Urteil gegen Gerüstbauer wegen UVV Verstoß

Gerüstbauer

Wie aktuell auf der Internetseite eines Portals für Veranstaltungen zu lesen ist, wurde ein Gerüstbauer wegen Missachtung der UVV verurteilt. Im Prozess sah sich ein Gerüstbauer aus München dem Vorwurf ausgesetzt, die Unfallverhütungsvorschriften nicht ausreichend beachtet zu haben. Durch diesen Verstoß gefährdete er seine Mitarbeiter.

Nach eigener Aussage sei auf gewisse Sicherheitsmaßnahme u.a. auch aus Kostengründen verzichtet worden. Das Gericht urteilte, dass die UVV auch dann einzuhalten seien, wenn dadurch die Kosten des Unternehmens steigen oder die Mitarbeiter sich ausreichend sicher fühlten.

Hohes Risiko für Mitarbeiter

Wir sind darüber hinaus der Ansicht, dass es unverantwortlich ist, seine Mitarbeiter solch einem Risiko auszusetzen. Kommt es hier zu einem Personenschaden, steht der Unternehmer in der vollen Verantwortung. Seine Betriebs-Haftpflicht würde bei so einer vorsätzlichen Handlung wohl kaum für die Kosten aufkommen.