Vermögensschaden Haftpflichtversicherung

Vermögensschaden Haftpflichtversicherung Vergleich

Vermögensschaden Haftpflichtversicherung

Die Vermögensschaden Haftpflichtversicherung springt ein, wenn durch Ihre berufliche Tätigkeit einer Dritten Partei ein Vermögensschaden entsteht, der nicht die Folge eines Personen- oder Sachschadens ist. Sie schütz vor Vermögensschäden, die durch eine Betriebshaftpflicht nicht abgesichert sind.

Vermögensschaden Haftpflichtversicherung Beratung

Die fachgerechte Beratung hinsichtlich eines eigens geführten Dienstleistungsbetriebes und der notwendigen Versicherung, nebst Versicherungssumme ist unerlässlich. Gerne stehen wir Ihnen im Zusammenhang mit der Beantragung Ihres Versicherungsschutzes für Fragen zur Verfügung.

Eine Vermögensschadenhaftpflicht Beratung ist deshalb wichtig, weil es darauf ankommt, die für Sie passende Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung zu finden. Neben den Kosten einer Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung können sich auch die Leistungen je nach Versicherungsgesellschaft enorm unterscheiden, was die Notwendigkeit einer Vermögensschadenhaftpflicht Beratung noch einmal unterstreicht.

Gerne zeigen wir Ihnen, wie eine Vermögensschaden Haftpflicht Sie umfangreich absichert. Sie reguliert gerechtfertigte Schadenersatzforderungen und wehrt unbegründete Schadenersatzansprüche ab. Diese passive Rechtschutzfunktion existiert auch bei anderen Arten der Haftpflichtversicherung. Beim Gewerbeversicherung Vergleich erfahren Sie, welche für Sie die beste Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung ist und wie hoch die Vermögensschadenhaftpflicht Kosten sind.

Weil es aber nicht ganz leicht ist, die für sich beste Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung zu finden stehen wir als Versicherungsmakler gerne als objektive Unterstützung mit Rat und Tat beim Gewerbeversicherungen Vergleich zur Seite. Sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam Ihre Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung optimieren und Sie auch in Zukunft noch umfangreich vor Haftpflichtschäden geschützt sind.

Was kostet sie?

Die Versicherungsprämien bei der Vermögensschaden Haftpflichtversicherung orientiert sich unter anderem an der Höhe der Versicherungssumme und dem zu versichernden Risiko. Aber auch die Anzahl der Mitarbeiter, der Umsatz oder die Branche, in der Sie tätig sind, können zur Beitragsfindung eine Rolle spielen. Achten Sie auf jeden Fall nicht ausschließlich auf den Beitrag sondern auch auf die Höhe der Deckungssumme und der Zusatzleistungen, weil im Schadenfall sind das die entscheidenden Punkte, auf die es ankommt. Schließt man als Unternehmen die Vermögensschadenhaftpflicht nicht ab und ist sie auch für den Berufszweig nicht gesetzlich vorgeschrieben, haftet man als Person mit seinem gesamten Privatvermögen und riskiert damit ebenfalls seine eigene Existenz und nicht nur die des falsch beratenen Kunden. Eine Vermögensschadenhaftpflicht schützt also ebenfalls den Dienstleister.

Abgrenzung zur Betriebshaftpflicht

Die Betriebshaftpflicht dient zur Abdeckung des Haftpflichtrisikos bei Handwerkern, Freiberuflern und Gewerbetreibenden. Sie leistet, entgegen der Vermögensschadenhaftpflicht, die lediglich für einen Vermögensschaden leistet, Schadensersatz bei Personen-, Sach- und dem daraus resultierenden Vermögensschaden. In der Betriebshaftpflicht sind für gewöhnlich alle Mitarbeiter eines Betriebes in ihrer beruflichen Tätigkeit mitversichert. Die Betriebshaftpflicht deckt also Personen- und Sachschäden ab, welche ein Betriebsangehöriger in seiner beruflichen Ausführung einer Dritten Person verursacht und deckt den Schaden bis zu den vereinbarten Versicherungssummen ab. Beispielsweise verletzt sich auf ihrem Firmengelände ein Besucher, da er auf dem Weg ausrutscht. Dies wäre ein Personenschaden, abgedeckt durch die Betriebshaftpflichtversicherung. Die Betriebshaftpflicht greift nur im betrieblichen Umfang, für private Schäden haftet die Privathaftpflichtversicherung. Die Privathaftpflicht ist für den Firmeninhaber und dessen Familie häufig bereits fester Bestandteil in der Betriebshaftpflicht Versicherung.

