Schadenaufstellung der Vorversicherung

Schäden passieren, dafür hat man ja seine Versicherung. Passieren die Schäden allerdings zu häufig, dann wird ein Versicherer den Vertrag auf den Prüfstand stellen. Das macht der Versicherer nicht, weil er seine Kunden nicht mag, sondern ganz im Gegenteil. Verträge, die häufig mit Schäden belastet sind gefährden die Versichertengemeinschaft und die Stabilität der Beiträge aller versicherten. Dabei spielt es eine untergeordnete Rolle, ob es sich um einen versicherten oder einen unversicherten Schaden handelt. Die Schadenaufstellung der Vorversicherung muss auch Schäden benennen, für die keine Leistung erbracht wurde. Werden zuviele Schäden gemeldet, weil diese auch wirklich passiert sind, dann muss ein Versicherer im Sinne der Gemeinschaft handeln.

Nun kann es vorkommen, dass ein Versicherer Ihnen den bestehenden Versicherungsvertrag aufgrund eines zu hohen Schadenaufkommens kündigt oder aber Ihnen nahelegt die Kündigung selbst vorzunehmen, damit es der Versicherer nicht tut. Sie benötigen dann einen neuen Versicherer, der das Risiko weniger kritisch betrachtet, als ihr bisheriger Versicherer. Damit der mögliche neue Versicherer dieses Risiko einschätzen kann werden Informationen benötigt. Neben den normalen Risikoinformationen, die zur Beitragsberechnung nötig sind, wird der Versicherer dann auch noch eine Schadenrenta, eine Aufstellung der bisher vorgekommenen Schäden, verlangen.

Schadenaufstellung – Das ist zu beachten!

Bei der Schadenaufstellung der Vorversicherung müssen folgende Punkte beachtet werden:
  • Es muss sich um ein offizielles Schreiben des Versicherers handeln. Eine selbst vorgenommene Aufstellung wird nicht akzeptiert.
  • Alle eingereichten Schäden müssen ersichtlich sein, auch Schäden, die nicht gezahlt wurden.
  • Der Abfragezeitraum bezieht sich für gewöhnlich auf die letzten 5 Jahre. Bei Elementarschäden werden für gewöhnlich 10 Jahre abgefragt
  • Gab es in diesem Zeitraum mehrere Versicherungen, dann wird von allen Versicherern diese Aufstellung benötigt. Gab es bei einem Vorversicherer dann keine Schäden, dann wird dies als Bestätigung von eben diesem Versicherer benötigt.
Die Aufstellung muss enthalten:
  • Was ist passiert? (Hier kann eine eigene Ergänzung Ihrerseits sinnvoll sein, wenn aus den Unterlagen keine Details hervor gehen)
  • Wann ist es passiert? (Monat und Jahr, in seltenen Fällen ist der Tag wichtig)
  • Wie hoch war der Schaden?
  • Ist der Schaden abgeschlossen oder ist er noch offen?
Von Ihnen als Versicherungsnehmer/in wird darüber hinaus eine Stellungnahme benötigt, was unternommen wurde, um in Zukunft solche Schäden zu vermeiden.

Das hört sich nach Arbeit an? Nein, nicht wirklich. Eine Schadenaufstellung der Vorversicherung erhalten Sie in aller Regel ganz schnell und einfach per Email zugesandt. Für den Versicherer ist das ein „Knopfdruck“.  Ohne diese Angaben ist es allerdings nicht möglich ein passendes Angebot für Sie zu finden. Die häufigsten Anfragen, für die eine Schadenaufstellung der Vorversicherung benötigt wird, erhalten wir im Bereich der Wohngebäudeversicherung und der Gewerbehaftpflicht Versicherung, weil diese schadenbedingt vom Vorversicherer gekündigt wurde oder werden soll.