Was kostet eine Betriebshaftpflicht Kleingewerbe Betriebe?

Betriebshaftpflicht Kleingewerbe: Kosten sparen!
Günstiger Topschutz beim Betriebshaftpflicht Kleingewerbe Vergleich. Jetzt Clever sparen wie die Profis.
- Versicherungsschutz ab 80,– EUR im Jahr (je nach Branche)
- Perfekt für Kleingewerbe Betriebe
- optional inkl. Privathaftpflicht für die Familie
Warum ist die Betriebshaftpflicht für Kleinunternehmer ein „Muss“?
Viele Gründer und Kleingewerbetreibende glauben fälschlicherweise, dass ihr geringer Umsatz auch ein geringes Risiko bedeutet. Doch das Gesetz ist eindeutig: Nach § 823 BGB haften Sie für Schäden, die Sie Dritten zufügen, in unbegrenzter Höhe. Wer sein Kleingewerbe ernsthaft und dauerhaft ausüben möchte, muss seine Existenz absichern. Das Gesetz unterscheidet nicht nach Betriebsgröße: Sie haften mit Ihrem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen.
Ihre Vorteile:
- Existenzschutz: Die Betriebshaftpflicht hält Ihnen den Rücken frei und übernimmt die finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
- Passiver Rechtsschutz: Der Versicherer prüft für Sie, ob Ansprüche berechtigt sind, und wehrt unberechtigte Forderungen – nötigenfalls vor Gericht – für Sie ab.
- Günstig: Bezahlbarer Schutz für Kleingewerbe-Betriebe, Existenzgründer und nebenberuflich Tätige.
Ohne den passenden Schutz haften Sie im Ernstfall nicht nur mit Ihrem Firmenkonto, sondern mit Ihrem gesamten Privatvermögen – inklusive Haus, Auto und Ersparnissen. Die Betriebshaftpflicht für Kleingewerbe fungiert hier als „eiserne Reserve“, die Ihre finanzielle Existenz absichert, wenn es darauf ankommt.
Weil die Betriebshaftpflicht Kleingewerbe Betriebe neben der Leistung im Schadensfall auch noch anderweitig schützt, sollte sie für Selbständige im Kleingewerbe ein Muss sein. Da die Betriebshaftpflicht Kosten gerade für kleinere Betriebe sehr günstig sind, wird bereits bei der Existenzgründung im Kleingewerbe zum rechtzeitigen Abschluss einer Betriebsversicherung geraten. Beim Betriebshaftpflicht Preisvergleich erhalten Sie Ihr persönliches Haftpflichtversicherung Angebot.
Günstige Beiträge & Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
Als Kleingewerbe Betrieb müssen Sie natürlich noch mehr als andere auf die Kosten achten. Dennoch darf die Qualität der Betriebshaftpflicht Versicherung darunter nicht leiden. Weil trotz aller Sorgfalt auch Kleinunternehmern ein Fehler passieren kann ist es wichtig eine günstige Betriebshaftpflicht zu finden. Ein guter Schutz muss nicht teuer sein. Bei uns erhalten Sie die Betriebshaftpflicht bereits ab 80,– EUR pro Jahr (je nach Branche).
Wichtig für Sie: Gilt für Ihren Betrieb die Kleinunternehmerregelung? Dann profitieren Sie möglicherweise von besonders günstigen Einstiegskonditionen. Sollte Ihr Umsatz in Zukunft die Grenze überschreiten, ist das kein Problem: Der Vertrag wird einfach und unkompliziert an Ihre neue Situation angepasst.
Optionaler Bonus: Auf Wunsch lässt sich die Privathaftpflicht für die ganze Familie direkt in den Vertrag integrieren – so sparen Sie Zeit und Geld.
Was leistet die Versicherung im Ernstfall?
Die Betriebshaftpflicht deckt die typischen Risiken Ihres Arbeitsalltags ab:
- Personenschäden: Ein Kunde stolpert in Ihren Geschäftsräumen und verletzt sich.
- Sachschäden: Sie beschädigen bei einem Kundentermin versehentlich dessen Eigentum.
- Tätigkeitsschäden: Schäden, die durch Ihre direkte Arbeit entstehen.
- Mitarbeiterschutz: Auch Schäden, die Ihre Angestellten verursachen, sind mitversichert.
