Kleinunternehmer Betriebshaftpflicht versichern
Mit Kleingewerbe sind häufig Existenzgründer oder auch nebenberuflich Tätige Personen gemeint. Der Umsatz darf eine gewisse Grenze pro Jahr nicht überschreiten. Überschreiten Sie diese Grenze, wird der Vertrag einfach angepasst. Voraussetzung: die Kleinunternehmer Regelung muss für Ihren Betrieb gelten.
Natürlich schützt die Betriebshaftpflicht Kleingewerbe Betriebe auch dann, wenn sie die Tätigkeit hauptberuflich ausüben.
Weil die Betriebshaftpflicht Kleingewerbe Betriebe neben der Leistung im Schadensfall auch noch anderweitig schützt, sollte sie für Selbständige im Kleingewerbe ein Muss sein. Da die Betriebshaftpflicht Kosten gerade für kleinere Betriebe sehr günstig sind, wird bereits bei der Existenzgründung im Kleingewerbe zum rechtzeitigen Abschluss einer Betriebsversicherung geraten. Beim Betriebshaftpflicht Preisvergleich erhalten Sie Ihr persönliches Haftpflichtversicherung Angebot.
Wer braucht eine Betriebshaftpflicht?
Versichern in der Betriebshaftpflicht für Kleinunternehmer können sich folgenden Betriebe:
- Handwerk
- Bau- / Baunebengewerbe
- Sonstige Kleinunternehmer
Unter anderem zählen darunter die nachfolgende Tätigkeiten: Allrounder, Elektriker / Elektroniker / Elektroinstallateure, Trockenbau / Innenausbau, Messebau / Bühnenbau, Gebäudereinigung / Fassadenreinigung / Glasreinigung, Maler / Verputzer, Bodenleger / Fliesenleger / Parkettverlege Betriebe, Sanitärbetrieb, Schreiner / Tischler / Bautischler
Wogegen kann ich mich versichern?
Versicherungsschutz bietet die Betriebshaftpflicht Kleingewerbe Betrieben im Falle von Personen- und Sachschäden.
- Personen- & Sachschäden
- Schäden, die Mitarbeiter verursachen
- Schäden durch fehlerhafte Produkte
Je nach Tätigkeit und Branche können spezielle Absicherungsmerkmale wichtig sein. So benötigt ein Sicherheitsdienst beispielsweise eine besondere Bewachungshaftpflicht, Versicherungsmakler eine Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung.
Verzicht auf die Betriebshaftpflicht = Kleingewerbe Betriebe mit hohem Risiko
Da eine Betriebshaftpflicht Kleingewerbe Betriebe umfangreich schützt wäre ein Verzicht auf diesen Versicherungsschutz ein Schadensfall vermutlich eine Katastrophe. Die Tatsache, dass gerade Kleinunternehmer ihr Gewerbe häufig nebenberuflich ausüben, bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Höhe eines möglichen Schadens sich dadurch reduziert. Auch in einer nebenberuflich ausgeübten Tätigkeit kann es im Ernstfall zu einem hohen Schaden kommen.
Wovor schützt die Betriebshaftpflicht Kleingewerbe Betriebe?
Als Kleinunternehmer oder Kleingewerbe Betrieb müssen Sie natürlich noch mehr als andere auf die Kosten achten. Dennoch darf die Qualität der Betriebshaftpflicht Versicherung darunter nicht leiden. Weil trotz aller Sorgfalt auch Kleinunternehmern ein Fehler passieren kann ist es wichtig eine günstige Betriebshaftpflicht zu finden. Weil die Betriebshaftpflicht Kleinunternehmer neben der Leistung im Schadensfall auch noch anderweitig schützt, sollte sie für Kleinunternehmer ein Muss sein.
Ihre Vorteile:
- Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Versicherungsschutz ohne Selbstbeteiligung möglich
- Umfangreiche Leistungen zu Top Konditionen
Die Betriebshaftpflicht für Kleingewerbe Betriebe schützt Kleinunternehmer im Falle von Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschäden. Gerade Kleinunternehmer im Bereich handwerkliche Berufe können hier recht hohe Schäden verursachen. Ein an der falschen Stelle gebohrtes Loch, eine vergessene Isolierung, eine angebohrte Wasser- oder Stromleitung und vieles mehr kann zu erheblichen Kosten für den Kleinunternehmer führen. Die richtige Betriebshaftpflicht für Kleinunternehmer greift hier im Schadensfall ein und hält Ihnen den Rücken frei.
