Nach dem Sturm ist vor dem Sturm – Friederike war da

Nachdem erst vor wenigen Tagen „Burglind“ in Deutschland wütete, ist mit „Friederike“ der nächste Orkan über Deutschland hinweg gefegt. Experten sagen, nur „Kyrill“ vor 11 Jahren war schlimmer. Versicherer gehen von einer Gesamtschadenssumme von rund 500 Mio. Euro aus. Die Frage, die sich viele nun stellen ist, welche Versicherung kommt für die entstandenen Schäden auf?

Gestartet als Sturmtief, entwickelt sich „Friederike“ im Laufe des Tages schnell zu einem heftigen Orkan. Bundesweit wurden teils gravierende Schäden an Wohngebäude und Gewerbegebäude verursacht.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) will sich in den kommenden Tagen zu einer genauen Schadenssumme äußern. Experten gehen aber von mind. einer halben Milliarde Euro aus. Was sich nach viel Geld anhört ist auch viel Geld. Dennoch bleiben die Schäden, die „Friederike“ verursacht hat damit deutlich unter denen von „Kyril“. Der verursachte mehr als 2 Milliarden Euro Schaden. Zum Vergleich, „Lothar“ (1999) schlug mit 800 Millionen Euro zu Buche.

Hier in Nordheim bei Heilbronn war, unserer persönlichen Einschätzung nach, „Burglind“ deutlich stärker zu spüren.

Welche Versicherung erstattet welche Kosten?

Versicherte sollten Sturmschäden unverzüglich der Versicherung melden. Was allerdings zu bedenken wäre, Versicherer gehen immer mehr dazu über Verträge, die in einer zu kurzen Frequenz Schäden verursachen (Bsp. 3 Schäden in 5 Jahren), zu kündigen. Bei Kleinstschäden sollte man sich also gut überlegen, ob man damit seine Gebäudeversicherung mit Vorschäden belasten will.

Unser Tipp!

Melden Sie Schäden unverzüglich. Vermeiden Sie dabei Kleinstschäden dem Versicherer zu melden. Dies kann bei zu häufiger Inanspruchnahme Ihren Versicherungsschutz gefährden. Gerade Gebäudeversicherer sind unserer Erfahrung nach derzeit stark dabei, solche schadenträchtigen Gebäudeverträge zu kündigen.

Bei der Wohngebäudeversicherung oder auch der gewerblichen Gebäudeversicherung ist gerade bei älteren Verträgen oft eine Mindestwindschärke definiert (Windstärke 8). Erreicht der Sturm diese Windstärke nicht, dann wird der Schaden nicht beglichen. Alte Verträge sollten deshalb unbedingt überprüft werden. Viele aktuelle Wohngebäudeversicherung Tarife verzichtet auf die Mindestwindstärke. Hier lohnt es sich, Wohngebäudeversicherung Tarife zu vergleichen.

Die Gebäudeversicherung kommt für Sturmschäden auf, die beispielsweise durch umgestürzte Bäume oder vom Sturm abgedeckte Dächer entstehen. Hinzu kommen Folgeschäden. Beschädigt der Sturm das Dach oder das Fenster, so dass Regen eindringt und Wände oder Fußböden beschädigt werden, leistet auch hier die Gebäudeversicherung.

Bei überfluteten Kellern ist die optional erhältliche Elementarschadenversicherung der richtige Ansprechpartner.

Schäden, die der Sturm am Hausrat verursacht, übernimmt für gewöhnlich die Hausratversicherung. Hierzu zählen z.B. Ihre Möbel. Auch hier gilt – Überschwemmungsschäden sind Teil der Elementarversicherung, die in der Hausratversicherung eingeschlossen sein muss.

Wohngebäudeversicherung Schaden melden

Um einen Wohngebäudeversicherung Schaden melden zu können ist es wichtig die Schäden entsprechend zu dokumentieren. Im Zeitalter von Smartphones stellt das in aller Regel kein Problem dar. Senden Sie diese Bilder, zusammen mit der Schadensliste und der Schadensmeldung, an den Versicherer oder an Ihren Versicherungsmakler. Weil oft auch die Sturmstärke nachgewiesen werden muss empfehlen wir Kontakt mit den Wetterämtern aufzunehmen oder Berichte aus der regionalen Zeitung mit bei zu fügen. Auch der Bildschirmausdruck einer Wetter App kann hier helfen.

Wer sich zum Zeitpunkt eines Sturms mitten in der Bauphase für das neue Eigenheim befindet, hat hoffentlich eine Feuerrohbauversicherung und die Bauleistungsversicherung zum Schutz des Neubaus abgeschlossen.

Im Rahmen von KFZ-Versicherungen fallen Sturmschäden unter den Teilkasko Schutz. Wer sein Auto nur mit der Haftpflichtversicherung absichert, schaut bei Sturmschäden deshalb in die Röhre.