Bevor eine Versicherungsgesellschaft die Leistung erbringt, nämlich den Schaden begleicht oder einen ungerechtfertigten Schaden von Ihnen fern hält, kommt es zu einer Prüfung des Sachverhalts. Das bedeutet, die Versicherungsgesellschaft prüft, ob die Ansprüche überhaupt gerechtfertigt sind. Ungerechtfertigte Ansprüche werde durch die Betriebshaftpflicht von Ihnen fern gehalten. Kommt es dabei zu einem Rechtsstreit mit dem vermeintlich Geschädigten übernimmt die Betriebshaftpflicht für Kleinunternehmer auch die anfallenden Prozess- und Gerichtskosten. Auch die Kosten für eventuell erforderliche Gutachten werden durch die Betriebshaftpflicht Versicherung übernommen.
Sind die Ansprüche allerdings gerechtfertigt, so übernimmt die Betriebshaftpflicht für Kleinunternehmer die entsprechende Leistung, wie es zwischen Ihnen und dem Betriebshaftpflicht Versicherer vereinbart wurde.
Kurz gesagt:
- Es wird geprüft, ob die Ansprüche gegen Sie berechtigt sind
- Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche durch die Versicherungsgesellschaft für Sie
- Leistung für berechtigte Personenschäden (Bsp. Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Arzt- und Krankenhauskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, uvm.)
- Leistung für berechtigte Sachschäden (Bsp. Kosten für Nutzungsausfall, Neuanschaffung, Wiederherstellung und daraus resultierende Vermögensschäden)
Wer braucht eine Betriebshaftpflicht?
Mit Kleingewerbe sind häufig Existenzgründer oder auch nebenberuflich Tätige Personen gemeint. Der Umsatz darf eine gewisse Grenze pro Jahr nicht überschreiten. Überschreiten Sie diese Grenze, wird der Vertrag einfach angepasst.
Als Kleinunternehmer oder Gründer tragen Sie die volle Verantwortung für Ihr Business. Ein kleiner Moment der Unachtsamkeit kann im Berufsalltag schnell teure Folgen haben. Ob Sachschaden beim Kunden oder ein Missgeschick im Büro – die Betriebshaftpflicht für Kleingewerbe ist Ihr unverzichtbarer Schutzschild, damit aus einem Fehler kein existenzbedrohendes Risiko wird.
Versichern in der Betriebshaftpflicht für Kleinunternehmer können sich folgenden Betriebe:
- Handwerk
- Bau- / Baunebengewerbe
- Sonstige Kleinunternehmer
Unter anderem zählen darunter die nachfolgende Tätigkeiten: Allrounder, Elektriker / Elektroniker / Elektroinstallateure, Trockenbau / Innenausbau, Messebau / Bühnenbau, Gebäudereinigung / Fassadenreinigung / Glasreinigung, Maler / Verputzer, Bodenleger / Fliesenleger / Parkettverlege Betriebe, Sanitärbetrieb, Schreiner / Tischler / Bautischler
Je nach Tätigkeit und Branche können spezielle Absicherungsmerkmale wichtig sein. So benötigt ein Sicherheitsdienst beispielsweise eine besondere Bewachungshaftpflicht, Versicherungsmakler eine Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung.
Die beste Betriebshaftpflicht für Kleinunternehmer finden
Für Kleinunternehmer ist es oft nicht leicht eine passende und dennoch günstige Betriebshaftpflichtversicherung zu finden. Während einige Betriebshaftpflicht Versicherer nicht zwischen Kleingewerbe und hauptberuflicher Tätigkeit unterscheiden gibt es andere, die gerade für Existenzgründer oder Kleinunternehmer Rabatte auf die Betriebshaftpflicht Tarife anbieten. Mit einem Betriebshaftpflichtversicherung Preisvergleich können auch Kleinunternehmer einen günstigen Versicherungsschutz finden. Gerne zeigen wir Ihnen, wie die günstige Betriebshaftpflicht Kleingewerbe Betriebe umfangreich schützt und machen Versicherungsschutz für Sie damit bezahlbar. Beim Betriebshaftpflicht Vergleich finden Kleinunternehmer Ihren persönlichen Testsieger zur Absicherung des Kleingewerbes.
