschaftsplans zu orientieren. Sie sollte darüber hinaus mindestens das 2-fache des Geschäftsplans aufweisen.
Wie setzt sich der Verwaltungsbeirat zusammen?
Für gewöhnlich besteht der Verwaltungsbeirat aus drei Personen, die allesamt Mitglieder der Eigentümergemeinschaft (also Eigentümer) sind. Allerdings kann es auch mehr oder weniger Mitglieder im Verwaltungsbeirat geben. Gestattet es die Gemeinschaftsordnung, sind auch fremde Personen, die nicht Wohnungseigentümer sind, als Mitglieder in den Verwaltungsbeirat wählbar.
Idealerweise setzt sich der Beirat aus Mitgliedern mit unterschiedlichen Kompetenzen zusammen. So wäre es denkbar, einen Eigentümer zu wählen, der sich besonders im kaufmännischen Bereich auskennt. Ergänzt um einen handwerklich bzw. technisch versierten Beirat und einem weiteren Eigentümer.
Die Haftung des Verwaltungsbeirates gegenüber der Eigentümergemeinschaft
Mitglieder des Verwaltungsbeirates haften der Wohnung Eigentümergemeinschaft gegenüber immer dann, wenn durch den Verwaltungsbeirat durch dessen Tätigkeit ein Schaden entsteht. Dabei kann es sich um ein Handeln („Tun“) oder auch um ein Unterlassen („nicht Tun“) drehen. Vorausgesetzt wird allerdings immer Verschulden. Sprich, der Verwaltungsbeirat hat Schuld am Schaden, der durch seinen Fehler entstanden ist.
Wovor schützt die Beiratsversicherung?
Beiräte haften nicht nur für ihr Tun, sondern auch für ihr Unterlassen. Dies können Missachtung von Weisungen der Wohnungseigentümerversammlung oder auch die Überschreitung der eigenen Kompetenzen sein. Auch die fehlerhafte Prüfung von Wirtschaftsplänen, Jahresabrechnungen oder Kostenvoranschlägen können einen Vermögensschaden verursachen. Selbst ein Fehler beim Abschluss eines Hausverwalter Vertrags kann zu einem Vermögensschaden führen, für den die Wohnungseigentümer den Verwaltungsbeirat in die Pflicht nehmen.
Mit einer passenden Beiratsversicherung schützen sich WEG Beiräte vor den finanziellen Folgen einer Fehlentscheidung. Die Beiratshaftpflichtversicherung für Verwaltungsbeiräte sichert Sie gegen die Folgen fahrlässig begangener Sorgfaltspflichtverletzungen ab.
- Schutz für WEG Beiräte vor den finanziellen Folgen eines Vermögensschadens
- Erstattung von Vermögensschäden durch Fehlverhalten als WEG Beirat
- Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchte, wie die Beiratsversicherung WEG Beiräte umfangreich absichert, sprechen Sie uns gerne an.
Beiratshaftpflichtversicherung – die richtige Wahl für Verwaltungsbeiräte!
Eine Haftpflicht für Vermögensschäden ist die richtige Wahl, um sich als Verwaltungsbeirat vor den finanziellen Folgen eines Haftpflichtschadens zu schützen. Ergänzt um eine Betriebshaftpflicht Versicherung, die im Falle von Personen- und Sachschäden die passende Lösung darstellt, schützen sich Beiräte umfangreich vor den Folgen von Haftpflichtschäden. Beim Vermögensschadenhaftpflicht Vergleich erfahren Sie zudem, welche Vermögensschadenhaftpflicht Kosten auf Sie zukommen.