Wer sein Kleingewerbe ernsthaft und dauerhaft ausüben möchte, der schützt sich und seine Existenz vor den Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch eine Betriebshaftpflicht.
Wer kann sich in der Betriebshaftpflicht für Kleinunternehmer versichern?
Entscheidend dafür, ob sich ein Betrieb in der Betriebshaftpflicht für Kleinunternehmer versichern kann ist nicht die Branche oder die Tätigkeit, die ausgeübt wird. Die Kriterien orientieren sich vielmehr am Jahresumsatz oder der Anzahl der tätigen Personen, die im Betrieb arbeiten. Da die verschiedenen Versicherungsgesellschaften hier keine einheitliche Grenze definiert haben, variieren die Annahmekriterien in der Betriebshaftpflicht für Kleinunternehmer. Durch eine individuelle Risikoprüfung erfahren Sie von uns, welche Betriebshaftpflicht für Kleinunternehmer die beste Betriebshaftpflichtversicherung ist. Ob die Einstufung als Kleinunternehmer für Sie die richtige Entscheidung ist?
Welche Leistungen erbringt die Betriebshaftpflicht Kleingewerbe Betrieben gegenüber?
Bevor eine Versicherungsgesellschaft die Leistung erbringt, nämlich den Schaden begleicht oder einen ungerechtfertigten Schaden von Ihnen fern hält, kommt es zu einer Prüfung des Sachverhalts. Das bedeutet, die Versicherungsgesellschaft prüft, ob die Ansprüche überhaupt gerechtfertigt sind. Ungerechtfertigte Ansprüche werde durch die Betriebshaftpflicht von Ihnen fern gehalten. Kommt es dabei zu einem Rechtsstreit mit dem vermeintlich Geschädigten übernimmt die Betriebshaftpflicht für Kleinunternehmer auch die anfallenden Prozess- und Gerichtskosten. Auch die Kosten für eventuell erforderliche Gutachten werden durch die Betriebshaftpflicht Versicherung übernommen.
Sind die Ansprüche allerdings gerechtfertigt, so übernimmt die Betriebshaftpflicht für Kleinunternehmer die entsprechende Leistung, wie es zwischen Ihnen und dem Betriebshaftpflicht Versicherer vereinbart wurde.
Kurz gesagt:
- Es wird geprüft, ob die Ansprüche gegen Sie berechtigt sind
- Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche durch die Versicherungsgesellschaft für Sie
- Leistung für berechtigte Personenschäden (Bsp. Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Arzt- und Krankenhauskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, uvm.)
- Leistung für berechtigte Sachschäden (Bsp. Kosten für Nutzungsausfall, Neuanschaffung, Wiederherstellung und daraus resultierende Vermögensschäden)
Die beste Betriebshaftpflicht für Kleinunternehmer finden
Für Kleinunternehmer ist es oft nicht leicht eine passende und dennoch günstige Betriebshaftpflichtversicherung zu finden. Während einige Betriebshaftpflicht Versicherer nicht zwischen Kleingewerbe und hauptberuflicher Tätigkeit unterscheiden gibt es andere, die gerade für Existenzgründer oder Kleinunternehmer Rabatte auf die Betriebshaftpflicht Tarife anbieten. Mit einem Betriebshaftpflichtversicherung Preisvergleich können auch Kleinunternehmer einen günstigen Versicherungsschutz finden. Gerne zeigen wir Ihnen, wie die günstige Betriebshaftpflicht Kleingewerbe Betriebe umfangreich schützt und machen Versicherungsschutz für Sie damit bezahlbar. Beim Betriebshaftpflicht Vergleich finden Kleinunternehmer Ihren persönlichen Testsieger zur Absicherung des Kleingewerbes.
