Selbständig als Inkassounternehmen

Wer sich selbständig als Inkassounternehmen machen möchte, benötigt dafür eine entsprechende Erlaubnis. Es ist nicht gestattet, sich ohne diese behördliche Erlaubnis als Inkassobüro selbständig zu machen. Neben der Erlaubnis wird zudem auch eine Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung benötigt. Hier handelt es sich um eine Pflichtversicherung, die abgeschlossen und vor allem auch aufrechterhalten werden muss. Inkassobüros sind Dienstleistungsunternehmen, die Gläubigern dazu verhelfen zu dem ihnen geschuldeten Geld zu gelangen. In der Fachsprache wird dies als das „gewerbsmäßige Einziehen von Forderungen“ bezeichnet.

 

Vermögensschadenhaftpflicht InkassobüroVermögensschäden

Um sich als Inkassobür selbständig zu machen wird neben einer qualifizierten Ausbildung auch eine Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung benötigt. Ohne diese ist es Ihnen nicht erlaubt, sich selbständig als Inkassounternehmen zu machen. Wir zeigen Ihnen, wie die Vermögensschadenhaftpflicht Inkassobüros umfangreich schützt.

Betriebshaftpflicht InkassobüroBetriebshaftpflicht

Während die Vermögensschadenhaftpflicht Inkassobüros vor echten Vermögensschäden schützt, wird zum Schutz vor den finanziellen Folgen eines Personen- oder Sachschadens eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung benötigt. Sie wird häufig auch als Bürohaftpflicht bezeichnet und kann als günstige Ergänzung hinzu versichert werden.

Büroinventarversicherung InkassobüroBüroinventar

Um Ihre Büroeinrichtung für den Fall von Feuer-, Leitungswasser-, Einbruchdiebstahl-, Sturm- oder Hagelschäden abzusichern bieten wir für Inkassobüros eine günstige Inhaltsversicherung an. Optimal ergänzt wird die Inventarversicherung durch eine Versicherung bei Betriebsunterbrechung. Gerne erklären wir Ihnen hier die Möglichkeiten.

Versicherungsmakler für Gewerbeversicherungen und Immobilienversicherungen

Als Versicherungsmakler kümmern wir uns für unsere Mandanten um deren Versicherungsbelange. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt dabei, neben Immobilien- und Gewerbeversicherungen u.a. auch auf der Absicherung von Inkassounternehmen. Gemeinsam mit Ihnen erörtern wir, welche Sicherheit Sie sich ganz konkret wünschen. Wir klären gemeinsam, was genau Sie unter Sicherheit verstehen und welche Anforderungen Sie an Ihren ganz persönlichen Versicherungsschutz haben. Dabei spielt es keine Roll, ob Sie in unserer Nähe rund um Heilbronn sind oder irgendwo in Deutschland wohnen oder arbeiten. Regional bis überregional, von Heilbronn bis Hamburg. Gerne stehen wir Ihnen auch telefonisch oder per Email zur Verfügung.

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Wer kann sich als Inkassounternehmen selbständig machen?

Selbständig als Inkassounternehmen darf sich machen, wenn mindestens eine Person, die wesentlich in den Geschäftsbetrieb eingebunden ist, u.a. die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung der Person muss sichergestellt sein (Bsp. nicht vorbestraft)
  • Sachkundenachweis
  • Abschluss und Aufrechterhaltung einer Vermögensschadenhaftpflicht für Inkassobüros

Es obliegt der zuständigen Behörde einem Inkassounternehmen den Betrieb ganz oder teilweise zu untersagen oder die Erteilung der Erlaubnis nur gegen Auflagen auszustellen.

Wer dauerhaft immer wieder negativ auffällt, indem beispielsweise eine nicht ausreichend qualifizierte Rechtsdienstleistung erbracht wird, dem kann die zuständige Behörde die Erlaubnis auch wieder entziehen. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn es sich um nachweislich unseriöse Machenschaften handelt oder das Inkassounternehmen wiederholt gegen Auflagen verstößt.

Inkassounternehmen gehen oft Kooperationen mit Detektiven oder Rechtsanwaltskanzleihen ein, um die Forderungen für Ihre Mandanten schneller einziehen zu können.

Wer überprüfen möchte, ob ein Inkassounternehmen auch wirklich registriert ist, kann online im Rechtsdienstleistungsregister nachsehen.

Selbständig ein Inkassounternehmen betreiben

Begleicht ein Kunde die Rechnung nicht, dann steht man als Unternehmer vor der unangenehmen Situation der ausbleibenden Einnahmen und ist darüber hinaus mit der Erstellung von Mahnungen, Anrufen, der Anschriftenermittlung oder sonstiger Recherche belastet. Im stressigen Berufsalltag fehlen dafür oft Zeit und Ressourcen. Die nachlässige Zahlungsmoral von Geschäftspartnern kann sich aber existenzbedrohend auswirken, deswegen greifen vor allem Klein- und Mittelbetriebe oftmals auf professionelle Inkassounternehmer zurück. Diese sind für die Wirtschaft mittlerweile unentbehrlich.

Was macht ein selbständiger Inkassounternehmer?

