Darauf müssen Sicherheitsdienstleister achten!
Ihre Aufgabe ist es, mit Menschenkenntnis und Besonnenheit für die Sicherheit von Menschen und Objekten zu sorgen. Wer selbständig als Sicherheitsdienst arbeiten möchte, muss allerdings gesetzliche Auflagen erfüllen. Eine der Vorgaben ist u.a. der Abschluss einer Betriebshaftpflicht Versicherung.
Als Spezialist für Bewachungsunternehmen bieten wir unseren Mandanten günstige Lösungen zur Betriebshaftpflicht für das Bewachungsgewerbe. Vom günstigen Einsteiger Tarif für Existenzgründer bis hin zum Hochleistungsschutz für das professionelle Bewachungsgewerbe stehen wir mit Rat und Tat zur Seite.
Wer braucht eine Bewachungshaftpflicht?
Wer sich Selbständig als Sicherheitsdienst machen möchte muss eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung vorhalten.
Die Mindestsummen ergeben sich aus §14 BewachV. Häufig schreiben Auftraggeber allerdings deutlich höhere Versicherungssummen in der Betriebshaftpflicht für Sicherheitsdienste vor. Das liegt in aller Regel daran, weil die gesetzlichen Mindestsummen viel zu gering bemessen sind.
Auch wir als Experte für Versicherungslösungen empfehlen unseren Mandanten eine deutlich höhere Absicherung im Rahmen der Betriebshaftpflicht zu vereinbaren. Die Prämienunterschiede halten sich für gewöhnlich in Grenzen.
Wogegen kann ich mich versichern?
Versicherungsschutz bietet die Betriebshaftpflicht Sicherheitsdienst Betrieben im Falle von Personen- und Sachschäden. Auch reine Vermögensschäden müssen im Betriebshaftpflicht Schutz mitversichert sein, sowie auch das Abhandenkommen von bewachten Sachen.
Es kommt auch immer häufiger vor, dass Sicherheitsdienste weitere Tätigkeiten Ihren Kunden mit anbieten. Dies sind beispielsweise Hausmeistertätigkeiten, Winterdienst oder auch Gebäude- und Büroreinigung.
Achten Sie darauf, dass auch diese Tätigkeiten, sofern sie ausgeübt werden, in Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung mit eingeschlossen und in der Tätigkeitsbeschreibung mit aufgeführt werden.
Welche Vorteile bietet ein Versicherungsmakler?
Als Versicherungsmakler helfen wir Ihnen dabei, eine passende Betriebshaftpflicht zu finden, beraten Sie objektiv und unterstützen Sie ganz individuell bei der Entscheidungsfindung, welche für Sie die optimale Betriebshaftpflicht für Ihren Sicherheitsdienst ist. Regional bis überregional, von Heilbronn bis Hamburg. Gerne stehen wir Ihnen zum Thema Gewerbeversicherungen mit Rat und Tat zur Seite.
Unser Tipp für Sicherheitsdienste
Stellen Sie sicher, dass die gesetzlichen Mindestvorgaben in der Betriebshaftpflicht auch wirklich erfüllt werden. Achten Sie darauf, dass die von Ihnen ausgeübten Tätigkeiten auch wirklich in der Tätigkeitsbeschreibung mit aufgeführt sind. Wer auch Winterdienst oder Gebäudereinigung anbietet muss diese Tätigkeiten unbedingt im Versicherungsschutz separat mit einschließen lassen.
- Aufgaben eines Sicherheitsdienstes
- Berufliche Qualifikation
- Weiterbildungsmöglichkeiten
- Allgemeine Voraussetzungen zur Selbständigkeit
- Genehmigungspflicht
- Versicherungssumme zur Gewerbeanmeldung
- Wer kann sich versichern
- Die Leistungen der Betriebshaftpflicht
Selbständig als Sicherheitsdienst – Die Aufgaben!
Die Aufgaben eines Sicherheitsdienstes sind breit gefächert. In großen Firmen sorgen sie für die Sicherheit des Gebäudes, der Produktionsanlagen, der Mitarbeiter und Besucher. Bei Volksfesten, Rockfestivals und anderen Veranstaltungen ist die Anwesenheit von Sicherheitskräften mittlerweile undenkbar. Einlasskontrollen in Diskotheken – „Türsteher“ – dürfen auch nicht durch Jedermann erfolgen, sondern nur durch qualifiziertes Personal. Spezielle Aufgaben im Sicherheitsdienst sind beispielsweise Personenschutz oder auch Geld-/Werttransporte.
Berufliche Qualifikation / Voraussetzung zur Ausübung
Wer selbständig als Sicherheitsdienst arbeiten möchte, wird in der Regel kein komplett Branchenfremder sein. Als Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma wurde vielleicht sogar schon die in §34a GewO (Gewerbeordnung) vorgeschriebenen Sachkundeprüfungen für das Bewachungsgewerbe absolviert. Sie sind verpflichtend für jeden, der gewerblich „fremdes Leben oder Eigentum“ bewachen möchte. Dazu gehören u.a. Objekt- und Werkschutz, Geld- und Werttransporte sowie Sicherheitskurierdienste, Streifendienst, Empfangsdienst (Pförtner) im Objektschutz, Ordnertätigkeit im Veranstaltungsschutz sowie für Personenschutz und Ermittlungsdienstleistungen.