Wer kann sich versichern?
  • Web Design / Web Entwickler
  • Grafik Design / Grafiker
  • Industrie Design
  • Werbeagentur / PR Berater / PR Agentur / Marketing Berater
  • Übersetzer / Dolmetscher / Gebärdensprachübersetzer
  • Sonstige Betriebe auf Einzelanfrage

Unternehmensberatung / Consulting

  • Unternehmensberater / Managementberater / Consultant
  • Strategieberater
  • Personalberater / Arbeitnehmerüberlassung / Headhunter / Recruiter
  • Interim Manager / Projektleiter / Marketing Berater
  • Sonstige Betriebe auf Einzelanfrage

IT Branche (Programmierung)

  • Informatiker / Programmierer
  • Software Architekt / Software Engineer / Software Hersteller
  • App Entwickler
  • SAP Entwickler
  • Java Entwickler
  • Sonstige Betriebe auf Einzelanfrage

IT Branche (Dienstleistungen)

  • IT Dienstleister / EDV Dienstleister
  • Internetagentur / Internetprovider
  • Webhoster
  • Online Dienstleister
  • Sonstige Betriebe auf Einzelanfrage

IT Branche (Beratung)

  • IT Berater / EDV Berater / SAP Berater
  • IT Manager / Interims-Manager
  • SAP Consultant
  • Projektleiter
  • SEO Berater / SEM Berater
  • Netzwerkspezialist / Netzwerkadministrator
  • Sonstige Betriebe auf Einzelanfrage

IT Branche (Handel)

  • IT Systemhaus / Hardwarehandel / Softwarehandel
  • Softwarehersteller / Hardwarehersteller
  • Sonstige Betriebe auf Einzelanfrage
Wer braucht diese Art der Absicherung?

Relevant ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vor allem im Dienstleistungsbereich, wenn durch berufliche Tätigkeiten Vermögensinteressen von anderen berührt sind. Dies kann bei beratenden, prüfenden oder begutachtenden Tätigkeiten der Fall sein. Typische Kunden sind Unternehmensberater (auch Interims Manager und Projektmanager), Medienunternehmen (Werbeagentur, Grafik-Designer, Web-Designer, PR-Agentur) Rechtsanwälte, Notare oder Steuerberater, um nur einige zu nennen.

Besondere Berufsgruppen unterliegen der höheren Gefahr, eine Vermögensschadenhaftpflicht in Anspruch nehmen zu müssen, und sollten, wenn sie nicht sowieso gesetzlich dazu verpflichtet sind, eine solche Vermögensschadenhaftpflicht zu Ihrer eigenen Absicherung und zur Sicherung Ihrer Kunden und Auftraggeber abschließen.

Eine Versicherung als Schutz vor Vermögensschäden ist deshalb u.a. wichtig für:

Dienstleistungsunternehmen (Auskunftei, Detektei, Versteigerer, Bestattungsunternehmen, Buchführungshelfer, Büroservice, Dolmetscher, Übersetzer, Reisebüro), Ingenieure / Gutachter und Sachverständige (Arbeitssicherheitsingenieur, Energieberater, Gerichtsgutachter, Sachverständiger), Heilwesen (Heime und wohlfahrtspflegerische Einrichtungen, Krankenhäuser), Immobilien-Wirtschaft (Grundstücks- und Hypothekenmakler, Hausverwaltung, Bezirksschornsteinfeger), Informations-Technologie (EDV, Berater, EDV Dienstleister, Homepage Service, Internet Providing, Datenschutzbeauftragte), Insolvenzverfahren und Zwangsverwaltung (Insolvenzverwalter, Liquidator, Zwangsverwalter), Rechtsanwälte und Notare, Rechtsdienstleister (Lohnsteuerhilfeverein, Mediator, Rechtsbeistand, Inkassobüro), Steuerberater, Unternehmensberater, Personalberater, Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter, Versicherungsmehrfachagent), Werbebranche (Grafik-Designer, Web-Designer, Eventagentur, PR-Agentur, Werbeberater, Werbeagentur), Wohnungswirtschaft (Wohnungsgenossenschaft, Kommunales Wohnungsunternehmen, Baubetreuer)

Warum braucht man eine Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung?