Finden Sie hier die für Sie beste Betriebshaftpflicht für Kleinunternehmer und schützen Sie sich im Schadensfall vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Darüber hinaus finden Sie weitere, teils individuelle, Tarifmerkmale in den Betriebshaftpflicht Versicherungen. Für ausgewählte Branchen können Sie die Betriebshaftpflicht Versicherungen online vergleichen. Für andere Branchen fordern Sie beim Betriebshaftpflicht Vergleich für Kleinunternehmer Ihr persönliches Angebot an und finden Sie Ihre beste Betriebshaftpflicht Versicherung. Sie sind eine Firma mit mehreren Mitarbeitern und erfüllen die Kriterien für Kleinunternehmer nicht? Die passende Firmenhaftpflichtversicherung finden Sie dann im hier Gewerbeversicherung Vergleich.
Selbständig als Kleinunternehmer
Der Begriff Kleinunternehmer hat eine mehrfache Bedeutung. Im allgemeinen Sprachgebrauch sind damit Jungunternehmer gemeint, die im Begriff sind, sich eine selbstständige Existenz aufzubauen. Sie machen sich demnach selbständig als Kleinunternehmer. Nach dem Umsatzsteuergesetz ist Kleinunternehmer, wer im vorangegangenen Kalenderjahr einen Jahresumsatz unterhalb von 22.000 Euro (bis 2019: 17.500 Euro) erzielt und zukünftig nicht mehr als 50.000 EUR erwartet.
Kleinunternehmer machen von der „Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG“ Gebrauch, indem sie auf das Ausweisen und das Abführen von Umsatzsteuer, sowie auf den Vorsteuerabzug verzichten.
Was bedeutet es, Selbständig als Kleinunternehmer zu sein?
Kleinunternehmer ist im Grunde genommen jeder Selbstständige, der als Einzelunternehmer ein Gewerbe gründet und buchstäblich klein anfängt. Man macht sich insofern selbständig als Kleinunternehmer. Das ist ein überschaubares, von der Personal- und Verwaltungsstruktur her kleines, sparsames Unternehmen. Selbstständige sind darauf bedacht, ihr Unternehmen „ans Laufen zu kriegen“. Das aller wichtigste ist es, Aufträge mit dem dazugehörigen Umsatz und Gewinn zu generieren. Kleinunternehmen bedeutet in diesem Sinne auch, die Betriebsausgaben auf ein Mindestmaß zu begrenzen, ebenso wie die Entnahmen für den privaten Lebensunterhalt. Das neu gegründete Unternehmen soll wachsen, expandieren und auf eine gesunde finanzielle Basis gestellt werden. Dazu gehört die Stärkung des Eigenkapitals mit Anlage- und Umlaufvermögen.
Selbständig als Kleinunternehmer – Wer kann ein Kleingewerbe gründen?
Ein Kleinunternehmer ist jeder Selbstständige, der ein Gewerbe anmeldet, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt werden. Das geschieht bei der örtlichen Gemeindeverwaltung, in deren Bereich sich der Firmensitz befindet. Die Gewerbeanmeldung ist eine problemlose Formalität. Sie kostet meistens einen niedrigen zweistelligen Eurobetrag. Ein Existenzgründer macht sich selbständig als Kleinunternehmer und definiert in der Gewerbeanmeldung sein Unternehmen; beispielsweise Übersetzer, Schreib-/Kommunikationsbüro, Gebäudereinigung, Gartenbaubetrieb, Hausmeisterservice, Bewachungsgewerbe oder ähnliches. Von der Gemeindeverwaltung werden Behörden sowie Institutionen wie Finanzamt, Industrie- und Handelskammer, Landkreis oder auch die Berufsinnung informiert. Der Unternehmer selbst muss ein Firmenkonto bei seiner Hausbank einrichten und seine Krankenkasse darüber informieren, dass er sich selbständig als Kleinunternehmer gemacht hat.
Umsatzsteuer bei der Selbständigkeit als Kleinunternehme?
