Mitwirkungsanteil in der Unfallversicherung

Mitwirkungsanteil Unfallversicherung verstehen

Wirken Krankheiten oder Gebrechen dabei mit, dass eine unfallbedingte Invalidität überhaupt erst entstehen können, dann wird der Versicherer bei der Berechnung der Leistung dies berücksichtigen. Sie wird gekürzt werden. Das bedeutet, je höher die Zahl, je besser für Sie. 100% Mitwirkung bedeutet, dass der Versicherer die Leistung erst ab einem Mitwirkungsanteil i.H.v. 100% kürzen darf. Bei 25% stattdessen schon deutlich früher.

Darauf ist zu achten!

Sie sollten deshalb beim Vergleich der verschiedenen Unfallversicherung Tarife unbedingt darauf achten, dass der Mitwirkungsanteil in der Unfallversicherung möglichst hoch angegeben wird.