Die Vermögensschaden Haftpflichtversicherung ist eine Versicherungsform, bei der ein aus Berufsgründen entstandener geldwerter Nachteil an einer Person durch die Verletzung der Sorgfaltspflicht entstanden ist. Die Vermögensschadenhaftpflicht kommt hauptsächlich im Dienstleistungssektor zum Einsatz, wo beruflich fremde Vermögensinteressen wahrgenommen werden. Eine berufliche Dienstleistung erfüllen beispielsweise Rechtsanwälte, Steuerberater oder Unternehmensberater. Im Dienstleistungssektor der Vermögensschadenhaftpflicht geht es hauptsächlich um die Tätigkeiten des Verwaltens, Beratens und Begutachtens. Es werden verwaltende und kaufmännische Aufgaben übernommen. Eine Vermögensschaden Haftpflicht ist in manchen Branchen bereits gesetzlich vorgeschrieben. Es gilt unbedingt zu beachten, dass die gewöhnliche Firmenhaftpflichtversicherung nicht greift, wenn man im beruflichen Umfeld einen reinen Vermögensschaden verursacht. So kann ein Unternehmensberater durch einen Beratungsfehler einen hohen Schaden hervorrufen. Die Firmenhaftpflichtversicherung greift hier nicht, weshalb ein Unternehmensberater eine Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung benötigt. Die gleiche Fallkonstruktion gilt für viele andere Dienstleistungsberufe. Immer wenn aus beruflichen Gründen Risiken bei Dritten hervorgerufen werden, denen Vermögensschäden durch fehlerhafte berufliche Tätigkeiten des Auftragnehmers entstehen, raten Experten zu dieser speziellen Absicherung. Ein Schaden, bei der die Vermögensschadenhaftpflicht also zum Einsatz kommt, ist ein reiner Vermögensschaden, dem kein Sach- oder Personenschaden vorausgeht. Bei der Schadensart aus der Vermögensschadenhaftpflicht wird aus beruflichem Versehen eine Existenz in Gefahr gebracht. Der eigentliche Schaden im Bereich der Vermögensschadenhaftpflicht ist hier nicht das Schadensereignis selbst, sondern der Verstoß oder auch ein Versäumnis. Aus dem hieraus entstandenen beruflichen Versehen, werden spätere Haftpflichtansprüche abgeleitet, die das Vorhandensein einer Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung wichtig werden lassen.

Wo finden Sie die für Sie beste Absicherung?

Die Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung ist häufig nur von einigen ausgewählten Versicherungsgesellschaften zu erhalten, die sich auf die jeweiligen Berufsgruppen spezialisiert haben. Es ist wichtig, dass Sie nicht irgendeine, womöglich einfach nur eine billige Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung abschließen, sondern die für Ihre Berufsgruppe beste Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung, die Ihr Risiko explizit absichert. Die Frage, was eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kosten darf, kann nicht pauschal beantwortet werden. Der Beitrag richtet sich neben der Höhe der Absicherung (Versicherungssumme) auch nach dem Umsatz, der Branche und möglicherweise auch nach der Anzahl der Mitarbeiter.

Was leistet eine Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung?

Die Vermögensschaden Haftpflichtversicherung sorgt nicht nur für die Regulierung von Schäden, sie wehrt auch unbegründete Schadenersatzansprüche ab. Diese Funktion wird oft auch passive Rechtschutzfunktion genannt und existiert auch bei anderen Arten der Haftpflichtversicherung (Firmenhaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, uvm.).

Schadenbeispiel „Immobilienmakler“ zur Vermögensschadenhaftpflicht

Ein Schadensfall im Bereich der Vermögensschadenhaftpflicht wird nicht zwangsläufig sofort festgestellt, sondern kann sich auch erst im Laufe der Zeit ergeben. Beispielsweise wird für den Kunden möglicherweise nicht sofort erkennbar sein, wenn ein Immobilienmakler ein Grundstück als Baugrundstück verkauft und sich dann aber erst im Nachhinein herausstellt, dass dieses Grundstück überhaupt nicht bebaubar ist. Dieses sich jedoch nicht bei der Begehung fest, auch nicht bei Vertragsabschluss, sondern womöglich erst dann, wenn die Baufahrzeuge bereits auf dem Grundstück stehen, also im Nachhinein. Hier kommt dann die Vermögensschadenhaftpflicht des Immobilienmaklers zum Einsatz.

Schadenbeispiel „Büroservice“ zur Vermögensschadenhaftpflicht

Als Büroservice haben Sie keine ordentliche Belegerfassung vorgenommen. Festgestellt wird der Vorfall erst dann, wenn der Schaden bereits lange im Vorfeld entstanden ist und es nun um die Auswirkungen dieser Nichterfassung geht. Auch hier greift dann die Vermögensschadenhaftpflicht und schützt Sie und Ihren Büroservice Betrieb vor den Folgen möglicher Schadenersatzforderungen.

Eine Vermögensschadenhaftpflicht reguliert also begründete Schadensansprüche und wehrt unbegründete Haftpflichtansprüche ab. Die Vermögensschadenhaftpflicht prüft mit Sachverständigen und Juristen den Schadensfall, tritt bis zur vereinbarten Versicherungssumme in Zahlung und übernimmt die Kosten für Gutachter, Anwalt und auch die anfallenden Prozesskosten. Experten empfehlen bereits bei Existenzgründung rechtzeitig eine entsprechende Absicherung vorzunehmen.
Mittlerweile ist es einigen Berufsgruppen aus dem Bereich der Dienstleistung, wie etwa dem Finanz- und Versicherungsbereich (Versicherungsmakler, Versicherungsberater, Finanzberater,…) gesetzlich vorgeschrieben, eine Vermögensschadenhaftpflicht abzuschließen. Über das Internet lassen sich die unterschiedlichen Vermögensschadenhaftpflicht Versicherungen aber nur schwer vergleichen. Besser ist es, man lässt sich ein individuelles Angebote zusenden.