Nun kommt der umsatzsteuerliche Aspekt ins Spiel. Von seinem Betriebsfinanzamt erhalten Existenzgründer einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung als Selbstständige zugeschickt. Man kann sich jetzt für die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG entscheiden und wird umsatzsteuerlich so wie ein Endverbraucher behandelt. Er weist auf seinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer aus, führt keine ab und kann auch keine Umsatzsteuererstattung geltend machen. Das erspart Aufwand und Kosten für regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen sowie für die jährliche Umsatzsteuerklärung. Anstelle monatlich Lohnsteuer als Arbeitnehmer zu zahlen, wird von dem Existenzgründer, der jetzt selbständig als Kleinunternehmer Aufträge ausführt, jeweils nachträglich eine Jahressteuererklärung abgegeben. Abhängig von der zu zahlenden Einkommensteuer werden zukünftig vierteljährliche Vorauszahlungen erhoben und anschließend verrechnet.
Selbständig als Kleinunternehmer – Voraussetzungen und Qualifikationen!
Um selbständig als Kleinunternehmer tätig zu sein, wird grundsätzlich keine berufliche Qualifikation verlangt. Auf sie kann allerdings nicht verzichtet werden, wenn es sich um eine spezielle, fachbezogene Selbständigkeit handelt. Jeder Unternehmer muss sein Metier beherrschen, um, wie es heißt, sich am Markt zu behaupten. Inwiefern damit eine berufliche Qualifikation verbunden ist, entscheidet sich im Einzelfall für die betreffende Selbstständigkeit. Selbständig im Bewachungsgewerbe bedeutet zum Beispiel auch, dass eine Sachkundeprüfung abgelegt werden muss und man eine Betriebshaftpflicht vorzuweisen hat, um sich als Bewachungsunternehmen selbständig zu machen. Der Begriff Kleinunternehmer steht in keinem direkten Zusammenhang mit der Notwendigkeit einer beruflichen Qualifikation.
Der Schritt von der Selbständigkeit als Kleinunternehmer zur GmbH!
Um das Kleinunternehmen auszubauen, kann nach einigen Jahren die Umwandlung des Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH oder die UG, die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, empfehlenswert sein. Wie die Worte GmbH und UG ausdrücken, werden dadurch die Haftung und damit das unternehmerische Risiko des Kleinunternehmers beschränkt respektive begrenzt. Der Jungunternehmer hat sich selbständig als Kleinunternehmer etabliert; jetzt folgt der nächste unternehmerische Schritt.
Welche Kosten kommen auf Kleinunternehmer zu?
Jede Existenzgründung ist mit einmaligen sowie mit laufenden Kosten verbunden. Sie zu beziffern ist deswegen schwierig, weil sich jedes Kleinunternehmen von dem anderen unterscheidet. Grundkosten fallen für eine EDV-Ausstattung mit Hardware und Software an, für die Investition in eine spezifische Ausstattung und Einrichtung, sowie während einer Übergangszeit von mehreren Monaten für laufende Betriebskosten. Wer sich selbständig als Kleinunternehmer macht, der muss mit einem mittleren bis höheren vierstelligen Eurobetrag an Kosten für die Existenzgründung rechnen. Entweder ist dafür ausreichend Erspartes als Startkapital vorhanden, oder dieser Betrag wird von der Hausbank als Kleinunternehmerkredit fremdfinanziert.
Ein bei Kleinunternehmern gerne vernachlässigter aber dennoch wichtiger Punkt sind die Versicherungen. Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung und Betriebshaftpflicht sind einige davon. Wenn Sie ein eigenes Büro oder teures Equipment haben sollten sie sich auch die gewerbliche Inhaltsversicherung näher ansehen.
Die Krankenversicherung und, je nach Tätigkeit, auch die Betriebshaftpflicht für Kleingewerbe Betriebe sind Pflicht! Aber auch wer keine Betriebshaftpflicht für Kleingewerbe Betriebe abschließen muss, sollte dies schon bei der Existenzgründung mit in Betracht ziehen. Ein Betriebshaftpflicht Preisvergleich zeigt Ihnen, welche Kosten auf Sie zukommen und welcher Tarif für Sie der beste ist.
Läuft es besser sollte man auch die Altersvorsorge nicht vergessen, wenn Sie als Kleinunternehmer nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.