Finden Sie hier die für Sie beste Betriebshaftpflicht für Kleinunternehmer und schützen Sie sich im Schadensfall vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Darüber hinaus finden Sie weitere, teils individuelle, Tarifmerkmale in den Betriebshaftpflicht Versicherungen. Für ausgewählte Branchen können Sie die Betriebshaftpflicht Versicherungen online vergleichen. Für andere Branchen fordern Sie beim Betriebshaftpflicht Vergleich für Kleinunternehmer Ihr persönliches Angebot an und finden Sie Ihre beste Betriebshaftpflicht Versicherung. Sie sind eine Firma mit mehreren Mitarbeitern und erfüllen die Kriterien für Kleinunternehmer nicht? Die passende Firmenhaftpflichtversicherung finden Sie dann im hier Gewerbeversicherung Vergleich.
Häufige Fragen (FAQ) zur Kleinunternehmer Betriebshaftpflicht
Selbständig als Kleinunternehmer
Der Begriff Kleinunternehmer hat eine mehrfache Bedeutung. Im allgemeinen Sprachgebrauch sind damit Jungunternehmer gemeint, die im Begriff sind, sich eine selbstständige Existenz aufzubauen. Sie machen sich demnach selbständig als Kleinunternehmer. Nach dem Umsatzsteuergesetz ist Kleinunternehmer, wer im vorangegangenen Kalenderjahr einen Jahresumsatz von max. 25.000 Euro (bis 2019: 17.500 Euro) erzielt und im aktuellen Jahr nicht mehr als 100.000 EUR erwartet.
Kleinunternehmer machen von der „Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG“ Gebrauch, indem sie auf das Ausweisen und das Abführen von Umsatzsteuer, sowie auf den Vorsteuerabzug verzichten.
Was bedeutet es, Selbständig als Kleinunternehmer zu sein?
Kleinunternehmer ist im Grunde genommen jeder Selbstständige, der als Einzelunternehmer ein Gewerbe gründet und buchstäblich klein anfängt. Man macht sich insofern selbständig als Kleinunternehmer. Das ist ein überschaubares, von der Personal- und Verwaltungsstruktur her kleines, sparsames Unternehmen. Selbstständige sind darauf bedacht, ihr Unternehmen „ans Laufen zu kriegen“. Das aller wichtigste ist es, Aufträge mit dem dazugehörigen Umsatz und Gewinn zu generieren. Kleinunternehmen bedeutet in diesem Sinne auch, die Betriebsausgaben auf ein Mindestmaß zu begrenzen, ebenso wie die Entnahmen für den privaten Lebensunterhalt. Das neu gegründete Unternehmen soll wachsen, expandieren und auf eine gesunde finanzielle Basis gestellt werden. Dazu gehört die Stärkung des Eigenkapitals mit Anlage- und Umlaufvermögen.
Selbständig als Kleinunternehmer – Wer kann ein Kleingewerbe gründen?
Ein Kleinunternehmer ist jeder Selbstständige, der ein Gewerbe anmeldet, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt werden. Das geschieht bei der örtlichen Gemeindeverwaltung, in deren Bereich sich der Firmensitz befindet. Die Gewerbeanmeldung ist eine problemlose Formalität. Sie kostet meistens einen niedrigen zweistelligen Eurobetrag. Ein Existenzgründer macht sich selbständig als Kleinunternehmer und definiert in der Gewerbeanmeldung sein Unternehmen; beispielsweise Übersetzer, Schreib-/Kommunikationsbüro, Gebäudereinigung, Gartenbaubetrieb, Hausmeisterservice, Bewachungsgewerbe oder ähnliches. Von der Gemeindeverwaltung werden Behörden sowie Institutionen wie Finanzamt, Industrie- und Handelskammer, Landkreis oder auch die Berufsinnung informiert. Der Unternehmer selbst muss ein Firmenkonto bei seiner Hausbank einrichten und seine Krankenkasse darüber informieren, dass er sich selbständig als Kleinunternehmer gemacht hat.
Umsatzsteuer bei der Selbständigkeit als Kleinunternehme?