Ein Inkassounternehmen verhilft seinen Kunden dazu, ausständiges Geld einzutreiben. Die zulässige Tätigkeit umfasst vor allem die außergerichtliche Einziehung von fälligen Forderungen. Selbständig als Inkassounternehmen tätig zu sein heißt unter anderem, nach der Ermittlung der Anschrift die Schuldner schriftlich oder telefonisch zur Zahlung aufzufordern, Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis einzuholen oder die Einkommens-, Vermögens- und Haftungsverhältnisse des Schuldners zu ermitteln und zu versuchen, Sicherheiten zu erlangen. Grundlage der Geltendmachung ist entweder eine Inkassozession oder Inkassovollmacht.

Üblicherweise läuft ein Inkassoverfahren dergestalt ab, dass zunächst eine Schlüssigkeitsprüfung erfolgt. Der Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen kann unter der Mitwirkung von Inkassounternehmen erfolgen.
Sollte das Inkassoverfahren scheitern, so schließt sich das gerichtliche Mahnverfahren an. Seit dem Jahr 2008 dürfen auch Inkassounternehmen in diesem Bereich tätig sein und einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid beantragen.

Ausübungsvoraussetzungen

Für den Betrieb eines Inkassounternehmens gibt es keine vorgeschriebene Berufsausbildung im klassischen Sinn. Verlangt wird allerdings eine durch entsprechende Ausbildung und berufliche Tätigkeit erworbene Sachkunde. Dennoch kann nicht jeder selbständig als Inkassounternehmen auftreten. Das zuständige Amts- oder Landgericht muss eine Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz erteilen, außerdem hat eine Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister zu erfolgen.

Die Erlaubnis wird erteilt, wenn der Inkassounternehmer das 25. Lebensjahr vollendet hat und zuverlässig sowie persönlich geeignet ist und die erforderliche Sachkunde besitzt. Selbständig als Inkassounternehmen arbeiten kann nur ein strafrechtlich unbescholtener Unternehmer, der in wirtschaftlich geordneten Verhältnissen lebt und keine sonstige Tätigkeit ausübt, die ihn in einen Interessenskonflikt bringen würde. Theoretische und praktische Sachkunde bedeutet, in wesentlichen Rechtsgebieten „up to date“ zu sein. Der Antrag ist beim zuständigen Amts- oder Landgericht zu stellen.

Gesetzliche Vorgaben

Inkassounternehmen sind an gesetzliche Vorgaben gebunden. Sie arbeiten auf Grundlage des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Das Gesetz legt unter anderem Informationspflichten fest, die in einem Inkassoschreiben enthalten sein müssen. Wenn ein Verbraucher nachfragt, haben weitere Angaben zu erfolgen. Auch die Erstattungsfähigkeit der Vergütung von Inkassounternehmen hat gesetzlichen Vorgaben zu folgen. Fehlen die Angaben, ist die Mahnung dennoch gültig. Selbständig als Inkassounternehmen tätig zu sein erfasst nicht, Anträge auf Erlassung der eidesstaatlichen Versicherung oder Anträge beim Vollstreckungsgericht zu stellen.

Klassische Einsatzgebiete und Varianten des Berufs

Neben der Kernaufgabe der Inkassobranche – der klassischen Eintreibung von Forderungen – bietet das Berufsfeld zahlreiche Entfaltungsmöglichkeiten.
Wer selbständig als Inkassounternehmen arbeitet, kommt an Rechercheaufgaben nicht vorbei. Die Zusammentragung von Informationen hinsichtlich Wohnort, Lebensverhältnisse, persönliches Umfeld udgl. ist auch im Rahmen der Titelüberwachung wesentlich. Diese Ermittlung wird oft von speziellen Unternehmen durchgeführt oder aber, der selbständige Inkassounternehmer engagiert sich auch in diesem Bereich und erweitert damit sein Berufsfeld.
Ein ganzheitliches und vor allem effektives Forderungsmanagement ist für mittelständische Unternehmen von immenser Bedeutung. Inkassounternehmen können ihre Kunden in diesem Bereich mit modularen Dienstleistungen unterstützen.

Vermögensschadenhaftpflicht Inkassobüro

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet dem Unternehmer und seinen Angestellten für den Fall der Inanspruchnahme wegen fahrlässiger Verletzung von Sorgfaltspflichten Versicherungsschutz. Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz besteht für Inkassobüros sogar eine Versicherungspflicht, denn ohne eine entsprechende Versicherung können sich Ansprüche existenzbedrohend auswirken.

Wer selbständig als Inkassounternehmen arbeitet, muss die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nicht nur zu Beginn, sondern während des gesamten Bestandes des Unternehmens aufrechterhalten. Vom Versicherungsschutz umfasst sind Vermögensschäden, die durch Verstöße während der Versicherungsdauer entstanden sind.

Kosten der Existenzgründung

Für jeden, der selbständig als Inkassounternehmen langfristig erfolgreich tätig sein möchte, ist eine gewissenhafte Kostenplanung unumgänglich. Die Höhe der Kosten einer Existenzgründung hängen in erster Linie damit zusammen, welche Gründungskosten und Investitionen zur Aufnahme des regulären Geschäftsbetriebes anfallen.

Nicht vergessen werden darf auf administrative Kosten und Gebühre für Notare, Anwälte, die Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung und die Gewerbeanmeldung, Kosten für Geschäftsräume und deren Ausstattung oder gegebenenfalls auf Personalkosten oder Kosten für Vertrieb und Marketing.