Es gibt aber Ausnahmen. Grundsätzlich ist es auch ohne diese Qualifikation möglich, selbständig als Sicherheitsdienst zu arbeiten. Dies gilt vor allem, wenn bereits eine einschlägige Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder zur Werkschutzfachkraft vorliegt. Auch wer einen abgeschlossene Ausbildung zum Werkschutzmeister nachweisen kann, den Abschluss im Rahmen einer Laufbahnprüfung mindestens für den mittleren Polizeivollzugsdienst, den mittleren Justizvollzugsdienst oder für Feldjäger der Bundeswehr erworben hat, ist von der Sachkundeprüfung befreit.
Weiterbildungsmöglichkeiten
So wie die meisten anderen Branchen, bietet auch das Bewachungsgewerbe verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten. Ein Meisterzwang wie in vielen traditionellen Handwerksberufen existiert nicht. Um selbständig als Sicherheitsdienst zu arbeiten, genügen formal die Voraussetzungen nach §34a GewO. Dennoch ist ein Blick auf die zusätzlichen Qualifikationen hilfreich. Wer selbständig als Sicherheitsdienst arbeitet, wird im beruflichen Alltag mit Planungsaufgaben, mit Personalführung, mit Buchhaltung und anderen Aufgaben konfrontiert, die man sich aneignen oder in erfahrene Hände geben sollte, wenn die Selbständigkeit auf Dauer ausgelegt sein soll.
Wer nach höherem strebt, hat aus dem Bewachungsgewerbe heraus die Wahl zwischen verschiedenen Studienabschlüssen: Technischer Betriebswirt, Dipl.-Ing. (FH) Sicherheitstechnik, Rettungsingenieur (Master Of Rescue Engineering) oder das Studium des Sicherheitsmanagements. Mit der Praxis dessen, der selbständig als Sicherheitsdienst arbeitet, haben diese Berufsbilder nur noch am Rande zu tun.
Allgemeine Voraussetzungen für die Selbständigkeit als Sicherheitsdienst
Vor der Entscheidung, selbständig als Sicherheitsdienst zu arbeiten stehen die Überlegungen eines jeden Existenzgründer: Akzeptiert man die finanzielle Unsicherheit gegenüber einem Angestelltenverhältnis? Wie lebt man mit der Verantwortung für Mitarbeiter. Wie geht man mit dem höheren Arbeitsaufkommen um? Sind betriebswirtschaftliche Kenntnisse (Buchführung) vorhanden?
Jedem zukünftigen Existenzgründer sei die Beratung und ein Existenzgründerseminar bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) angeraten, um sich mit diesen Themen intensiv zu beschäftigen.
Zu den selbstverständlichen Aufgaben eines Selbständigen zählt, Einnahmen und Ausgaben zu überwachen – auch, damit es bei der ersten Steuererklärung und Umsatzsteuervorauszahlung nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt. Oft unterschätzt wird, dass nach eine Existenzgründung selten sofort Geld fließt. Der eigene Lebensunterhalt und die Löhne der Mitarbeiter müssen gesichert sein.
Genehmigungspflicht für Selbständige im Sicherheitsdienst
Die selbständige Tätigkeit im Bewachungsgewerbe bedarf einer Genehmigung des zuständigen Ordnungsamtes. Diese kostet, je nach Bundesland, bis zu 1000,- EUR oder auch etwas mehr.
Vorzulegen sind Nachweise über:
- Finanzreserven oder Sicherheiten für die ersten sechs Monate nach der Gründung
- eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Berufshaftpflichtversicherung
- ein polizeiliches Führungszeugnis
- eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- ein Auszug aus dem Handels- und Genossenschaftsregister
Vor Aufnahme der Tätigkeit muss die Genehmigung unbedingt vorliegen. Andernfalls drohen hohe Bußgelder. Wer zudem auf den Abschluss einer Betriebshaftpflicht für das Bewachungsgewerbe verzichten möchte, erhält zum einen keine Zulassung bzw. ist es ohne diese Pflichtversicherung nicht gestattet die Tätigkeit auszuüben.
Wer kann sich versichern?
Versichern in der Betriebshaftpflicht für das Bewachungsgewerbe können sich folgenden Betriebe:
- Objektschutz / Werkschutz
- Personenschutz (bewaffnet / unbewaffnet) / Personenbewachung
- Geld- und Werttransporte
- Alarmaufschaltung
- Revierdienst
- Brandschutz
- Veranstaltungsservice (Konzerte, Diskotheken, uvm.)
- Ordnerdienst / Absperrdienst
- Sicherheitsdienst
- Detektiv
- Doormen
- Baustellenbewachung
- Bahngleisbewachung
- Bewachung v. Bundesliegenschaften
- Bewachung v. Asylheimen
- Bewachung LEA (Landeserstaufnahmeeinrichtung) für Flüchtlinge
Wird im Laufe der Tätigkeit der Versicherungsschutz gekündigt, informieren die Versicherer für gewöhnlich die Ordnungsämter darüber. Existiert dann kein neuer Versicherungsschutz, wird man Ihnen die Gewerbeerlaubnis entziehen.