Nun kommt der umsatzsteuerliche Aspekt ins Spiel. Von seinem Betriebsfinanzamt erhalten Existenzgründer einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung als Selbstständige zugeschickt. Man kann sich jetzt für die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG entscheiden und wird umsatzsteuerlich so wie ein Endverbraucher behandelt. Er weist auf seinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer aus, führt keine ab und kann auch keine Umsatzsteuererstattung geltend machen. Das erspart Aufwand und Kosten für regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen sowie für die jährliche Umsatzsteuerklärung. Anstelle monatlich Lohnsteuer als Arbeitnehmer zu zahlen, wird von dem Existenzgründer, der jetzt selbständig als Kleinunternehmer Aufträge ausführt, jeweils nachträglich eine Jahressteuererklärung abgegeben. Abhängig von der zu zahlenden Einkommensteuer werden zukünftig vierteljährliche Vorauszahlungen erhoben und anschließend verrechnet.
Selbständig als Kleinunternehmer – Voraussetzungen und Qualifikationen!
Um selbständig als Kleinunternehmer tätig zu sein, wird grundsätzlich keine berufliche Qualifikation verlangt. Auf sie kann allerdings nicht verzichtet werden, wenn es sich um eine spezielle, fachbezogene Selbständigkeit handelt. Jeder Unternehmer muss sein Metier beherrschen, um, wie es heißt, sich am Markt zu behaupten. Inwiefern damit eine berufliche Qualifikation verbunden ist, entscheidet sich im Einzelfall für die betreffende Selbstständigkeit. Selbständig im Bewachungsgewerbe bedeutet zum Beispiel auch, dass eine Sachkundeprüfung abgelegt werden muss und man eine Betriebshaftpflicht vorzuweisen hat, um sich als Bewachungsunternehmen selbständig zu machen. Der Begriff Kleinunternehmer steht in keinem direkten Zusammenhang mit der Notwendigkeit einer beruflichen Qualifikation.
Der Schritt von der Selbständigkeit als Kleinunternehmer zur GmbH!
Um das Kleinunternehmen auszubauen, kann nach einigen Jahren die Umwandlung des Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH oder die UG, die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, empfehlenswert sein. Wie die Worte GmbH und UG ausdrücken, werden dadurch die Haftung und damit das unternehmerische Risiko des Kleinunternehmers beschränkt respektive begrenzt. Der Jungunternehmer hat sich selbständig als Kleinunternehmer etabliert; jetzt folgt der nächste unternehmerische Schritt.
Welche Kosten kommen auf Kleinunternehmer zu?
Jede Existenzgründung ist mit einmaligen sowie mit laufenden Kosten verbunden. Sie zu beziffern ist deswegen schwierig, weil sich jedes Kleinunternehmen von dem anderen unterscheidet. Grundkosten fallen für eine EDV-Ausstattung mit Hardware und Software an, für die Investition in eine spezifische Ausstattung und Einrichtung, sowie während einer Übergangszeit von mehreren Monaten für laufende Betriebskosten. Wer sich selbständig als Kleinunternehmer macht, der muss mit einem mittleren bis höheren vierstelligen Eurobetrag an Kosten für die Existenzgründung rechnen. Entweder ist dafür ausreichend Erspartes als Startkapital vorhanden, oder dieser Betrag wird von der Hausbank als Kleinunternehmerkredit fremdfinanziert.
Ein bei Kleinunternehmern gerne vernachlässigter aber dennoch wichtiger Punkt sind die Versicherungen. Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung und Betriebshaftpflicht sind einige davon. Wenn Sie ein eigenes Büro oder teures Equipment haben sollten sie sich auch die gewerbliche Inhaltsversicherung näher ansehen.
Die Krankenversicherung und, je nach Tätigkeit, auch die Betriebshaftpflicht für Kleingewerbe Betriebe sind Pflicht! Aber auch wer keine Betriebshaftpflicht für Kleingewerbe Betriebe abschließen muss, sollte dies schon bei der Existenzgründung mit in Betracht ziehen. Ein Betriebshaftpflicht Preisvergleich zeigt Ihnen, welche Kosten auf Sie zukommen und welcher Tarif für Sie der beste ist.
Läuft es besser sollte man auch die Altersvorsorge nicht vergessen, wenn Sie als Kleinunternehmer nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte fragen Sie für konkrete Details und zu den aktuellen Grenzen Ihren Steuerberater. Dieser kennt Ihre individuelle Situation und kann Sie entsprechend dazu beraten.
