Vermögensschadenhaftpflicht Inkassobüro

Vermögensschadenhaftpflicht Inkassobüro: Günstig versichern

Vermögensschadenhaftpflicht Inkassobüro

Wer sich mit einem Inkassobüro selbständig macht, benötigt eine Vermögensschadenhaftpflicht. Sie sind verpflichtet, diesen Versicherungsschutz für die Dauer der Tätigkeit aufrecht zu erhalten, weil die Vermögensschadenhaftpflicht Inkassobüros als Pflicht auferlegt wurde (Pflichtversicherung).

Darüber hinaus empfehlen wir, die Vermögensschadenhaftpflicht um eine Bürohaftpflicht zu ergänzen, damit im Falle von Personen- oder Sachschäden ebenfalls ausreichend Versicherungsschutz besteht. Abgerundet wird das Ganze dann durch eine günstige Büroversicherung, die Ihre Büroeinrichtung im Falle von Einbruchdiebstahl-, Feuer-, Leitungswasser- oder gar Sturmschäden absichert.

Vermögensschadenhaftpflicht Inkassobüro: Richtig versichert!

Inkassounternehmen sind Dienstleister, die Gläubiger dabei unterstützen, das ihnen zustehende Geld zu erhalten. Im Fachjargon wird das dann als „gewerbsmäßiges Einziehen von Forderungen“ bezeichnet. 

Versicherungsfähig in der Vermögensschadenhaftpflicht für Inkassobüros sind Betriebe die, die für eine nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz erteile Erlaubnis zur Erbringung von Inkassodienstleistungen eine Pflichtversicherung nachweisen müssen. Inkassodienstleistungen sind das Einziehen von fremden oder zum Zweck der Einziehung abgetretener Forderungen. Das Einziehen fremder Forderungen setzt eine Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 Nr. 1 RDG voraus. Der Betrieb muss als eigenständiges Geschäft im Sinne des §2 Absatz 2 RDG betrieben werden.

Voraussetzung ist für den Vertragsabschluss ist, dass es in den letzten 5 Jahren keine Vorschäden gab und ein eventueller Vorvertrag nicht von Seiten des Versicherers gekündigt wurde. Ist dies dennoch der Fall, bitten wir um eine individuelle Einzelanfrage. Sprechen Sie uns dazu gerne an. Zusammen werden wir prüfen, welche Möglichkeiten es für Sie gibt, damit auch Sie sich selbständig als Inkassounternehmen machen können.

  • Überprüfung der Schadenersatzansprüche bei Vermögensschäden
  • Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzansprüche
  • Leistung für berechtigte Schadenersatzansprüche bei Vermögensschäden

Versichern in der Vermögensschadenhaftpflicht für Inkassobüros kann sich, wer eine Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 Nr. 1 RDG vorzuweisen hat. Der Betrieb muss als eigenständiges Geschäft im Sinne des §2 Absatz 2 RDG betrieben werden

Der Versicherungsschutz umfasst Vermögensschäden aufgrund von während der Versicherungsdauer begangenen Verstößen. Gerne zeigen wir Ihnen, wie die Vermögensschadenhaftpflicht Inkassobüros schützt.

Vermögensschadenhaftpflicht Inkassobüro: Betriebshaftpflicht optional ergänzen

Eine Betriebshaftpflicht wird immer dann benötigt, wenn es zu einem Personen- oder Sachschaden kommt, der Sie oder Ihren Betrieb in finanzielle Bedrängnis bringt. Während die Vermögensschadenhaftpflicht Inkassobüros als Pflichtversicherung auferlegt wird, kann die Betriebshaftpflicht Inkassobüros als optionale Ergänzung dienen. Obwohl keine Pflicht, empfehlen wir unseren Mandanten sich diese günstige Absicherung ebenfalls zuzulegen.

Für Dienstleistungsunternehmen wird die Betriebshaftpflicht Versicherung auch gerne als Bürohaftpflicht bezeichnet. Das liegt daran, weil Inkassounternehmen weniger einen Betrieb und vielmehr ein Büro haben, welches abgesichert werden muss. Mitversichert sind Dinge wie Mietsachschäden, Schäden auf Dienstreisen oder auch der Verlust von Schlüssel und Codekarten.

Büroinventarversicherung

Die Büroinventar Versicherung umfasst die Absicherung Ihrer Betriebseinrichtung und leistet im Schadenfall die vereinbarte Versicherungssumme. Erweitert um eine Versicherung für den Fall einer Betriebsunterbrechung bietet die günstige Büroinventarversicherung Inkassobüros einen optimalen Schutz bei Einbruchdiebstahl, Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- oder Hagelschäden.