Unternehmensberater Vermögensschadenhaftpflicht versichern!
Von einem reinen Vermögensschaden wird gesprochen, wenn dieser weder Folge eines Personen-, noch eines Sachschadens ist. Wir zeigen Ihnen, wie bereits eine günstige Vermögensschadenhaftpflicht Unternehmensberater umfangreich schützt.
Wer kann sich versichern?
Viele Aufträge, hoher Leistungsdruck, sich schnell verändernde Rahmenbedingungen; schnell kann es unbeabsichtigt zu Fehlern kommen. Neben der Begleichung gerechtfertigter Ansprüche, schützt Sie die Vermögensschadenhaftpflicht Unternehmensberater durch eine passive Rechtsschutzfunktion ebenfalls mit der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche.
- Unternehmensberater
Strategie, Organisation, Marketing, Kommunikation/PR, IT, Change, Datenschutz, Risikomanagement
- Personalberater
Vermittlung, Planung, Beratung, Weiterentwicklung, Coaching, Outsorcing, Headhunter, Mediator
- Weitere Tätigkeiten
Training/Coaching, Dozent, Zertifizierung/Auditierung, Interimsmanagement, Fachkraft für Arbeits- und Brandschutz, Datenschutzbeauftragter, Lobbyist, Sicherheits- und Gesundheitskoordinator
Als Unternehmensberater sind Sie in vielen Branchen unterwegs. Es treten komplexe Fragestellungen und damit auch Haftungsrisiken auf. Trotz gründlicher Beratung kann es zu Fehleinschätzungen kommen, aufgrund derer Ihr Kunde einen finanziellen Schaden erleidet. Sorgen Sie daher im Vorfeld mit der passenden Berufshaftpflicht vor. Wir zeigen Ihnen, wie die Vermögensschadenhaftpflicht Unternehmensberater umfangreich schützt.
Vermögensschadenhaftpflicht Unternehmensberater: Was ist versichert?
Man spricht in der Vermögensschadenhaftpflicht für Unternehmensberater von einem klassischen Vermögensschaden, wenn Dritten ein Schaden zugefügt wird, der weder Personen- noch Sachschaden ist. Einzig das Vermögen wird geschädigt. Bei Unternehmensberatern und Interims Managern liegen die Risiken häufig im Bereich der unwirtschaftlichen Organisation und falsch entwickelter Arbeitsabläufe. Weiterhin können unnötige Kosten im Betrieb entstehen, die nicht berücksichtigt wurden. Auch eine fehlerhafte Standort- oder Kosten-Nutzen-Analyse kann zu einem Schadensfall führen. Eine Vermögensschadenhaftpflicht ist hier die richtige Wahl, um sich als Unternehmensberater vor den finanziellen Folgen eines Haftpflichtschadens zu schützen.
- Vermögensschadenhaftpflicht
- Betriebshaftpflicht
- Vermögenseigenschadenversicherung
- Cyber- und Dateneigenschadenversicherung
- D&O-Versicherung als Interimsmanager
- Merger- & Akquisitionsversicherung
Gerne zeigen wir Ihnen, wie die Vermögensschadenhaftpflicht Unternehmensberater schützt und welche Kosten dafür anfallen. Während die Berufshaftpflicht Unternehmensberater auch im Falle von Personen- und Sachschäden schützt, greift die Vermögensschadenhaftpflicht Unternehmensberatern nur bei reinen Vermögensschäden unter die Arme. Sinnvollerweise ergänzt man die Vermögensschaden Haftpflichtversicherung deshalb um eine Betriebs Haftpflichtversicherung.
Warum die Vermögensschadenhaftpflicht Unternehmensberatern wichtig sein sollte
Das Aufgabenfeld des Unternehmensberaters ist breitgefächert: Von der Strategieberatung, dem Coaching, über das Projektmanagement, der Beratung in Sachen Personalwesen, Marketing, Organisation, Sicherheit und Gesundheit oder im Bereich des Datenschutzes und der EDV. Schnell entstehen Planungs-, Beratungs- oder Rechenfehler, es kommt zu Fristversäumnissen, fehlerhaften Auskünften oder gar der fehlerhaften Gestaltung von Vertragsunterlagen oder dem Versäumnis bzw. der Unterlassung einer Benachrichtigung.
Schadenbeispiele – Was kann passieren?
- Das Marktpotential eines Produktes wird von Ihnen falsch eingeschätzt. Es wird folglich zu viel Ware produziert, die keinen Absatz findet.
- Die Bewertung eines Unternehmens erfolgt fehlerhaft durch Sie, was zur Folge hat, dass Unternehmensanteile zu günstig verkauft werden.
- Die Anschaffung einer neuen EDV-Anlage wird durch Sie empfohlen und erweist sich in der Praxis als ungeeignet. Eine Umrüstung ist erforderlich.
- Der Personalbedarf für das Unternehmen Ihres Auftraggebers wird von Ihnen falsch ermittelt. Es kommt zu überhöhten Personalkosten.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine spezielle Haftpflichtversicherung für Personen, die beispielsweise fremde Interessen wahrnehmen, beurkunden, vermitteln, beraten, urteilen, berichten oder begutachten. Gerade in der Unternehmensberatung kann es natürlich in erster Linie genau zu solchen Schadensfällen kommen.
Weil Sie als Unternehmensberater Empfehlungen aussprechen und Vorschläge unterbreiten ist es wichtig sehr gewissenhaft zu arbeiten. Dennoch kann es passieren, dass eine Empfehlung oder ein Vorschlag, der vom beratenen Unternehmen umgesetzt wird, nicht den gewünschten Erfolg bringt und Sie als Unternehmensberater dafür zur Verantwortung gezogen werden. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Unternehmensberater ist deshalb unerlässlich.
