Die Vermögensschadenhaftpflicht für Versicherungsmakler
Der Versicherungsmakler, als Vermittler einer Versicherungsgruppe zumeist auch oft selbstständig tätig, erbringt seine Dienstleistung am Kunden im hauptsächlichen mit der Beratung und der Berechnung von Versicherungen. Bei einer Falschberatung oder gar einer Nicht-Beratung, kann es im schlechtesten Fall dazu kommen, dass der Versicherungsmakler seine Vermögensschaden Haftpflichtversicherung, zu der er in seinem Berufsfeld gesetzlich verpflichtet ist, in Anspruch nehmen muss.
Leider bieten wir hierzu aktuell keinen Versicherungsschutz an!