Die Höhe der Absicherung
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da es den Einzelfall zu betrachten gilt. Deckungssummen werden Ihnen oftmals durch Ihre Kunden vorgegeben. Der Versicherungsschutz muss je nach Tätigkeitsfeld dennoch individuell ermittelt und angepasst werden und orientiert sich daher an:
- der Größe Ihres Unternehmens
- der Branche der Unternehmen, für die Sie tätig sind
- der Art Ihrer Aufträge
- der Schadenhöhe und -wahrscheinlichkeit
Gerade Existenzgründer entscheiden sich häufig für eine sehr geringe Versicherungssumme, um die Vermögensschadenhaftpflicht Kosten möglichst gering zu halten. Wir sind allerdings der Ansicht, dass dies die falsche Herangehensweise ist. Auch einem Existenzgründer kann ein großer Schaden passieren. Schäden machen vor Startups nicht halt.
Vermögensschadenhaftpflicht Unternehmensberater – Was kann versichert werden?
Als Unternehmensberater bieten Sie in anderen Unternehmen eine Dienstleistung in Form einer Beratung an. Weil in aller Regel das Management des Unternehmens beraten wird, kann die Tätigkeit des Unternehmensberaters auch als Managementberatung bezeichnet werden. Der Begriff Consultant findet ebenfalls häufig Anwendung. Welche Vermögensschadenhaftpflicht für Unternehmensberater die beste Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung ist richtet sich letztlich nach Ihrer genauen Tätigkeit, die Sie ausüben.
Versichert in der Vermögensschadenhaftpflicht für Unternehmensberater ist vor allem die betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung mit den Schwerpunkten:
- Existenzgründung, Umwandlung, Sanierung
- Kauf- und Verkauf von Unternehmen (mit Ausnahme Due Diligence -> anfragepflichtige Risiken)
- Buchführung, Rechnungswesen
- Marktanalyse, Marketing und Merchandising
- EDV- Beratung, EDV-Dienstleistung
- Lagerhaltung und Logistik
- Personalberatung, -Planung, suche, -schulung
- Qualitäts- Management, Umweltmanagement
- Finanzierung und Fördermittel
- Außenwirtschaft
- Interims-Management
Vermögensschadenhaftpflicht Unternehmensberater – Anfragepflichtig!
Wenn Sie sich als Unternehmensberater auf den Bereich M&A (Mergers & Aquisitions) spezialisiert haben ist dies natürlich ein umfangreicheres Risiko, welches über spezielle Sonderkonzepte in der Vermögensschadenhaftpflicht abgesichert wird. Im Bereich M&A kümmert sich ein Unternehmensberater um die Vorbereitung bzw. Begleitung von Investitionsvorhaben im Bereich von Unternehmens(ver-)käufen, Unternehmensbeteiligungen oder Unternehmensverschmelzungen und die damit verbundene umfassende Bestandsaufnahme („Due Diligence“).
Zusätzliche Bausteine und Kombinationsmöglichkeiten
Neben den reinen Vermögensschäden kann es auch zu sogenannten unechten Vermögensschäden kommen, die als Folge eines Sach- oder Personenschadens resultieren. In diesem Fall greift die Betriebshaftpflichtversicherung und übernimmt die Kosten für einen entstandenen Schaden. Sichern Sie sich daher gegen dieses Risiko ebenfalls umfassend ab. Eine Kombination aus beiden Versicherungsprodukten erweist sich oftmals als preisgünstig.
Als ergänzender Baustein bietet die Directors & Officers Versicherung (D&O Versicherung) umfassenden Versicherungsschutz für Führungskräfte und Manager im Unternehmen. Sie schützt bei Fehlentscheidungen sowohl im Innen- als auch Außenverhältnis.
Von immer größerer Bedeutung wird die Absicherung im Bereich Cyber-Risk. Der Versicherer übernimmt z.B. die Kosten bei Beschädigung der IT-Systeme durch unbefugte Dritte.
Zusätzlich absicherbar ist ebenfalls die RPC-Deckung. Bei Rücktritt des Auftraggebers werden dem Versicherungsnehmer vergebliche Aufwendungen erstattet.
Was versteht man unter einer All-Risk-Deckung?
Bei einer All-Risk-Deckung gelten alle Risiken des Beraters, die nicht in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen werden, als mitversichert, ohne dass diese aufgezählt werden.
Worauf ist bei der Auswahl der Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung zu achten?
- Sind besondere Drittschäden gedeckt?
Unter einem Drittschaden versteht man beispielsweise die Verletzung von Wettbewerbsrechten, Übermittlung von Viren, Verstöße gegen Datenschutz - Sind Eigenschäden gedeckt?
Unter Eigenschäden versteht man beispielsweise Vermögensschäden durch eigene Mitarbeiter verursacht werden, Kosten bei Reputationsschäden, Hackerschäden
Auch für weitere beratende Berufsgruppen wie z.B. Rechtsanwälte, Werbeagenturen, Steuerberater oder Immobilienmakler ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sinnvoll, sollte ein Fehler bei der Beratung oder Prüfung fremder Vermögensinteressen auftreten.
Gerne informieren und beraten wir Sie individuell und bedarfsgerecht zu Ihrem Risiko und zeigen Ihnen, wie eine Vermögensschadenhaftpflicht Unternehmensberater umfangreich schützen kann. Kommen Sie auf uns zu und profitieren Sie von unserem Fachwissen, einem breiten Marktüberblick und einer kompetenten Beratung.